NRW fördert nun auch E-Kleinwagen für soziale Dienste, Carsharing und Kommunen

Nordrhein-Westfalen hat sein Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ aktualisiert. Neu bezuschusst werden unter anderem elektrische Kleinwagen für ambulante Pflegedienste, Carsharing-Unternehmen und Kommunen. Außerdem dreht die Landesregierung am Fördersatz für Lkw-Lader.

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Bild: Polestar

Die Regierung Nordrhein-Westfalens gibt an, in diesem Jahr für die eMobility-Förderung insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Parallel wird das Programm „progres.nrw“ erweitert, sodass nun auch E-Kleinwagen für Kommunen und bestimmte kommerzielle Dienste gefördert werden. Außerdem justiert das Land bei den Förderbedingungen für Ladeinfrastruktur nach – Voraussetzung ist, dass die Lader für Lkw, Mehrfamilienhäuser oder Beschäftigte bestimmt sind.

Machen wir’s konkret: Ambulante soziale Dienste, Carsharing-Anbieter und Kommunen können ab sofort eine Förderung für elektrische Kleinst- und Kleinwagen in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Fahrzeug beantragen. Ob der Höchstsatz ausgezahlt wird, hängt dabei von der Haltedauer ab. Ladepunkte werden ergänzend mit bis zu 1.500 Euro (ambulante soziale Dienste) bzw. bis zu 5.000 Euro (stationäres Carsharing) bezuschusst.

Bei der Ladeinfrastruktur-Förderung liegt der Fokus des novellierten Programms auf Mehrfamilienhäusern und Arbeitsstätten. Hier erhöht das Land die Förderung von zuvor maximal 1.000 Euro auf jetzt maximal 1.500 Euro je Ladepunkt. Und: Mit der neuen Richtlinie macht NRW den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw attraktiver. Der Förderhöchstbetrag wird von 10.000 auf 50.000 Euro je Ladepunkt angehoben. Außerdem dürfen an solchen Ladern nun zum Beispiel auch benachbarte Unternehmen laden, um die Auslastung zu verbessern.

Ferner gibt die Landesregierung an, die Antragstellung vereinfacht zu haben, so dass beispielsweise nur noch ein Antrag für Ladeinfrastruktur und Netzanschluss gestellt werden muss. Im „progres.nrw“-Förderprogramm ergibt sich nun ergänzend zu den oben bereits hervorgehobenen Punkten folgende Förderliste:

  • Schnellladepunkte werden mit maximal 150 Euro je Kilowatt Ladeleistung gefördert.
  • Netzanschluss für Mehrfamilienhäuser: Förderung von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • E-Nutzfahrzeuge für Kommunen: Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) mit E-Antrieb erhalten Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 8.000 Euro. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur kommentiert die Aktualisierung des Programms wie folgt: „Wir stehen zu unserer Verantwortung und machen ernst bei der Antriebswende. Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur legt Nordrhein-Westfalen bereits hohes Tempo vor.“ Angesichts höherer Preise für kleine E-Autos lohne sich aber der Umstieg für Betreiber von Flotten mit vielen Kleinfahrzeugen noch nicht. „Hier setzen wir mit unserer neuen Förderung an. Klar ist aber auch: Es müssen schnell mehr bezahlbare Elektrokleinwagen auf den Markt kommen, damit diese aus eigener Kraft wirtschaftlich werden.“

Die Landesregierung legt für das Programm allerdings weniger Mittel zur Seite als in den Vorjahren. 2024 waren gut 23 Millionen Euro für „progres NRW“ reserviert, 2023 wurden im Zuge des Programms sogar Vorhaben mit einem Volumen von etwa 80,8 Millionen Euro bewilligt. Dabei zu beachten ist jedoch, dass das Land im September 2024 eine einmalige E-Lkw-Förderung ins Leben gerufen und mit 15 Millionen Euro ausgestattet hat. Firmen winken dadurch bis zu 300.000 Euro pro Elektro-Lkw. Die Antragsfrist endete am 16. Oktober 2024.

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