Umwelthilfe klagt gegen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung
Bei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ging es darum, dass das 2023 von der vorherigen Bundesregierung beschlossene Programm nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, um die Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 zu erreichen.
Nach Auffassung der DUH ist die aktuelle Bundesregierung diesen Verpflichtungen mit dem im März beschlossenen Klimaschutzprogramm 2026 nicht nachgekommen, denn laut DUH zeigen aktuelle Daten des Umweltbundesamts eine Klimaschutzlücke von rund 30 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Umwelthilfe daher nun die Vollstreckung des rechtskräftigen Klima-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar beantragt.
Darüber hinaus reicht die DUH auch eine neue Klage gegen das Klimaschutzprogramm 2026. Ziel der Klage ist, die Bundesregierung dazu zu verpflichten, das Programm so nachzubessern, dass sowohl das Klimaziel für 2040 eingehalten als auch die CO2-Obergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040 erfüllt werden. Das Klimaschutzgesetz legt für die Jahre 2031 bis 2040 verbindliche CO2-Obergrenzen fest. Nach Berechnung der DUH werden diese Vorgaben durch das Klimaschutzprogramm 2026 insbesondere in den Jahren 2031, 2039 und 2040 verfehlt.
DUH-Bundeschäftsführerin Barbara Metz sagt: „Die Bundesregierung versucht, ein rechtskräftiges Klima-Urteil zu umgehen. Das ist ein gravierender Angriff auf verbindlichen Klimaschutz und die Autorität rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen. Deshalb beantragen wir die Vollstreckung des Urteils und reichen zusätzlich eine neue Klage ein, um das Klimaziel 2040 durchzusetzen.“
Gerade im Gebäudebereich zeige sich, wie groß die Defizite weiterhin seien: Die Bundesregierung komme ihren Verpflichtungen seit Jahren nicht ausreichend nach. „Statt Öl- und Gasheizungen mitten in einer geopolitischen Krise wieder salonfähig zu machen, gehören Bezahlbarkeit und Klimaschutz zurück auf die Agenda. Andernfalls werden die Klimaschutzziele weiter deutlich verfehlt. Wir werden nicht tatenlos zusehen und wenn nötig auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich überprüfen lassen“, so Metz weiter.
Zu den Forderungen der DUH, das Klimaschutzprogramm anzupassen, zählt u.a. ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und von 80 km/h auf Landstraßen. Zudem wehrt sich die DUH gegen den Bau neuer fossiler Kraftwerke und fordert stattdessen einen schnelleren Ausbau von Erneuerbaren Energiequellen, Batteriespeichern, Netzen und Effizienz.





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