Niederlande führt Malus auf Verbrenner-Dienstwagen ein
Mit dem „Pseudo-eindheffing“, auf deutsch: Pseudo-Endbesteuerung, greift die Niederlande beherzt in den Dienstwagensektor ein. Denn durch den neuen Aufschlag müssen Arbeitgeber jeden Monat ein Prozent des offiziellen Listenpreises eines Benziners oder Hybridfahrzeugs an die Steuerbehörde abführen. Bei einem Auto, das 35.000 Euro kostet, sind dies 350 Euro – pro Monat. Der Arbeitgeber muss diese Abgabe selbst tragen und darf sie nicht an den Arbeitnehmer weitergeben. Ergo geht die Sonderabgabe ausschließlich zu Lasten des Arbeitgebers. Und sie gilt zusätzlich zum regulären geldwerten Vorteil, den Arbeitnehmende für die private Nutzung des Fahrzeugs zahlen müssen.
Die Maßnahme gilt dabei für alle Pkw mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 0 Gramm pro Kilometer – also de-facto für alle Autos, die nicht vollelektrisch sind. Ausgenommen sind Lieferwagen sowie Pkw, die ausschließlich geschäftlich genutzt werden. Die private Nutzung muss in letzterem Fall ausgeschlossen sein und nachweislich kontrolliert werden.
Laut dem Verband niederländischer Autoleasingunternehmen (VNA) sorgt dieser neue Malus für Unruhe bei den Arbeitgebern. „Die Abgabe könnte erhebliche Folgen für die Mobilitätspolitik von Unternehmen haben und zu erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen führen“, wird etwa die VNA-Vorsitzende Renate Hemerik von der Rundfunkanstalt NOS zitiert.
Klar ist, dass viele große Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bereits heute nur noch das Leasing von Elektroautos erlauben. Viele kleine und mittlere Unternehmen lassen jedoch weiterhin benzinbetriebene Firmenwagen zu, wie die NOS in einer eigenen Umfrage unter Leasinggesellschaften erhoben hat.
Während der Malus ab dem Jahreswechsel zunächst für neue Leasingverträge gilt, soll er ab September 2030 auch auf Leasingfahrzeuge ausgeweitet werden, für die Verträge vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden.
nltimes.nl (auf Niederländisch)





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