AFIR-Vorgaben: Gesetzentwurf sieht hohe Strafen bei unvollständigen Preisinformationen vor
Mit dem Entwurf soll das Laden an öffentlichen Ladestationen somit transparenter werden – denn wer künftig an der Ladesäule falsche oder unvollständige Preisinformationen liefert, kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro konfrontiert werden, wenn der Gesetzentwurf in dieser Fassung final verabschiedet wird. Mit der angestoßenen Reform des sogenannten Preisangabenrechts schließt die Bundesregierung eine Lücke im deutschen Recht, die aufgrund der Vorgaben aus der europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) entstanden war.
Kurz gesagt: Bisher hatten die deutschen Behörden keine Möglichkeit, um Verstöße gegen die AFIR- Transparenzregeln zu ahnden – und es war und ist für die Endverbraucher oft kompliziert. Ladepunktbetreiber (CPO), die bisher ihre Preisinformationen nicht vollständig gemäß der Vorgaben angegeben haben, mussten also keine Bußgelder oder andere Sanktionen fürchten – und kamen mit falschen oder unvollständigen Angaben durch. Aber: Es ist nicht bekannt, ob bereits relevante Verstöße festgestellt wurden, die bisher nicht in der Praxis geahndet werden konnten.
„Auch die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, für Preistransparenz an Ladesäulen zu sorgen. Ein wesentlicher Faktor ist hierfür aus ihrer Sicht die Einhaltung der vorgegebenen Regelungen zu Preisangaben und Preiskomponenten in Artikel 5 der AFIR. Um dies sicher zu stellen, bedarf es neben der Überwachung eines effizienten Vollzugs, der auch durch angemessene Sanktionsmechanismen im Sinne des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes durchgesetzt werden kann“, heißt es dazu in dem Entwurf.
Das Bundeswirtschaftsministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, hat bisher nur den Referentenentwurf mit Stand aus dem Februar 2026 veröffentlicht, der noch nicht in der Ressortabstimmung war. Da laut dem Portal Heise der Entwurf am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, muss er zuvor die Ressortabstimmung durchlaufen haben – mögliche Änderungen sind aber noch nicht bekannt. Da es sich um ein Gesetz handelt und nicht nur um eine Rechtsverordnung, muss noch der Bundestag zustimmen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte eine strengere Einhaltung der AFIR-Vorgaben transparentere Preise an der Ladesäule bedeuten und so die ein oder andere unschöne Überraschung bei der Abrechnung vermeiden. Die AFIR gibt vor, dass an Schnellladestationen mit mehr als 50 kW, die nach dem Inkrafttreten der AFIR im April 2024 in Betrieb gegangen sind, der Preis pro Kilowattstunde und mögliche zeitbasierte Preiskomponenten vor dem Start des Ladevorgangs klar ausgewiesen werden müssen. Ähnliches gilt für AC-Ladepunkte, allerdings in der festgelegten Reihenfolge Kilowattstundenpreis – Minutenpreis – weitere Pauschalen wie etwa eine einmalige Startgebühr.
Diese Vorgaben betreffen allerdings nur das Ad-hoc-Laden, also wenn ohne Registrierung direkt beim Betreiber der Ladepunkte bezahlt wird. Wird der Ladevorgang über einen Mobility Service Provider (MSP) gestartet, gelten natürlich dessen Vertragskonditionen mit dem Kunden – die der CPO nicht anzeigen kann. Aber auch die MSP unterliegen gewissen Vorgaben: Sie müssen alle spezifischen Preisinformationen vorab über „elektronische Mittel“ zur Verfügung stellen – also meist per App oder Website.
Doch tatsächlich sind noch nicht alle Punkte und Interpretationen der AFIR-Vorgaben rechtssicher geklärt. Am Landgericht München läuft wie berichtet derzeit ein Verfahren, da der MSP Digital Charging Solutions den CPO EWE Go aufgrund diskriminierender Ladepreise verklagt hat. Dabei geht es um die angebliche Ungleichbehandlung zwischen dem B2B-Preis, der von EWE Go den MSP berechnet wird, und dem Preis, den EWE Go von seinen Kunden verlangt. Der Ausgang dieses Verfahrens bzw. in den weiteren Instanzen könnte die ganze Branche beeinflussen.
heise.de, bundeswirtschaftsministerium.de, bundeswirtschaftsministerium.de (Referenten-Entwurf vom 03.02.2026 als PDF)





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