Bund veröffentlicht Förderaufruf für E-Busse unter neuen Vorzeichen
Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte es auf der Fachkonferenz BUSKON 2026 im Februar bereits angekündigt: Nach mehreren Förderrunden seit 2021, über die die Beschaffung von rund 3.000 E-Bussen unterstützt wurde, soll es auch 2026 wieder ein Programm mit einem Budget von bis zu 500 Millionen Euro geben, das ÖPNV-Betreiber beim Kauf lokal klimaneutraler Busse unterstützt.
Die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ ist nun veröffentlicht und der neue Förderaufruf gestartet worden. Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie-, Batterieoberleitungs- und Brennstoffzellentechnologie. Dabei kann auch die Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie‑ oder Brennstoffzellenantrieb bezuschusst werden.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sagt: „Wir haben bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5.300 klimafreundliche Busse investiert. Diesen erfolgreichen Weg führen wir konsequent fort: Allein mit dem im Jahr 2026 verfügbaren Haushaltsvolumen wollen wir weitere 1.500 E-Busse flächendeckend in den Einsatz bringen. Das stärkt den öffentlichen Nahverkehr, den Markthochlauf innovativer Antriebstechnologien und ebnet den Weg zur klimafreundlichen Mobilität.“
Neben der Förderung der Fahrzeuge selbst – wobei hier wieder die Mehrkosten gegenüber Dieselbussen vom Bund übernommen werden – kann wie gehabt auch die Anschaffung und Installation der erforderlichen Ladeinfrastruktur bzw. Wasserstofftankstelle bezuschusst werden. Die Investitionsbeihilfen sind dabei auf maximal 30 Millionen Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Allerdings ändern sich die Förderquoten: Waren bisher 80 Prozent der Mehrausgaben gegenüber einem analogen Diesel-Fahrzeug förderfähig, sind es in der neuen Förderrichtlinie nur noch bis zu 70 Prozent (bei bisher geringer Elektrifizierung im Betrieb) bzw. sonst bis zu 55 Prozent der Mehrkosten. Für die Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur gewährt der Bund unverändert eine Förderquote von bis zu 40 Prozent.
Die neue Unterteilung in Betriebe mit einem bereits hohen und einen noch niedrigen Elektrifizierungsgrad begründet das Ministerium mit dem Anspruch, „einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der Fördermittel“ zu gewährleisten. Deshalb sollen die Mittel explizit „unter Berücksichtigung der Elektrifizierungsgrade und Einsatzkontexte, technologiespezifisch auf verschiedene Förderbereiche verteilt“ werden. Namentlich unterteilen sich die beiden Bereiche in ein sogenanntes „Aktivierungsprogramm“ für Betriebe, die noch am Anfang stehen, und ein „Skalierungsprogramm“ für schon Elektrobus-erfahrende Antragsteller. Innerhalb der Fördersäulen erfolgt die Auswahl der Projekte weiterhin in einem wettbewerblichen Verfahren, wobei ergänzend die Umsetzungsperspektive und das Einsatz- und Energiekonzept zur Bewertung herangezogen wird.
Als Förderziel hält die neue Richtlinie fest, in ihrer ersten Umsetzungsphase besagte mindestens 1.500 Busse mit alternativen Antrieben auf Deutschlands Straßen zu bringen und bis zu 150 Verkehrsunternehmen zu unterstützen. Interessierte Busbetreiber können ihre Förderskizzen ab dem 26. Mai 2026 einreichen, die Einreichfrist endet am 21. Juli 2026. Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die NOW GmbH und den Projektträger Jülich (PtJ). Zum Auftakt des Förderprogramms findet am 28. Mai um 13 Uhr ein Online-Seminar mit weiteren Infos statt, für das man sich hier anmelden kann.
Zum Hintergrund: Eine neue Förderrichtlinie wurde nötig, da die seit 2021 geltende „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ als Unterbau der Subventionierung zum Jahreswechsel 2025/2026 ausgelaufen ist. Für die neue Zuschussrunde brauchte das Verkehrsministerium also ein neues Fundament.
Nikolaus Oberkandler, Leiter des Referats Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Bundesverkehrsministerium, versicherte aber vor wenigen Monaten, dass sich Antragsteller auf keine Umwälzungen einstellen müssen: „Wir haben ein Programm das funktioniert, das von den Verkehrsunternehmen gut angenommen wird und das auch herstellerseitig gut bedient wird. Wir haben nicht den Anspruch, hier alles anders zu machen. Sondern wir wollen im Rahmen der bisherigen Leitplanken agieren.“ Anpassungen könne es aber bei Preis-Obergrenzen und Fördersätzen geben, „um mit der Förderung noch etwas mehr in die Breite zu kommen“, kündigte Oberkandler schon im Februar an.
Wir erinnern uns: Im Sommer 2025 rief die seinerzeit neue schwarz-rote Bundesregierung noch schnell eine Förderrunde unter der alten Richtlinie aus, womit eine lange (2023 vom KTF-Urteil und dem folgenden Haushaltsloch ausgelöste) Durststrecke zu Ende ging. In jener letzten Runde haben 151 Unternehmen insgesamt 417 Millionen Euro erhalten. Gefördert wird so die Beschaffung von 1.887 neuen Elektrobussen.
bmv.de, ptj.de (Anträge), bundesanzeiger.de (Förderrichtlinie)





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