EU-Kommission genehmigt Milliarden-Förderung für Deutschlandnetz

Bild: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Die EU-Kommission hat der Bundesregierung die Erlaubnis erteilt, den Bau von 8.500 Schnellladepunkten mit 1,8 Milliarden Euro zu fördern. Mit der nun abgeschlossenen beihilferechtlichen Prüfung und dem grünen Licht aus Brüssel hat das Deutschlandnetz einen weiteren, wichtigen Schritt genommen.

Wie die Kommission in einer kurzen Mitteilung schreibt, sei die Regelung „erforderlich und geeignet, um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in großem Maßstab voranzutreiben“. Genau das hat die Bundesregierung mit dem Deutschlandnetz beabsichtigt. Doch es gab immer wieder Zweifel und Kritik am Vorgehen und der genauen Ausgestaltung der Ausschreibungen, weshalb im Sommer einige Ladesäulenbetreiber (CPO) bei der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission Beschwerden gegen das Deutschlandnetz eingereicht hatten.

Kernpunkt der Klage damals war, dass das Deutschlandnetz eine staatliche Beihilfe sei und als solche bei der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung hätte gemeldet werden müssen – was die Regierung nicht getan hatte. Die CPO hatten befürchtet, dass die Subvention zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige den Wettbewerb verzerre.

Eine solche Prüfung in Brüssel ist inzwischen erfolgt und für die Regierung in Berlin positiv ausgegangen. „Deutschland hat ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel innerhalb der EU hat“, heißt es nun von der Kommission. „Das Programm steht allen in der Branche tätigen Unternehmen offen, und die Begünstigten werden nach einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Darüber hinaus stellen die deutschen Behörden sicher, dass die Preise denen vergleichbarer bestehender Infrastrukturen entsprechen.“

Beim Deutschlandnetz, das noch unter dem vorigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angestoßen wurde und nun von seinem Nachfolger Volker Wissing (FDP) weitergeführt wird, fördert der Bund nicht einzelne Ladesäulen oder Parks, sondern schreibt Ladeparks zu seinen Anforderungen aus – im Gegenzug beteiligt sich der Bund bei den Bau- und Betriebskosten für acht Jahre. Zu den Bedingungen zählt aber auch, dass es eine Preisobergrenze für den Ladestrom beim Ad-hoc-Laden gibt. Deren Höhe steht noch nicht fest, früheren Angaben zufolge soll es eine „atmende Obergrenze“ sein, um auch auf Preis- und Marktbedingungen reagieren zu können – und nicht die feste Preisgrenze von 0,44€/kWh, die in Berichten oft genannt wird.

Diese Maßnahme mit direkten Zuschüssen und wiederkehrenden Zahlungen (die einen Teil der Betriebskosten decken sollen), sei ein „Anreizeffekt“, so die Kommission, „da die Begünstigten die entsprechenden Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden“.

Staatliche Beihilfen – erst recht in diesem Umfang – müssen von der EU-Kommission genehmigt werden, damit die Subventionen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht unverhältnismäßig beeinflussen. Damit soll sichergestellt werden, dass einzelne Unternehmen (aus bestimmten Ländern) nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Das ist zum Beispiel auch beim Umweltbonus der Fall.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung ist nun eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg des Deutschlandnetzes aus dem Weg geräumt. Welche Unternehmen unterstützt werden, wird durch zwei Ausschreibungen festgelegt. Die Ausschreibung für die Regionallose ist im Oktober 2021 gestartet, die für Autobahn-Lose im Dezember 2021.
handelsblatt.com, ec.europa.eu

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