Düsseldorf und Duisburg verbannen E-Tretroller aus dem ÖPNV

In Düsseldorf und Duisburg verbieten die ÖPNV-Unternehmen Rheinbahn und DVG ab dem 1. März die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen. Hintergrund des Verbots sei eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der sich „zahlreiche andere Verkehrsunternehmen“ angeschlossen hätten. (Update am Artikelende)

Bild: Rheinbahn

Welche das neben der Rheinbahn und der DVG sind, ist noch nicht bekannt. Der VDV-Betriebsausschuss habe sich aufgrund mehrerer Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland intensiv mit dem Thema befasst und empfehle eine Mitnahme von E-Tretrollern grundsätzlich nicht.

„Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen. Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch. Die Rauchfreisetzung erfolgt in Sekundenschnelle und dazu meistens in erheblichem Umfang“, schreibt etwa die Rheinbahn zur Begründung.

Der Düsseldorfer ÖPNV-Betreiber betont, dass Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht von dem Verbot betroffen sind, „da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen“.

Ganz ähnlich äußert sich auch die Duisburger Verkehrsgesellschaft und nimmt E-Rollstühle und die Aufsitz-Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen ebenfalls ausdrücklich aus. „Unter anderem in Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, in denen sich E-Tretrollern selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe“, schreibt die DVG.

Nicht nur in London und spanischen Großstädten wurden in der Folge wie berichtet die E-Tretroller von der Mitnahme in Bus und Bahn ausgenommen. Mit der Hamburger U-Bahn gibt es seit August 2023 auch in Deutschland ein Mitnahme-Verbot. Die Hamburger Hochbahn hat nach eigenen Angaben auch auf die Vorfälle in London und Barcelona reagiert, das Verbot aber auf die Mitnahme in der U-Bahn beschränkt.

Update 29.02.2024: Nachdem bereits die Rheinbahn (Düsseldorf) und die DVG (Duisburg) vor wenigen Tagen angekündigt hatten, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen zu untersagen, folgen nun weitere Verkehrsunternehmen – im Einzelnen: die KVB (Köln), die SWB (Bonn), die VRS (Region Köln/Bonn), DSW21 (Dortmund) und die Ruhrbahn (Essen). Die Bogestra will etwas später – zum 1. April – in Bochum, Gelsenkirchen, Herne und Witten nachziehen.

rheinbahn.de, dvg-duisburg.de

3 Kommentare

zu „Düsseldorf und Duisburg verbannen E-Tretroller aus dem ÖPNV“
Gregor
26.02.2024 um 09:15
Sowas sollte verboten werden, solche Verbote zu machen. Ein Samsung Note 7 hatte damals genauso Feuerprobleme mit dem Akku, aber deswegen werden Handys nicht verboten. Lasst die Roller in die Busse, was soll das denn?
Gregor
29.02.2024 um 18:57
Wenn ich die Google Suche betätige, finden sich dutzende Einträge zu brennenden Fahrradakkus, die lt. Bericht ja einen höheren Standard als E-Scooter haben sollten. Für die Begründung des Verbots werden Fälle aus London, Barcelona und Madrid genannt. Busse können bei Bedarf jeder Zeit Menschen aussteigen lassen, verweigern aber auch die Mitnahme von E-Scootern. Hier ist sichtlich anderes, industrielles Interesse im Spiel. Ein enttäuschender Rückschritt der Mobilitätswende mit einer fadenscheinigen Begründung.
Andreas
29.02.2024 um 15:57
…ein Schelm wer dabei Böses denkt… Gerade für die letzten 1 - 2 km, wo kein Bus und keine Bahn mehr hinkommt, schaffen diese Roller eine enorme individuelle Flexibilität für Pendler. Und davon hat auch der ÖPNV stets in seiner Attraktivität profitiert. Ich werte dieses pauschale Verbot als überzogen.

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