BAFA erneut für E-Auto-Förderanträge zuständig

Noch in diesem Monat soll das Antragsportal für die neue E-Auto-Förderung in Deutschland eröffnet werden. Auch wenn das Programm vom Umweltministerium koordiniert wird, so steht nun fest: Die praktische Umsetzung des Antragsverfahrens wird wieder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegen.

Parkplatz piktogramm
Bild: Florian Treiß

Dabei ist das BAFA, das dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist, ein „alter Bekannter“ für die Umsetzung von Förderprogrammen für Autos: Bei dem Amt konnte bereits die Ende 2023 plötzlich ausgelaufene E-Auto-Förderung namens „Umweltbonus“ beantragt werden. Und 2009 war die Behörde für die Umsetzung der „Abwrackprämie“ zuständig, die ebenfalls offiziell „Umweltbonus“ hieß.

Nun also ist das BAFA auch für Anträge für das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung zuständig, das im Januar vorgestellt worden war. Konkret übernimmt der BAFA-Standort in Weißwasser in der Oberlausitz die Entgegennahme, Prüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung der Förderanträge. Das Wirtschaftsministerium sieht darin eine Stärkung des sächsischen Standorts mit 240 Mitarbeitern, der im Lausitzer Braunkohlerevier liegt.

Eine Antragstellung soll im Laufe des Mai 2026 möglich sein, und zwar online auf dem neuen Portal „Förderzentrale Deutschland“ (foerderzentrale.gov.de) des Bundeswirtschaftsministeriums, auf dem auch noch andere Förderungen beantragt werden können.

Die erneute Zuständigkeit des BAFA kommt ein wenig überraschend, denn das E-Auto-Förderprogamm ist dieses Mal beim Bundesumweltministerium angesiedelt – und nicht mehr wie der „Umweltbonus“ beim Wirtschaftsministerium. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wollte im Januar noch keine Beteiligung des BAFA bestätigen.

Zur Erinnerung: Die neue E-Auto-Förderung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für Käufer von Batterie-elektrischen Autos, Plug-in-Hybriden sowie Pkw mit Range Extender gelten. Als Basisförderung gibt es 3.000 Euro für Batterie-elektrische Autos, während der Basisbeitrag bei Plug-in-Hybriden und Range Extendern bei 1.500 Euro beträgt. Durch niedrigere Einkommensklassen und eine gewisse Anzahl von Kindern kann die Fördersumme auf maximal 6.000 Euro bei Elektroautos und bei 4.500 Euro bei Plug-in-Hybriden und Range Extendern steigen. Eine Förderung ist umgekehrt aber auch nur möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro liegt.

bundeswirtschaftsministerium.de

14 Kommentare

zu „BAFA erneut für E-Auto-Förderanträge zuständig“
Daria Grzeschik
04.05.2026 um 19:46
Wann kann ich den Antrag für die E - Auto Förderung ausfüllen?Mit freundlichen GrüßenDaria Grzeschik
Florian Treiß
04.05.2026 um 21:22
Das Antragsportal soll laut BAFA noch im Mai geöffnet werden.
Dieter Sieve
04.05.2026 um 21:46
Ich habe einen Twingo e-tech bestellt, der hat aber noch 4 Monate Lieferzeit. Der Vertrag ist unterschrieben. Kann man schon die Förderung beantragen?
Andreas Joswig
05.05.2026 um 08:46
Das geht erst, wenn das Fahrzeug angemeldet ist.
AndrewS
05.05.2026 um 06:07
Nein vorab geht das anscheinend nicht. Es muss der Zulassungsschein mit eingereicht werden.. Also erst Auto anmelden,dann Antrag ausfüllen.
Florian Treiß
04.05.2026 um 21:48
Wie im Artikel geschrieben: Das Antragsportal soll im Laufe dieses Monats (Mai 2026) öffnen.
Schwuli
05.05.2026 um 05:48
Deutschland speed. lol. Wie langsam kann man eigentlich sein
Hans-Jürgen Bliedung
05.05.2026 um 08:58
Dort wo auch noch Verbrenner im Auto verbaut sind ist eine Förderung nicht nachvollziehbar. Die Hybrid-Fahreuge sind weiterhin Mogelpackungen. Und der kleine Gewerbetreibende, der einen Vollstromer fährt, guckt in die Röhre, weil er kein Privatmann/Frau ist. Wer denkt da eigentlich?
Karsten
05.05.2026 um 13:42
Bei den PHEV bin ich vollkommen bei Ihnen. Verbrenner dürfen keinesfalls gefördert werden. Zum zweiten Teil: Die Förderung ist bewusst als Sozialförderung für private Haushalte konzipiert, nicht als Wirtschaftsförderung. Sie können als Unternehmer/Selbstständiger privat zulassen und die E-Auto-Förderung beantragen, wenn Sie unterhalb des besagten Haushaltseinkommens liegen. Das Fahrzeug darf jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergehen!
Jennifer Jerau
05.05.2026 um 10:10
Kennt jemand die Gesamtsumme des Fördertopfes? Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht lange reichen wird und alle Zulassungen ab Sommer schon leer ausgehen?
Karsten
05.05.2026 um 13:51
"Lange" werden die 3 Mrd.€ nicht reichen. Mit dem derzeitigen Zulassungsvolumen vielleicht 1,5 Jahre. Sollten die Zulassungen weiter zu nehmen etwas mehr als 1 Jahr. Zum heutigen Datum würde ich kein Auto kaufen was eine Lieferzeit von 12 Monaten oder länger hat. Dann besser umaximal 9 Monate Lieferzeit und du bist auf der (eher) sicheren Seite.
Emobilitätsberatung-berlin K.D.Schmitz
05.05.2026 um 13:05
Hast du Google, da steht alles. Der Etat beträgt 3 Milliarden Euro. Der Meinung das der Fördertopf schnell leer ist, bin ich nicht. Das Haushaltseinkommen ist ja schnell überschritten, z.b. wenn nicht nur einer arbeitet.
Chris1988
05.05.2026 um 18:06
Es geht um ein zu versteuerndes Einkommen und kein Bruttoeinkommen des Haushalts. Zwei ganz verschiedene Schuhe. Besser mal auf den eigenen Steuerbescheid schauen.
Klassen-Maslin
06.05.2026 um 12:32
Ist das Antragsportal schön geöffnet?

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