USA: Steuerrabatt auf Heimlader, E-Motorräder und BZ-Autos

new-york-usa-symbolbild-pixabay
Bild: Pixabay

In den USA hat die Regierung jetzt die Steuergutschriften für Elektro-Motorräder, Brennstoffzellen-Fahrzeuge und die Installation von Heim-Ladepunkten abermals verlängert. Die Verlängerung gilt rückwirkend für den Zeitraum ab 2018 und bis Ende 2020.

Durch die rückwirkende Gültigkeit profitieren die Käufer dieser Produkte nun von der Gutschrift, ohne dass sie damit gerechnet haben. Das Instrument, eigentlich als Anreiz gedacht, ist schon häufiger ausgelaufen und rückwirkend dann doch verlängert worden. Letztmals ist es im Februar 2018 auf das Jahr 2017 ausgeweitet worden. Der jetzige Beschluss knüpft an diesen Zeitraum an. Immerhin reicht die nun angegebene Gültigkeitsdauer über die Vergangenheit und Gegenwart hinaus, sodass die Steuergutschrift zumindest kommendes Jahr auch wirklich als Anreiz funktionieren kann.

Konkret erhalten US-amerikanische Steuerzahler einen Rabatt von 30 Prozent bis maximal 1.000 Dollar für die Installationskosten von Heim-Ladegeräten, eine Gutschrift von 10 Prozent bis maximal 2.500 Dollar für zwei- oder dreirädrige Elektrofahrzeuge und einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Dollar für den Kauf eines neuen Brennstoffzellen-Fahrzeugs.

Die Steuergutschrift auf diese drei Produktkategorien ist gegenüber dem US-Steuerrabatt auf klassische Elektroautos weniger bekannt. Zu letzterem wurde dieses Jahr im Kongress ebenfalls ein Gesetzentwurf zur Verlängerung und obendrein zum Ausbau der Obergrenze für die Anzahl subventionsfähiger Fahrzeuge pro Hersteller eingereicht. Hintergrund ist, dass Tesla und GM das Limit von 200.000 voll förderfähigen E-Autos bereits überschritten haben. Inzwischen ist der Gesetzentwurf aber offenbar gescheitert. Grund sei der „extreme Widerstand“ des US-Präsidenten, wie die demokratische Senatorin aus Michigan, Debbie Stabenow, dieser Tage sagte.
electrive.com

0 Kommentare

zu „USA: Steuerrabatt auf Heimlader, E-Motorräder und BZ-Autos“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch