UNECE verabschiedet Regelwerk für vollständig autonome Fahrzeuge

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat erstmals einen international harmonisierten Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge verabschiedet. Die neue Regelung definiert einheitliche Sicherheitsanforderungen für Automated Driving Systems (ADS) und wird von wichtigen Automobilmärkten wie der EU, den USA, China und Japan unterstützt.

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Die neue ADS-Regelung soll einheitliche Sicherheitsstandards für fahrerlose Fahrzeuge schaffen
Bild: Deutsche Bahn AG / RMV / Arne Landwehr

So soll ein einheitlichen Rechtsrahmen für sogenannte Automated Driving Systems (ADS) geschaffen werden. Bei diesen handelt es sich um Lösungen, die sämtliche Fahraufgaben ohne menschlichen Fahrer übernehmen – vom Lenken über Beschleunigen und Bremsen bis hin zur Betätigung von Licht- und Blinkfunktionen. In der Regel sind damit Fahrzeuge ab SAE-Level 4 gemeint. Nach Angaben der UNECE tritt die Verordnung in etwa einem Monat in Kraft.

Kern der neuen Vorschrift sind laut Medienberichten transparente Sicherheitsanforderungen für Entwicklung, Zulassung und Betrieb autonomer Fahrsysteme. Hersteller müssen künftig unter anderem ein umfassendes Safety Management System einführen, die Leistungsfähigkeit ihrer Systeme mithilfe von Simulationen, Teststrecken und Fahrversuchen nachweisen sowie einen sogenannten Safety Case vorlegen. Dieser soll belegen, dass vom automatisierten Fahrsystem kein unangemessenes Sicherheitsrisiko ausgeht.

Darüber hinaus schreibt die Verordnung eine kontinuierliche Überwachung der Fahrzeuge im Betrieb vor. Sicherheitsrelevante Daten müssen aufgezeichnet und die Leistung der Systeme während ihres gesamten Lebenszyklus überwacht werden. Fahrzeuge müssen hierfür mit einem Datenspeichersystem für automatisiertes Fahren ausgestattet sein. Das soll sicherheitsrelevante Ereignisse dokumentieren und eine spätere Analyse ermöglichen.

Generell gilt: Nach den Vorgaben der UNECE muss ein Automated Driving System mindestens das Sicherheitsniveau eines aufmerksamen und kompetenten menschlichen Fahrers erreichen. Parallel zur neuen ADS-Verordnung wurden zudem rund 90 bestehende UN-Fahrzeugvorschriften angepasst. Damit sollen die bisherigen Regelwerke auch auf Fahrzeuge mit automatisierten Fahrsystemen anwendbar bleiben, einschließlich Fahrzeugkonzepten ohne klassische Bedienelemente wie Lenkrad oder Pedale.

Die neue Regelung schafft allerdings keine automatische Zulassung fahrerloser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Sie definiert vielmehr ein international harmonisiertes Regelwerk, auf dessen Grundlage die Vertragsstaaten entsprechende nationale Genehmigungen erteilen können. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von der Europäischen Union, den USA, China, Japan, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auch die Hersteller selbst haben ein großes Interesse an dem übergeordneten Regelwerk: Einheitliche Anforderungen sollen künftig verhindern, dass sie ihre Fahrzeuge für unterschiedliche Märkte nach jeweils eigenen nationalen Vorschriften entwickeln und validieren müssen.

Die UNECE-Initiative könnte die Zulassung zukünftiger autonomer Fahrzeugplattformen deutlich vereinfachen und den Weg für eine breitere Markteinführung ebnen. Die neue Regelung dürfte auch dazu beitragen, die Begriffe Fahrerassistenz und autonomes Fahren künftig klarer voneinander abzugrenzen. Erst kürzlich hatte ein Video aus Kanada, das einen Tesla mit offenbar schlafender Fahrerin zeigte, erneut Diskussionen über die Fähigkeiten heutiger Fahrassistenzsysteme ausgelöst. Tatsächlich richten sich die neuen UNECE-Vorgaben jedoch an vollständig autonome Fahrzeuge und nicht an Assistenzsysteme der SAE-Stufen 2 oder 3, bei denen der Mensch weiterhin die Verantwortung trägt.

unece.org, heise.de

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