BVG will E-Busse bei Subunternehmern zur Pflicht machen
Die BVG selbst betreiben bereits 280 Elektrobusse verschiedener Hersteller und sind mit diesen – abgesehen von der Rissen in der Karosserie bei vielen Ebusco-Fahrzeugen – überaus zufrieden. Aktuell treffen gerade die ersten der 270 bestellten Einheiten des E-Gelenkbusses Solaris Urbino 18 in Berlin ein. 70 dieser Fahrzeuge sollen bereits ab Sommer eingesetzt werden, weitere 200 in diesem und im nächsten Jahr.
Für den Elektroanteil im Liniennetz der BVG relevant sind aber nicht nur die eigenen Busse, sondern auch die von Subunternehmern. Diese Fahrzeuge verkehren auf aktuell rund 25 Linien im typischen gelben Design und bieten vom Fahrkartenkauf bis zur Fahrgastinformation alles, was auch in den BVG-eigenen Bussen üblich ist.
Diese Subunternehmer-Linien hat die BVG nun neu ausgeschrieben, und zwar für den Betrieb zwischen 2030 und 2045. Und das Besondere daran: Bei diesen Subunternehmer-Aufträgen sollen künftig ausschließlich Elektrobusse zum Einsatz kommen. In der Ausschreibung mit einem Gesamtbudget von 721 Millionen Euro heißt das etwas sperrig: „Erbringung von Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linienverkehr mit vom Auftragnehmer zu stellenden Elektrobussen sowie Stellung der entsprechenden Infrastruktur“.
Dabei nennt die Ausschreibung zahlreiche Details. So können sich Subunternehmer bis zum 15. Juni 2026 auf fünf verschiedene Lose bewerben, wobei jeder Interessent den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten kann. Die Lose definieren u.a. die jeweiligen Linien, um die es geht, sowie die benötigten Fahrzeuge.
Der Bedarf der BVG auf diesen Subunternehmer-Linien beläuft sich auf insgesamt 106 Elektrobusse. Diese unterteilen sich je nach dem Profil der jeweiligen Linie auf 3 Midibusse mit 10 Metern Länge, 28 Solobusse mit 12 Metern Länge und 75 Gelenkbusse mit 18 Metern Länge – wohlgemerkt alle vollelektrisch.
Konkrete Anforderungen an die Batteriekapazitäten und Reichweiten der Elektrobusse nennt die BVG nicht – die Verantwortung dürfte hier beim jeweiligen Subunternehmer liegen, der sicherstellen muss, dass seine E-Busse die jeweiligen Linien problemlos absolvieren können.
Dafür nennt die BVG aber konkrete Anforderung bzgl. der Ladetechnik: Sämtlich E-Busse sollen sowohl per Stecker als auch per Pantograph laden können. Die BVG nämlich, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Dabei soll der Pantograph „ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite der Elektroomnibusse deutlich erhöhen“, so die Ausschreibung. Da die Ausrüstung der Endhaltestellen erst während der Vertragszeit fertig gestellt werden dürfte, soll die Betriebszeit der Subunternehmen flexibel gehandhabt und voraussichtlich dann erweitert werden, wenn die Ladeinfrastruktur dort fertiggestellt ist.
bvg.de, vergabekooperation.berlin (Ausschreibung)





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