EU-Rat bringt gelockerte CO2-Vorgaben für Lkw-Hersteller auf den Weg
Vor zweieinhalb Wochen hatte das Europäische Parlament bereits der Änderung der EU-Verordnung zur Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge zugestimmt. Mit der Zustimmung des EU-Rats, in dem die EU-Mitgliedsländer organisiert sind, kann die geänderte Verordnung nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Die grundlegenden Vorschriften zu den CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge sollen 2027 überarbeitet werden. Nach geltendem EU-Recht müssen Lkw-Hersteller die Emissionen neuer Lkw bis 2025 um 15 Prozent, bis 2030 um 45 Prozent, bis 2035 um 65 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 2019 senken. Das versuchen sie einerseits, in dem sie verstärkt Elektro-Lkw auf den Markt bringen, und andererseits auch durch Verbrauchseinsparungen bei Verbrennern.
Zwar sieht der Änderungsvorschlag der EU-Kommission keine generelle Änderung dieser Etappenziele in 2025, 2030 und 2040 vor. Jedoch soll er den Lkw-Herstellern mehr Möglichkeiten bieten, CO2-Credits für die Übererfüllung von Zielen zu erhalten, die in späteren Jahren verrechnet werden können. Dadurch können sie Puffer für spätere Jahre aufbauen, wo noch drastischere CO2-Ziele gelten.
Zwar gibt es schon bislang den Mechanismus der CO2-Credits. Allerdings sind diese bisher schwer zu erreichen, denn zwischen den Zielwerten der Jahre 2025, 2030 und 2040 wird laut der Regelung aktuell noch eine lineare Linie gezogen, die pro Jahr einen weiteren Anstieg vorgibt. Heißt: Der Zielwert für die CO2-Reduktion bei Lkw liegt 2026 bereits bei ca. 20 Prozent, 2027 bei ca. 26 Prozent usw.
Die Idee hinter der nun vom EU-Parlament beschlossenen Änderung: Die CO2-Emissionsreduktionskurve zwischen 2025 und 2029 fällt weg. Stattdessen gilt auch für die Jahre 2026 bis 2029 das Ziel von 2025, also eine CO2-Reduktion von 15 Prozent bei Neuzulassungen. Das dürfte sich für die Lkw-Hersteller schnell lohnen: Wenn sie 2026 bspw. bei 18 Prozent CO2-Reduktion liegen, dann hätten sie eigentlich unter der CO2-Emissionsreduktionskurve gelegen, können nun aber Credits erhalten. Und diese könnten sie dann in spätere Jahre mitnehmen.
„Diese Änderung trägt den strukturellen Herausforderungen Rechnung, mit denen die Branche derzeit konfrontiert ist, insbesondere dem langsamen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen. Sie unterstützt einen reibungslosen und stetigen Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität, ohne die ehrgeizigen langfristigen Klimaziele der EU zu ändern“, teilt der EU-Rat zu dem Beschluss mit.
EU folgt Hersteller-Forderung
Konkret können die Hersteller nun „Gutschriften“ sammeln, wenn ihre Emissionen unter ihre eigenen spezifischen jährlichen CO2-Emissionsziele fallen, anstatt die strengere lineare Reduktionskurve einzuhalten. „Diese vorübergehende und gezielte Flexibilität würde es ihnen ermöglichen, in den Jahren bis 2030 mehr Emissionsgutschriften zu generieren und somit die Einhaltung der Vorgaben ab 2030 zu erleichtern“, heißt es seitens des EU-Rats. „Die Flexibilität soll Anreize für einen früheren Einsatz emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge schaffen.“
Damit hat die EU-Politik quasi eine Forderung aus der Industrie übernommen. Die Lkw-Hersteller Volvo Trucks, Daimler Truck, Scania, MAN, Iveco und Ford hatten die EU im Oktober in einem Brief aufgefordert, die CO2-Emissionsvorschriften für den Sektor zu lockern. Schon damals war die Forderung der sechs Hersteller, die CO2-Emissionsreduktionskurve zwischen den Eckjahren 2025, 2030 und 2040 abzuschaffen. So können sie alle CO2-Mehreinsparungen, die potenziell zwischen 2025 und 2029 jenseits der 15-Prozent-Vorgabe angesammelt werden, als Credit zur Milderung der 45-Prozent-Stufe in 2030 und Folgejahren heranziehen.
Wichtig ist auch: Der aktualisierte Mechanismus zur Berechnung der Gutschriften gilt vor allem für schwere Lkw-Klassen ab 16 Tonnen Gesamtgewicht und bestimmte Buskategorien über 7,5 Tonnen. Stadtbusse sind ausdrücklich davon ausgenommen, „da der Einsatz emissionsfreier Busse bereits weit fortgeschritten ist und weniger von der Autobahninfrastruktur für den Fernverkehr abhängt“.
„Saubere Mobilität ist die Zukunft der EU, doch der Weg dorthin verläuft nicht immer geradlinig. Mit dieser zeitgemäßen und pragmatischen Änderung geben wir den Herstellern von Schwerlastfahrzeugen und den Investoren die Flexibilität und Planungssicherheit, die sie benötigen, um diesen Wandel zu bewältigen, während europaweit Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingerichtet werden“, sagt Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt der Republik Zypern.





6 Kommentare