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Bilder: Fastned, Tank & Rast / Montage: electrive

Urteil des OLG Düsseldorf: Ladeinfrastruktur an Autobahn-Raststätten muss ausgeschrieben werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seinen lange erwarteten Beschluss in dem Verfahren rund um Ladeinfrastruktur an deutschen Raststätten gefasst. Dabei hat das OLG dem Antrag von Fastned gegen die Autobahn GmbH des Bundes komplett stattgegeben. Das heißt: Die bisherige Vergabepraxis war nicht rechtens, der Bau von Ladesäulen an Raststätten muss künftig ausgeschrieben werden. (Update am Artikelende)

Nach fast vier Jahren Verfahrensdauer ging es am Ende ganz schnell. In nur rund fünf Minuten hat die Vorsitzende Richterin Heinemann die Vergabepraxis für den Bau von Ladestationen an deutschen Autobahn-Raststätten wohl nachhaltig verändert. Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist klar und deutlich: Dem Antrag von Fastned wurde ohne Einschränkungen stattgegeben, die Autobahn GmbH des Bundes hat beim Bau von Ladeinfrastruktur an den bewirtschafteten Raststätten „ein Vergabeverfahren durchzuführen“. Also genau das, was bisher nicht gemacht wurde.

Bisher haben die Tank & Rast GmbH und die Ostdeutsche Autobahntankstellen sich auf die bestehenden Tankstellenkonzessionsverträge mit der Autobahn GmbH des Bundes berufen da diese einst auf Tankstellen beschränkten Konzessionen später ohne Ausschreibung um die Errichtung von Ladepunkten erweitert wurden. Auch bei den Ladestationen konnten Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen also selbst entscheiden, welche Betreiber an einer Raststätte aktiv sein dürfen und welche nicht.

Doch genau das ist mit dem OLG-Beschluss vom 6. März für unzulässig erklärt worden. Nun muss die Autobahn GmbH die Ladeinfrastruktur an den bewirtschafteten Raststätten in einem fairen Wettbewerb ausschreiben – so wie es bei unbewirtschafteten Standorten und bei regionalen Schnellladepunkten im Rahmen des Deutschlandnetzes bereits der Fall ist. 

Doch worum geht es vor dem OLG Düsseldorf überhaupt im Detail? Wer die Historie des Verfahrens überspringen will, kann bei der nächsten Zwischenüberschrift weiterlesen. Ansonsten hier die wichtigsten Vorgänge in Kürze:

  • Etwa 90 Prozent der Rastanlagen an deutschen Autobahnen werden von den Unternehmen Autobahn Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen betrieben – Grundlage hierfür sind rund 360 Konzessionsverträge mit dem deutschen Staat. Über diese Konzessionen konnten die Unternehmen im Grunde bestimmen, welche Unternehmen an den Raststätten etwa die Tankstelle betreiben oder welche Gastronomiebetriebe dort Speisen und Getränke verkaufen dürfen. Diese bestehenden Konzessionen wurden später ohne Vergabeverfahren um die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für E-Fahrzeuge erweitert. Auch bei den Ladestationen konnten Autobahn Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen also selbst entscheiden, welche Betreiber an einer Raststätte aktiv sein dürfen und welche nicht.
  • Gegen die Vergabe der Ladestationen ohne EU-weite Ausschreibung hat die Fastned Deutschland GmbH, eine Tochter des niederländischen Schnellladebetreibers Fastned, vor deutschen Gerichten geklagt – anfangs noch gemeinsam mit Tesla Deutschland, Tesla hat sich aber später aus dem Verfahren zurückgezogen. Fastned hat stets argumentiert, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur auf deutschen Autobahnraststätten für den Wettbewerb offen sein müsse – also über EU-weite Vergabeverfahren, damit sich das beste Angebot durchsetzen kann.
  • Das deutsche Rechtsverfahren liegt seit 2022 beim Oberlandesgericht Düsseldorf, welches bereits im Juli 2023 den EuGH „zu den Vorschriften der Europäischen Union über die Vergabe von Konzessionen“ befragt hat. Denn: Eine dieser Vorschriften gestattet es unter bestimmten Voraussetzungen , eine bestehende Konzession ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu ändern, wenn die Änderung aufgrund unvorhersehbarer Umstände „erforderlich wurde“.
  • Im April 2025 hat der EuGH dann sein Urteil verkündet – und dabei einerseits die Position der Autobahn GmbH gestärkt, da die Vergabepraxis nicht grundsätzlich für illegal erklärt wurde. Gleichzeitig hat der EuGH aber auch einen klaren Prüfantrag an die OLG-Richter in Deutschland mitgegeben. Konkret geht es um die drei Voraussetzungen, die nötig sind, damit die nachträgliche Änderung der Konzession rechtens ist. Das OLG Düsseldorf musste seit dem EuGH-Urteil also klären, ob die bestimmten Bedingungen in diesem Fall erfüllt sind oder nicht.

Noch offen, was den Ausschlag am OLG gegeben hat

Die genaue Begründung hat die Vorsitzende Richterin bei dem Verkündungstermin nicht verlesen – es ist aber offenkundig, dass das Oberlandesgericht bei diesen detaillierten Prüfungen zu dem Schluss gekommen ist, dass die vom EuGH angeführten Bedingungen eben nicht erfüllt sind. In ihrem Urteil aus dem Vorjahr hatten die EuGH-Richter drei Voraussetzungen angeführt, die nötig sind, damit die nachträgliche Änderung der Konzession rechtens ist – die neu eingetretenen Umstände müssen für einen „seiner Sorgfaltspflicht nachkommenden öffentlichen Auftraggeber“ nicht vorhersehbar gewesen sein, dürfen den Gesamtcharakter der fraglichen Konzession nicht verändern und dürften den Wert des Vertrags „grundsätzlich um höchstens 50 % des Wertes der ursprünglichen Konzession“ erhöhen.

Was genau dabei den Ausschlag für die Entscheidung des OLG Düsseldorf gegeben hat, ist ohne die schriftliche Begründung nicht bekannt. Klar ist nur das Ergebnis: Der Bau von Ladestationen an diesen für den Fern- und Reiseverkehr wichtigen Punkten muss in einem fairen und wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden und darf nicht unter unklaren Bedingungen direkt vergeben werden. Oder wie es Fastned interpretiert: „Mit der anstehenden Ausschreibung wird Deutschland zu anderen EU-Ländern aufschließen, in denen der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur an Autobahnen seit Jahren über wettbewerbliche Ausschreibungen organisiert wird.“

„Heute ist ein großartiger Tag – nicht nur für Fastned, sondern für alle, die heute und zukünftig elektrisch unterwegs sind. Der Entscheid des Oberlandesgerichts ebnet den Weg für echten Wettbewerb an den bewirtschafteten Autobahnraststätten und bestätigt, dass es sich lohnt, den Status quo konstruktiv infrage zu stellen“, sagt Linda Boll, Country Director von Fastned Deutschland. „Nun muss die Autobahn GmbH aus Prinzipien Praxis werden lassen. Wir bei Fastned stehen bereit, um zu investieren, damit Deutschland beim Schnellladen der Anschluss an die europäische Spitze gelingt.“

Auch Bolls Chef Michiel Langezaal äußert sich in der Mitteilung des Unternehmens. „Die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein Sieg für fairen Wettbewerb und für Europas Übergang zur Elektromobilität. Sie bestätigt, dass Schnellladen eine eigenständige zukunftsweisende Branche ist, die eigene transparente Ausschreibungen verdient – statt automatischer Verlängerungen bestehender Tankkonzessionen“, so der Fastned-CEO. „Das schafft die Voraussetzungen für mehr Auswahl an deutschen Autobahnrastanlagen und somit für mehr Freiheit für Elektroautofahrer:innen in ganz Europa. Die Zukunft des europäischen Verkehrs ist elektrisch, und wir bei Fastned werden den Wandel weiter vorantreiben und unsere Mission fortsetzen, Elektroautofahrer:innen über die Landesgrenzen hinweg ein erstklassiges Ladeerlebnis zu bieten.“

„Tank & Rast hat das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Bezug auf die Vereinbarung über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur auf bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen der Autobahn GmbH zur Kenntnis genommen. Wir werden nun zunächst die schriftlichen Urteilsgründe sichten“, so ein Sprecher von Tank & Rast auf Anfrage von electrive.

Seitens der Autobahn GmbH des Bundes gab es zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels noch keine Stellungnahme. Sobald diese veröffentlicht wird, reichen wir das an dieser Stelle nach. (Siehe Update)

Dafür hat sich die Monopolkommission mit einem Statement geäußert. „Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur“, sagt Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkomission. „Nur so können faire Bedingungen für verschiedene Anbieter sowie mehr Auswahl und günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Wir befürworten daher grundsätzlich, dass wettbewerbliche Vergaben von Flächen für Ladesäulen zum Standard wird – auch außerhalb von Autobahnen.“

Die Kernfrage: Wie lange dauert nun die Ausschreibung?

Doch was bedeutet das Urteil für den Aufbau neuer Ladestationen an den bewirtschafteten Raststätten entlang der Autobahn? Seitdem das Verfahren lief, war der weitere Ausbau quasi zum Erliegen gekommen, da die Gefahr bestand, dass nach 2022 errichtete Ladesäulen für illegal erklärt werden könnten, da sie während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahren auf Basis einer nicht zulässigen Vergabepraxis gebaut worden wären. Angesichts der Investitionen in solche Schnellladeanlagen wollte kein Ladeanbieter dieses finanzielle Risiko eingehen, seine Ladesäulen womöglich wieder abbauen zu müssen. Im März 2024 wurde etwa bekannt, dass die Autobahn GmbH und Tank & Rast den weiteren Ausbau vorläufig eingefroren haben. 

Doch der Ausbau wird jetzt nicht unmittelbar wieder anlaufen. Die Ausschreibungen rund um das Deutschlandnetz haben zum Beispiel gezeigt, wie lange es dauern kann, bis ein Vergabeverfahren rechtssicher aufgestellt und dann durchgeführt ist – und selbst der erteilte Zuschlag ist dann erst der Startschuss für die jeweiligen Ladeanbieter, mit ihren Planungen und Genehmigungen rund um den Bau der Ladesäulen zu beginnen. Ein Prozessbeobachter bei dem Verkündungstermin hat das Ergebnis recht lapidar kommentiert: „Wir werden also die nächsten vier Jahre keine neuen Ladesäulen an den Raststätten sehen.“

Ob es wirklich so lange dauert oder doch schneller geht, werden die kommenden Monate wohl zeigen. Fastned-Deutschland-Chefin Boll blickt optimistisch nach vorn: „Die Autobahn GmbH sollte jetzt die Chance einer offenen Ausschreibung nutzen und diese so gestalten, dass Anbieter sich über Qualität und Kundenfokus klar differenzieren können. In vielen EU-Ländern ist das seit Jahren gelebte Praxis.“

Update 09.03.2026: Inzwischen hat das OLG Düsseldorf eine Pressemitteilung zu dem Verfahren veröffentlicht, in dem auch eine kurze Begründung der Entscheidung genannt wird. Demnach ist der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei den zwischen der Autobahn GmbH und Tank & Rast geschlossenen Ergänzungsvereinbarungen „um eine wesentliche Änderung im Sinne von § 132 GWB“ handele. „Das Recht, Tankstellen für benzin- und dieselgetriebene Kraftfahrzeuge zu betreiben, umfasse nicht auch das Recht, Schnellladesäulen für batteriegetriebene Elektrofahrzeuge zu betreiben. Es sei auch nicht erforderlich gewesen, die ursprünglichen Konzessionen um den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zu erweitern. Die Tankstellen und Raststätten könnten weiterbetrieben werden, ohne dass die Betreiber auch die Schnellladeinfrastruktur anböten“, so das Gericht. „Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen.“

Und: „Die Entscheidung ist rechtskräftig.“ 

Inzwischen liegt auch das angefragte Statement der Autobahn GmbH vor. „Die Autobahn GmbH nimmt die Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Kenntnis und begrüßt, dass nach dem mehrere Jahren dauernden Verfahren nun Klarheit auch für künftige Projekte besteht“, erklärt ein Sprecher. „Autobahn GmbH und Bundesverkehrsministerium werden den Beschluss nun sorgfältig prüfen und auf dieser Grundlage die Rahmenbedingungen einer öffentlichen Ausschreibung für die bewirtschafteten Rastanlagen erarbeiten, bei der sich alle interessierten Marktteilnehmer bewerben können. Eine solche Ausschreibung soll schnellstmöglich erfolgen.“

Quelle: Verkündungstermin am OLG Düsseldorf, Info per E-Mail, olg-duesseldorf.nrw.de (Update)

22 Kommentare

zu „Urteil des OLG Düsseldorf: Ladeinfrastruktur an Autobahn-Raststätten muss ausgeschrieben werden“
Peter F.
06.03.2026 um 14:40
Puh hoffentlich hat das Trauerspiel damit endlich ein Ende. Die Klage war also ganz offensichtlich mehr als berechtigt. Schade, dass es so lange gedauert hat, denn eigentlich sollte es doch offensichtlich sein, dass für öffentliche Infrastruktur Ausschreibungen stattfinden müssen?Andererseits schustern viele Kommunen ihren Stadtwerken ebenfalls die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur ohne Ausschreibungen zu. Da sollten sich einige jetzt wohl mal genauer mit dem Urteil beschäftigen.Was ich grundsätzlich nicht verstehe: Auch für Tank&Rast wären Ausschreibungen zwar aufwendig, aber wirtschaftlich sinnvoll gewesen (deshalb gibts sie ja). Warum war für die ein jahrelanger Rechtstreit sinnvoller, als einfach Ausschreibungsunterlagen zu erstellen?
Horst
06.03.2026 um 15:17
Weil Tank & Rast ein Quasimonopol für Konzessionen an den Autobahnen hat und dadurch z.B. überhöhte Preise verlangen kann. Diese komfortable Situation wollte man auch für Ladestationen haben.
Joa
08.03.2026 um 22:40
Bietet denn der Wechsel von Mineralölprodukten auf Strom eine Möglichkeit, das t&r Monopol einfach auslaufen zu lassen?
Northbuddy
06.03.2026 um 15:29
Abwarten, ob dies nicht ein Pyrrhussieg wird. Denn WAS letztendlich ausgeschrieben wird (Bedingungen, etc.) und was am Ende an den Säulen bezahlt werden muss, wird sich erst noch zeigen müssen. Ich vermute, das es den Weg der Zapfsäulen gehen wird. Sprich: Man wird evtl. langfristig noch mehr an Autohöfen und neben der Autobahn laden (so, wie man's beim Verbrenner auch macht).
ID.alist
09.03.2026 um 07:42
Es gibt mittlerweile viele Optionen an den BABs neben den T&R Rastplätze um das Auto zu laden, ich glaube da hat T&R keine Macht mehr.
Hans Gnann
06.03.2026 um 18:06
Ausschreiben wird - so wie ich das verstanden habe - die Autobahn GmbH und nicht Tank &Rast selbst. Daher wäre es klug attraktive Angebote zu schaffen, sonst sinkt ja auch mit dem ausbleibenden Ladeumsatz der ganze andere Rest (Restaurant, Einzelhandel, Toiletten) deutlich nach unten. Der Konzessionär sollte im Blich behalten, dass Strom leichter zu liefern ist als Benzin oder Diesel - das kann man ja nicht so leicht in guten Lagen entlang der Autobahn anbieten.
Sofia
06.03.2026 um 17:17
Ein dickes Dankeschön an Fastned! :-) Es bedarf mehr mutiger Unternehmen und Verbände, die entschlossen handeln, um monopolistische Strukturen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Volker Jaschke
06.03.2026 um 22:40
Die Tatsache dass ausgerechnet der CPO mit den höchsten Preisen (adhoc als auch Abo) hier geklagt hat, stimmt mich mistrauisch womit man die Ausschreibung wohl gewinnen will....
ioniqKnechter
08.03.2026 um 12:06
Volker... Du hast doch gelesen, dass Tesla zuerst mit dabei war. Tesla hat den Ausbau neben der BAB beschleunigt u war nicht mehr auf die Rastanlagen angewiesen. In anderen Ländern hat die größerer Konkurrenz zu Preissenkungen geführt. Warum sollte genau das in Deutschland nicht funktionieren? Auch wenn am Ende nur noch Fastnet geklagt hat, bedeutet das nicht, das ausgerechnet Fastnet jetzt exzessiv an Raststätten ausbaut. Dazu sind ja Ausschreibungen jetzt verpflichtend.
TeeKay
07.03.2026 um 07:22
Gutes, den Wettbewerb stärkendes Urteil. Kritisch ist die extrem lange Verfahrensdauer.
Tobias
07.03.2026 um 13:28
Wer die aus meiner Sicht überhöten Preise bei tanken und rast zahlt ist selbst schuld. Beim Laden schaue ich ohnehin nach meinem Ladeabo oder und auf die AdHoc Map, ich werfe einem Monopolisten kein Geld hinterher. Bin da mal gespannt was die Ausschreibungen wirklich bringen, um subventionierten Deutschlandnetz kostet das Laden mit EC Karte bis zu 69 Cent!! Das schaffen Betreiber neben der Autobahn z.T. wesentlich günstiger...
Frank
07.03.2026 um 18:04
Da die kommende Ausschreibung durch die Autobahn GmbH gemacht werden muss und nicht durch Tank und Rast, wird es wahrscheinlich Jahre dauern, bis dort zu genügend Ladeplätzen zu ordentlichen Preisen kommt.
ID.alist
09.03.2026 um 07:43
Preise haben damit nichts zu tun, und genügend Ladeplätze gibt es jetzt schon.
Michael
07.03.2026 um 23:12
Fünf Jahre zu spät und dann auch noch nicht mal hilfreich. Die fehlenden Ladesäulen auf Autobahnraststätten sind der wichtigste Grund für die gefühlt schlechte Infrastruktur in Deutschland. Und wenn jetzt wieder nur ein Anbieter zum Zuge kommt, dann wird es wieder keinen Wettbewerb geben und die Preise werden weiterhin Laden teurer machen als Tanken. Warum können von den verfügbaren 100 Parkplätzen nicht jeweils 20 an unterschiedliche Anbieter vergeben werden? Da wäre der Preis schnell runter.
J. Mech
09.03.2026 um 18:18
Warum sollte das nicht möglich sein? Die zahlreichen Konzessionen müssen nun ja ausgeschrieben werden. Es werden mit Sicherheit mehrere Raststätten zu Losen zusammengefasst.
Ralf W.
08.03.2026 um 09:59
Ob das für den Verbraucher von Vorteil ist wage ich zu bezweifeln. Erst wenn sich die Bundesnetzagentur um faire Bedingungen bei den Ladepreisen kümmert, kann sich da etwas bewegen. Adhoc laden für 79 cent pro kWh bringt die E Mobilität nicht weiter. Die Bezuschussung von Ladesäulen ist ebenso nicht zielführend. Es sollten die gezogenen kWh bezuschusst werden. Dann käme Wettbewerb bei den Betreibern auf und es würde nicht überteuerte Hardware an Stellen gebaut, wo sie dann später ungenutzt herumstehen.
ioniqKnechter
08.03.2026 um 12:19
Ehy Moin erst ma... Wer an Raststätten unbedingt Laden muss, soll es tun. Verstehen u nachvollziehen kann ich das nicht. - Nur wenige km neben der BAB gibt's wesentlich mehr Ladestationen, mit größeren günstigen Angebot, was in einer Biopause (Bewegung, Essen, Trinken, Toilette) angeht. - Natürlich muss an den Raststätten ausgebaut werden, aber das wird jetzt noch etliche Jahre dauern. In der Zeit sind wesentlich mehr Ladestationen neben der BAB errichtet, weil die Planungen schon durch sind.
Affeldt
09.03.2026 um 07:44
Erinnern wir uns: Der ADAC hatte ja unlängst behauptet, dass es an den Autobahnen ein kaum vorhandenes Ladenetz gäbe und war nicht dazu bereit anzuerkennen, dass man abseits der Tank&Rast-Ratstätten besser und vor allem günstiger laden kann. Das Urteil ist daher wichtig, sogar sehr wichtig, aber eher nebensächlich. Ich habe an solchen Stellen früher niemal getankt und werde dort auch nicht laden, wenn es (zu) teuer ist. Dennoch hilft es dem Wettbewerb und beschränkt die Macht solcher Monopole.
erFahrer
09.03.2026 um 07:47
Vielen Dank - Na, bis dahin sind die notwendigen Netzkapazitäten von jeweils einigen MW längst vergriffen (außer wenn die Netzbetreiber E.ON und EnBW „Eigenbedarf“) haben. Könnte gut sein, dass sich bis dahin (in 4 Jahren = ca. 8 Mio BEV ) die Versorgung direkt aus den Solar und Windparks etabliert hat. Dann wird es auch vom Ladepreis an Autobahnraststätten soweit unattraktiv dass die Nutzung überschaubar bleibt. Ps. Rohöl liegt gerade bei 107 € / Barrel. Der Autofrühling 2026 wird also interessant und die lange Schlangen an den Autobahntankstellen zu Ostern wohl auch etwas kürzer.
Peter
09.03.2026 um 08:17
Gute Nachrichten für Fast Ned und Tesla Auch Die hatten geklagt
RainerLEV
09.03.2026 um 09:53
Die B.E.N.etarier auf YouTube wird's freuen. Michi wird es sicher lesen und für uns einordnen.
Carsten
09.03.2026 um 14:23
Jetzt sollte gleich auch das Kartellrecht beachtet werden. Mindesten 2 Betreiber pro Raststätte. Auch bitte auch die AC-Ladepunkte für die Plugins nicht vergessen (dienen auch als Backup). Die Netzbetreiber könnten aber schon anhand der Ausschreibedaten die Netze verstärken. Schließlich verdienen sie am Strom.

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