Bundesverwaltungsgericht: Klimaschutzprogramm von 2023 reicht nicht aus
Das 2023 beschlossene Programm genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, um die Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 zu erreichen, heißt es in dem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.
Mit dieser Einschätzung haben die Richter am Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg aus dem Mai 2024 bestätigt. Bereits in diesem Urteil wurden die Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm als „nicht ausreichend“ eingestuft, um die im Klimaschutzgesetz festgehaltenen Vorgaben zu erfüllen. Die Revision der Beklagten (also der Bundesregierung) wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Leipziger Entscheidung als „wegweisendes Urteil“ bezeichnet.
In der Mitteilung werden die Leipziger Richter deutlich: „Auch wenn die Bundesregierung bei der Auswahl derjenigen Maßnahmen, die sie in das Klimaschutzprogramm durch Beschluss aufnimmt, einen weiten Gestaltungsspielraum hat, ist die Einhaltung der für die Beschlussfassung maßgebenden gesetzlichen Vorgaben einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Das Klimaschutzprogramm muss als zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaschutzziels für 2030 erforderlich sind. Gemessen daran genügt das Klimaschutzprogramm nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die darin aufgenommenen Maßnahmen reichen auf der Grundlage der bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht aus, das Klimaschutzziel 2030 einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Angesichts dessen muss die Beklagte das Programm unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen.“
Das Klimaschutzprogramm hatte 2023 für Aufsehen gesorgt, weil die damalige Koalition aus SPD, Grünen und FDP die festen Sektorziele bei der CO2-Reduktion abgeschafft hatte. Seitdem wird die Einhaltung der Klimaschutzziele in einer sektorübergreifenden Gesamtrechnung überprüft – schlechte Ergebnisse aus einzelnen Bereichen können so mit einer Übererfüllung aus anderen Sektoren verrechnet werden. Besonders das damals FDP-geführte Verkehrsministerium hatte die Ziele deutlich verfehlt, ein vom Ministerium vorgestelltes Maßnahmenpaket wurde von Expertengremien als ungenügend eingestuft.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat bereits auf das Urteil bzw. die abgewiesene Revision reagiert und ein neues Klimaschutzprogramm bis Ende März angekündigt. Laut Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth wird dabei nicht das jetzt gerichtlich durchgefallene Programm aus 2023 nachgeschärft, sondern ein komplett neues Programm vorgelegt. Dieses soll „alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen“, so der SPD-Politiker.
Aber: Noch wird es einige Wochen dauern, bis das Programm vorgestellt werden kann – denn es haben noch nicht alle Ministerien ihre Maßnahmen erarbeitet, wie es heißt. „Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat“, wird Flasbarth etwa von der Tagesschau zitiert. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, „beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen“.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch spricht von einem „Paukenschlag für den Klimaschutz“ und einer „klaren Niederlage für die Bundesregierung“. „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen“. so Resch.
Die DUH schlägt auch direkt mehrere Maßnahmen vor, die vor allem auf den Verkehrssektor abzielen. „Möglich wären ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr“, führt Resch weiter aus. „Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, fordert aber auch einen „echten Kurswechsel“ im Gebäudebereich. „Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt“, sagt Metz. „Zusätzlich brauchen wir verbindliche Sanierungsquoten für die schlechtesten Gebäude und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten.“
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