5.000 Euro Rabatt: Dacia Spring ab 11.900 Euro bestellbar
Das Angebot von Dacia gilt für Kauf-, Finanzierungs- und Leasingverträge von Spring-Neuwagen bis zum 28. Februar 2026, wie Dacia Deutschland mitteilt. Der überarbeitete Spring ist erst seit wenigen Wochen wieder bestellbar: Kurz vor Weihnachten hat das Unternehmen den Verkauf des überarbeiteten Spring mit stärkeren Antrieben und LFP-Batterie gestartet.
Im Dezember lag der Basispreis aber noch unverändert bei 16.900 Euro. Das ist beim Listenpreis auch jetzt noch offiziell der Fall, mit den 5.000 Euro Nachlass im Rahmen der Vertriebsaktion werden vor Kunde aber nur noch 11.900 Euro für die Basisversion mit dem 52 kW starken Antrieb fällig. Die Aktion ist aber nicht auf das Basismodell in der „Essential“-Ausstattung limitiert, sondern gilt auch für die Versionen „Expression“ und „Extreme“. Diese sind somit ab 13.700 Euro bzw. 14.700 Euro für das Top-Modell verfügbar, die Listenpreise liegen bei 18.700 bzw. 19.700 Euro. Was Dacia bei der Modellpflege alles geändert hat – unter anderem den Akku – können Sie hier nachlesen.
Aber: Der „Dacia-Elektrobonus“ gilt nur für Privatkundinnen und -kunden, nicht aber für gewerbliche Kunden. „Der Bonus wird nicht bar ausgezahlt, sondern in den Fahrzeugpreis bzw. das Leasing- oder Finanzierungsangebot einkalkuliert“, heißt es in einer Fußnote. Die Fahrzeuge müssen im Aktionszeitraum bestellt und bis spätestens 30. Juni 2026 zugelassen werden. Der Elektrobonus von Dacia sei auch unabhängig von staatlichen Förderprogrammen.
Das zweite Aber: Für den Fall, dass die angekündigte Elektroauto-Förderung für Haushalte mit geringem oder mittleren Einkommen noch während der Laufzeit der Aktion an den Start geht, kann der Hersteller seine Aktions-Bedingungen anpassen: „Im Falle einer Ankündigung staatlicher Förderprogramme für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann der Dacia Elektrobonus neu definiert werden.“
Die erwähnte Förderung sieht laut dem bekannten Stand vor, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro antragsberechtigt sind, pro Kind steigt die „Berechtigungsgrenze“ um 5.000 Euro. Als Basisförderung soll es 3.000 Euro geben, pro Kind 500 Euro mehr (maximal 1.000 Euro) und für Haushalte mit besonders geringem Einkommen soll es nochmals 1.000 Euro extra geben. Noch fehlt aber die beihilferechtliche Genehmigung der EU.





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