Lkw-Ladeförderung: Alle am 5. Juni eingereichten KMU-Anträge sollen Zuschlag erhalten

Am Freitag, 5. Juni, stieg ein Förderaufruf des Bundes zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Errichtung von eigenen E-Lkw-Ladern. Die Mittel waren binnen weniger Stunden vergriffen. Wir haben mit Projektträger Jülich gesprochen – und erfahren, dass noch während des Antragsverfahrens die Mittel aufgestockt wurden. Und: "Alle, die am Freitag einen Antrag über das Portal eingereicht haben, sollen [...] einen Zuwendungsbescheid erhalten."

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Bild: Volvo Trucks

Der 5. Juni war für viele Unternehmen denkwürdig. Sie hatten sich auf den KMU-spezifischen Förderaufruf vorbereitet, der im Endeffekt aber nur knapp sechseinhalb Stunden lief. Projektträger Jülich nahm ab 10 Uhr Anträge entgegen. Da die pauschale Förderung in der Reihenfolge der Antragseingänge erfolgen sollte, herrschte offenbar großer Andrang. Die Subvention war ohne Auswahlverfahren bewusst niedrigschwellig gehalten. Dem Run auf die Förderung hielt dann aber offenbar die Technik nicht Stand, sodass es bei Antragstellern vermehrt zu Fehlermeldungen gekommen und die Bewerbung nicht möglich gewesen sein soll. Um 16.23 Uhr desselben Tages erklärte der Projektträger den Förderaufruf wegen ausgebuchter Fördermittel für beendet. Das sorgte wie berichtet bei einigen Teilnehmern für Unmut.

Wir haben den Projektträger Jülich daraufhin drei Fragen zum Ablauf, zum Hintergrund und zu eventuellen Learnings gestellt. Dabei erfahren wir jetzt, dass die Mittel schon nach vier Stunden des Antragsverfahrens erhöht wurden – und vor allem, dass alle Antragsteller von Freitag berücksichtigt werden sollen. Hier die Original-Antworten:

Liebes Projektträger-Team, kam es wie von einigen Teilnehmern berichtet am 5. Juni bei dem Förderverfahren zu technischen Problemen?

Wegen der sehr hohen Nachfrage war „easy-Online“, das elektronische Antragsportal des Bundes, mit der Vielzahl an gleichzeitigen Zugriffen überlastet und lief dadurch langsamer. In Spitzenzeiten gab es gleichzeitig rund 1.400 aktive Sessions im Portal, um Anträge einzureichen. Hierunter fallen allerdings auch Mehrfach-Sessions, also die Verwendung mehrerer Tabs oder Browser durch einen einzelnen Antragssteller. Knapp zwei Stunden nach Öffnung des Portals gingen die ersten Anträge ein. Danach beschleunigte sich der Eingang von Anträgen deutlich. Das System selbst war zu keinem Zeitpunkt zusammengebrochen und stabilisierte sich, nachdem erste Anträge eingereicht wurden und die Zahl der Zugriffe sowie der Mehrfach-Sessions sank.

Hatten Sie mit einer so großen Nachfrage gerechnet?

Da es einen zweiten Aufruf für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für e-Lkw gibt, der in Kürze geöffnet wird und bis zum 7. Juli aktiv ist, war eine solch hohe Zahl an Antragstellern und Sessions nicht vorhersehbar. In Informationsveranstaltungen hatten wir zudem weitere Förderaufrufe für das kommende Jahr angekündigt. Die rund 1.400 Sessions übertrafen die Anzahl der ca. 600 Teilnehmenden an unserem Webinar zu diesem Förderaufruf deutlich. Die ursprünglich bereitgestellten Haushaltsmittel waren nach gut vier Stunden vollständig beantragt. Nach Rücksprache mit dem BMV wurden die Haushaltsmittel für diesen Aufruf kurzfristig deutlich aufgestockt und das Förderportal blieb geöffnet, um möglichst vielen Antragstellern eine Chance auf Förderung zu gewähren. Alle, die am Freitag einen Antrag über das Portal eingereicht haben, sollen – nach Prüfung und unter Vorbehalt der Vollständigkeit und Förderfähigkeit – einen Zuwendungsbescheid erhalten.

Wie werden Sie künftig solche Windhund-Förderungen stabiler machen?

Mit dem Windhund-Verfahren und einer Förderung auf Basis der De-minimis-Verordnung wurde zum Start der Förderrichtlinie ein Wunsch der Logistikbranche direkt umgesetzt. Das Antragssystem des Bundes „easy-Online“ wird nicht von uns entwickelt und betrieben. Daher können wir darauf keinen direkten Einfluss nehmen. Andere Antragsportale bieten jedoch keine Schnittstelle zum Projektförderinformationssystem des Bundes und verursachen dadurch erheblichen Mehraufwand für Zuwendungsempfänger und Projektträger. Die Entwicklung eines neuen Antragssystems im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) soll noch in diesem Jahr eine Alternative bieten, die wir für zukünftige Förderaufrufe prüfen werden.

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Zum Hintergrund:  Das Bundesverkehrsministerium kündigte Anfang Mai an, im großen Umfang den Aufbau von E-Lkw-Ladeinfrastruktur zu fördern. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Zum Start machte das Ministerium gleich drei separate Förderaufrufe publik:

  • Aufruf A – Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Hier geht es um Ladepunkte für die betriebseigenen Fahrzeuge oder einen eingeschränkten Nutzerkreis. Anträge konnten im Endeffekt nur am 5. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge, es gibt kein Auswahlverfahren. Pro Ladepunkt müssen mindestens 50 kW Leistung errichtet werden, jede installierte kW wird mit 500 Euro netto gefördert.
  • Aufruf B – Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Hier geht es um Ladepunkte für die betriebseigenen Fahrzeuge oder einen eingeschränkten Nutzerkreis. Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden – so die Theorie. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Pro Ladepunkt müssen mindestens 50 kW Leistung errichtet werden, jede installierte kW wird mit 500 Euro netto gefördert.
  • Aufruf C – Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Hier geht es um Ladepunkte an Rastanlagen, Ladehubs oder an öffentlichen Umschlagplätzen. Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden, so der ursprüngliche O-Ton. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Pro Ladepunkt müssen mindestens 100 kW Leistung errichtet werden, jede installierte kW wird mit 500 Euro netto gefördert.

Während der Aufruf A also am 5. Juni gelaufen ist und noch am selben Tag beendet wurde, verschiebt sich die Antragsfrist für die beiden anderen Aufrufe. Diese sollten ursprünglich am 26. Mai freigeschaltet werden, anschließend hieß es, dass es Anfang dieser Woche soweit sein soll. Am heutigen Donnerstagmittag waren Anträge aber weiterhin noch nicht möglich. Schon am Montag wies der Projektträger übrigens daraufhin, dass sich leer ausgegangene KMU auch am Aufruf B beteiligen können, der ja ohne Eile bis zum 7. Juli läuft – so er denn bald eröffnet wird. Allerdings variieren die Antragsformalitäten.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Aussage des Projektträgers, dass alle eingegangenen Anträge vom 5. Juni bezuschusst werden, in der Tat vielversprechend klingt. Allerdings haben uns Unternehmer mitgeteilt, dass sie durch die Probleme beim Antragsverfahren gerade nicht dazu gekommen sind, ihren Antrag hochzuladen. Der Unmut, dass Teilnehmer gar nicht erst die Chance bekommen haben, für die Förderung berücksichtigt zu werden, bleibt in Teilen also bestehen. Die Aussicht auf ein neues Antragssystem in Regie des Digitalministers nährt aber immerhin die Hoffnung, dass sich solche frustrierenden Erlebnisse nicht wiederholen.

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