Fuhrpark der Stadt Frankfurt soll elektrifiziert werden

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Der Fuhrpark der Stadt Frankfurt am Main soll Schritt für Schritt auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Dieses Ziel ist in der Neufassung der Richtlinien zur Fahrzeugbeschaffung vorgesehen, die der Magistrat jetzt beschlossen hat.

Den neuen Vorgaben zufolge ist es nur noch in begründeten Ausnahmen zulässig, Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben zu kaufen oder zu leasen. Im städtischen Fuhrpark der Großstadt gibt es heute bereits 50 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.

„Die Stadtverwaltung hat bei der Nutzung umweltverträglicher Antriebe eine Vorbildfunktion, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Schadstoffemissionen des Verkehrs“, sagte der für Reformprojekte zuständige Stadtrat Jan Schneider. Um die Elektrifizierung der Flotte voranzutreiben, habe das Sportamt mit der Beschaffung von zwei VW e-up einen weiteren Beitrag geleistet. „Ich freue mich, dass im Rahmen des Programms ,Frankfurt-e-mobil‘ das Sportamt zwei moderne und lokal emissionsfrei fahrende Pkw beschaffen konnte“, sagte Sportdezernent Markus Frank.

Die beiden Fahrzeuge ersetzen zwei Dieselfahrzeuge, die über 13 Jahre im Fuhrpark bewegt wurden. Die Anschaffung wurde durch das Programm „Frankfurt-e-mobil“ der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH unterstützt. Ein Fahrzeug ist dem Betriebshof in Höchst zugeordnet, das zweite steht in der Zentrale des Sportamtes in der Hanauer Landstraße.

Laut den neuen Beschaffungsrichtlinien ist es nur noch in begründeten Ausnahmen zulässig, Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben zu kaufen oder zu leasen. Die bisher gültigen Richtlinien aus dem Jahr 2005 entsprachen nicht mehr den Anforderungen an eine praktikable Nutzung. So war zum Beispiel der Einsatz von Erdgasfahrzeugen vorgesehen, was aber wegen der geringen Tankstellendichte zunehmend schwierig wurde.

Ziel ist es nun, den städtischen Fuhrpark – auch mit Hilfe von Zuschüssen aus Bundes- und Landesförderprogrammen – nach und nach auf Fahrzeuge umzustellen, die im Betrieb keine lokalen Emissionen mehr erzeugen. In den neuen Richtlinien wird aber keine bestimmte Antriebstechnik vorgegeben. Bei Neubeschaffungen wird im Regelfall ein Fahrzeug der Kleinwagenklasse als ausreichend angesehen. Zuvor müssen die betreffenden Dienststellen prüfen, ob es alternative Lösungen wie die Nutzung von Carsharing und Fuhrpark-Pooling gibt oder ob die Mitarbeiter dienstliche Wege auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zurücklegen können. Auf einen gemeinsamen Fahrzeugpool greifen bereits das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik und das Straßenverkehrsamt zurück. Die Zahl der Dienstfahrzeuge in den beiden Ämtern konnte dadurch von 27 auf 16 reduziert werden.

Darüber hinaus nutzen andere Ämter, in erster Linie das Jugend- und Sozialamt, seit einigen Jahren die Angebote von Carsharing-Unternehmen, um Bedarfsspitzen abzudecken. Auch dadurch können Dienstfahrzeuge eingespart und Kosten reduziert werden. Insgesamt hat die Stadt (Stand Frühjahr 2019) 564 Pkw und 356 Lkw im Einsatz. 52 Pkw werden mit Erdgas betrieben, 48 verfügen über einen Elektroantrieb. Darüber hinaus befinden sich 84 Hybridfahrzeuge im Fuhrpark. Im Jahr 2019 ist geplant, insgesamt 33 Pkw auszumustern und 27 Pkw neu zu beschaffen.
frankfurt.de

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