Boost für Schnelllader an Autobahnen: Österreich kippt Tankstellen-Schutzzonen

Die Österreichische Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Ladenetzausbau an Autobahnen und Schnellstraßen beschleunigen soll. Konkret entfällt der sogenannte Gebietsschutz von Tankstellen-Betreibern. Anders ausgedrückt: Ladestationen und das konventionelle Tanken sind vertraglich nicht mehr gleichgestellt.

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Bild: Asfinag

Mit der Novellierung des Bundesstraßengesetzes ebnet Österreichs Bundesregierung den Weg für einen schnelleren Ladenetzausbau an den Hauptverkehrsadern des Landes. Die Novelle soll dazu beitragen, dass „Ladeinfrastruktur auf Tankstellen, Raststätten, Rastplätzen und Parkflächen leichter errichtet werden“ kann, wie die Regierung mitteilt. Denn: „Bisher haben bestehende Schutzzonen und die damit einhergehenden Beschränkungen neue Ladeinfrastruktur verzögert oder teilweise sogar verhindert.“

Hintergrund ist, dass Mineralölkonzerne, die die Tankstellen auf den herkömmlichen Raststätten betreiben, in Österreich hohe Pachten zahlen und im Gegenzug eine Art Gebietsschutz genießen. Sie erwägen vielerorts, selbst in das Ladebusiness einzusteigen und lehnen daher Konkurrenz rund um den eigenen Standort ab. Die Folge ist, dass die staatliche Mautgesellschaft Asfinag seit 2024 „erfolglos versucht, Ladestationen auf ihren eigenen Raststationen zu errichten“, wie das Portal Trend.at zu den Hintergründen schreibt. Grundsätzlich ist Österreich über die AFIR-Verordnung der EU aufgefordert, sein Netz zu verdichten. Die Asfinag will entsprechend auf ihren 60 Rastplätzen Ladestationen errichten. Aber: Die Ausschreibung dazu erschweren bisher die Mineralölunternehmen, die auf ihre Schutzzonen pochen und mit denen die Asfinag in zähen Verhandlungen steht.

Jetzt bewegt sich in dieser Gemengelage also etwas Entscheidendes: Die Regierung schafft die Schutzzonen per Gesetz ab. Ladestationen und das konventionelle Tanken sind damit künftig vertraglich nicht mehr gleichgestellt. Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) kündigt an, dass es mit der Gesetzesänderung zu einem massiven Ausbau der Ladestationen sowohl für Pkw als auch für Lkw kommen wird: „Die Änderung leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Mobilitätswende, sondern zündet auch einen Turbo für den Umstieg auf E-Mobilität, insbesondere bei Lkw und Bussen. Gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten ist das ein wichtiger Beitrag für mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.“

Konkret sollen an den derzeit 44 Raststätten des Landes 1.500 Schnellladepunkte für E-Autos entstehen, zurzeit sind es rund 300. Für Lkw sind künftig zudem 1.300 Ladepunkte (zurzeit sind es 22) geplant. Die Ausbaupläne sind dabei in Österreichs eMobility-Programm „eMove Austria“ integriert. Grundsätzlich sind in ganz Österreich inzwischen gut 4.000 Ladepunkte mit über 150 kW am Netz. Über alle Leistungsklassen sind es landesweit 38.000 öffentliche Ladepunkte. Der Ausbau an Schnellstraßen und Autobahnen hinkte dabei bisher hinterher. Nun soll auch hier der Knoten platzen.

Die Asfinag begrüßt die Gesetzesänderung natürlich: „Die […] initiierte Novelle des Bundesstraßengesetzes beseitigt eine große Hürde für den Ausbau des E-Ladeangebots auf Asfinag-eigenen Rastplätzen. Tanken und Laden sind beim vertraglich verankerten Gebietsschutz nicht mehr länger gleich geregelt. Das bringt für uns Rechtssicherheit weil einzelvertragliche Verhandlungen mit Mineralölkonzernen beziehungsweise Pächtern vor entsprechenden Ausschreibungen nicht mehr Voraussetzung sind und bedeutet einen Schub für nachhaltige Mobilität in Österreich“, so die Asfinag-Vorstände Herbert Kasser und Hartwig Hufnagl. Dies führe insgesamt zu einer rascheren Umsetzung der AFIR-Verordnung sowie des Mobilitätsmasterplans.

Aktuell sucht die Asfinag nach dem „bestgeeigneten Konzessionsnehmer, der künftig Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf den Asfinag-Rastplätzen plant, errichtet und betreibt“. Ziel sei, bis 2030 alle rund 60 Asfinag-Rastplätze mit Ladestationen auszustatten. Parallel dazu errichtet die staatliche Gesellschaft nach eigenen Angaben bereits die notwendigen Stromanschlüsse, damit die ersten Ladestationen direkt 2027 in Betrieb gehen können. Für dieses ausgeschriebene erste Paket mit 21 Rastplätzen hat sich die Asfinag mit zwei Mineralölkonzernen geeinigt.

Die technischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur umfassen mindestens acht Schnellladestationen für Pkw pro Standort (auch für Fahrzeuge mit Anhänger) und Schnelllader für Lkw mit mindestens einer Vorrichtung für das Megawattladen per MCS. Ebenfalls obligatorisch sind Lader für das langsamere nächtliche Laden von Lkw. Zum Zeitplan äußert sich die Asfinag wie folgt: „Aus heutiger Sicht ist eine Vergabe der Konzession mit Ende 2026, Anfang 2027 geplant, sodass die Standorte dann im Laufe des Jahres 2027 in Betrieb gehen werden.“

bmimi.gv.at, ots.at, derstandard.at, trend.at

3 Kommentare

zu „Boost für Schnelllader an Autobahnen: Österreich kippt Tankstellen-Schutzzonen“
Andre
18.05.2026 um 15:33
Sehr gut, für Österreich!
David W
18.05.2026 um 15:48
Top. Tankstellenmafia und fossile Dinosaurier in die Schranken verweisen ist eine gute Nachricht. Die klammern sich verzweifelt an ein sterbendes Geschäftsmodell und versuchen das irgendwie aufrecht zu erhalten. Es ist aber nicht mehr aufzuhalten, die Energiewelt ändert sich gerade massiv. Effizientere Technologien setzen sich einfach durch, insbesondere wenn sie 3...4 mal so effizient sind wie die bisherigen (Co2 und Geopolitik hier noch garnicht berücksichtigt).
Energisch Joe
26.05.2026 um 14:31
Guten Tag!Ich schicke voraus daß ich KEIN Tank/Ladestellenbetreiber bin und die Fachbegriffe daher NICHT kenne....Prinzipiell ist das Ende des sogenannten "Gebietsschutzes" bei Ladestationen gut, wobei ich folgendes Problem habe (und das die Journalistin mit keinem Wort erwähnte): Was heisst das jetzt?? Gibt es einen Mindestabstand in Kilometern zwischen Tank/Ladestellen? Darf nicht jede Raststation mit/ohne Tankstelle und Gastro auch eine Ladestation verschiedener Anbieter haben? Hängt die Tank/Ladestationsdichte von der Fahrzeugfrequenz/Bewohneranzahl der Umgebung ab? Ich bin mehr als sehr verwundert daß so etwas in dem Beitrag nicht erklärt wird und bitte um Korrektur des Artikels damit er Sinn bekommt......mit freundlichen Grüßen

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