Bund hilft Ökosystem für Zellfertigung auf die Beine

Das Wirtschaftsministerium stellt rund eine Milliarde für den Aufbau der hiesigen Batterie-Wertschöpfungskette bereit: für Projekte im Bereich Rohstoffe bis Batteriezelle - inklusive des anschließenden Recycling. Unternehmen sind aufgerufen, sich für die Förderung zu bewerben.

Bild: BMW

Für den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten entlang der Batterie-Wertschöpfungskette kreiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen neuen Fördertopf. Dazu hat das Ministerium jetzt die zugehörige Förderrichtlinie „Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung“ veröffentlicht. Der Schwerpunkt der neuen Subvention liegt auf „großskaligen und strategischen Projekten entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette“.

Für das neue Programm stehen einer Mitteilung aus dem Ministerium zufolge Haushaltsmittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, sich bis zum 9. November 2023 um eine Förderung bewerben. Projektskizzen können elektronisch bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden, die das BMWK als Projektträger im Bereich Batteriezellfertigung unterstützt.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck kommentiert die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie wie folgt: „Für eine klimaneutrale Wirtschaft brauchen wir die notwendigen Technologien hier am Standort. Batterien sind dabei von entscheidender Bedeutung für die Elektrifizierung des Verkehrs, die Energiespeicherung im Stromnetz und die Speicherung Erneuerbarer Energien in unzähligen Produkten.“ Die Produktionskapazitäten für Batteriezellen in Deutschland weiter auszubauen sei eine wichtige Maßnahme für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zur CO2-Neutralität. „Investitionen in die Batterie-Wertschöpfungskette leisten einen Beitrag zur strategischen Souveränität Europas und erhöhen unsere Wirtschaftssicherheit“, schließt er.

Förderungen unter der neuen Richtlinie werden dem Wirtschaftsministerium zufolge „auf Basis der ,BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien‚ gewährt“, die die Europäische Kommission im Juli beihilferechtlich genehmigt hatte. Diese Bundesregelung fußt auf einer im März erfolgten Lockerung der Subventionsregeln in Schlüsselbereichen auf EU-Ebene. Die neuen Regeln aus dem Frühjahr waren bzw. sind eine Reaktion auf den „Inflation Reduction Act“ der US-Regierung und nennen sich formell „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF) für Transformationstechnologien.

Übrigens: Neben Investitionen können unter der neuen Richtlinie in begrenztem Umfang auch Forschungs- und Entwicklungsausgaben bezuschusst werden, die in direktem Zusammenhang mit den geförderten Investitionen stehen.

bmwk.de, vdivde-it.de

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