BYD weitet Batterie-Garantie auf 250.000 km aus
Die Verbesserung betrifft konkret die garantierte Kilometeranzahl, die von 200.000 auf 250.000 km wächst. Die Laufzeit der Garantie bleibt mit acht Jahren identisch. Heißt: Von der Erhöhung um 50.000 Kilometer profitieren vor allem Vielfahrer, die in kurzer Zeit lange Strecken fahren, während nach acht Jahren weiterhin Schluss ist mit der Garantie. Im Idealfall wären somit durchschnittlich 31.250 Kilometer pro Jahr möglich, um die Garantiezeit voll auszuschöpfen.
Die längere Batteriegarantie gilt dabei für alle Elektroautos und Plug-in-Hybride von BYD, ausgenommen ist wie schon in Norwegen nur der E-Transporter eTP3. Nicht zu verwechseln ist die Batteriegarantie dabei mit der Basisgarantie auf das komplette BYD-Fahrzeug von sechs Jahren oder 150.000 km (die so bleibt wie sie ist) sowie die zwölfjährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung gegen Durchrostung und die Elektroantrieb-Garantie von acht Jahren oder 150.000 km.
Klar ist: Die meisten E-Auto-Fahrer werden die 250.000 Kilometer in acht Jahren nicht erreichen. Der Vorteil entfaltet sich also nur für Halter, die wirklich viel fahren. Denn die anderen Faktoren der Garantie bleiben gleich: Neben der achtjährigen Laufzeit betrifft dies auch den garantierten „State of Health“ (SOH) der Batterie von 70 Prozent. Heißt also: BYD muss den Akku austauschen, reparieren oder anderweitig für Ersatz sorgen, wenn die Batteriekapazität während der Garantiezeit auf unter 70 Prozent fällt.
„Diese Kilometererhöhung soll das Vertrauen der Nutzer in Elektrofahrzeuge weiter stärken und gilt nicht nur für Neuwagen, sondern auch für alle bestehenden BYD-Modelle. Besitzer eines BYD Elektrofahrzeugs oder Super-Hybrids in Europa profitieren somit automatisch von der erweiterten Garantie“, teilt BYD mit. Konkret gilt die aufpolierte Garantie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Schweiz und in Großbritannien.
bydukmedia.com





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