EU-Parlament einigt sich auf nationale Mindestziele beim Ladesäulen-Ausbau

Nachdem Anfang Oktober der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments seine Vorschläge für einen beschleunigten Ausbau der Lade- und H2-Tank-Infrastruktur vorgelegt hatte, hat das EU-Parlament in Straßburg nun seine Position hierzu für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten verabschiedet.

Die Abgeordneten einigten sich darauf, verbindliche nationale Mindestziele für den Ausbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe festzulegen. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2024 einen Plan vorlegen, wie sie diese Ziele erreichen wollen. Laut dem angenommenen Text soll es bis 2026 alle 60 Kilometer entlang der Hauptverkehrsstraßen der EU mindestens eine Ladestation für Elektroautos geben. Hier haben die Parlamentarier die Haupt-Forderung des Verkehrsausschusses ohne Änderung übernommen.

Die gleiche Anforderung würde für Lkw und Busse gelten, allerdings nur auf TEN-T-Kernnetzen (Trans-European Transport Network) und mit leistungsfähigeren Stationen. Ausnahmen gibt es für Regionen in äußerster Randlage, Inseln und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen. In der Mitteilung nennt das EU-Parlament bei diesem Punkt aber nicht, bis wann er umgesetzt werden soll. Im Vorschlag des Ausschusses hieß es noch, dass dieses Ziel von 2031 (Ziel der EU-Kommission) auf 2028 vorgezogen werden solle.

Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, mehr Wasserstofftankstellen entlang der Hauptverkehrsstraßen der EU einzurichten. Sie sollen alle 100 Kilometer erreichbar sein statt alle 150 Kilometer, wie von der Kommission vorgeschlagen. Umgesetzt werden soll dies bis 2028 statt bis 2031, wie von der Kommission geplant. Auch hier ist das Plenum dem Vorschlag des Ausschusses gefolgt.

Zudem fordert das Parlament, dass bis 2027 eine „EU-Datenbank zu alternativen Kraftstoffen“ eingerichtet wird, um Informationen über die Verfügbarkeit, die Wartezeiten und die Preise an verschiedenen Tankstellen in ganz Europa verfügbar zu machen. Darüber – und auch an den Ladestationen und Tankstellen selbst – sollen die Verbraucher einfach und transparent die Preise  pro Kilowattstunde oder pro Kilogramm einsehen und vergleichen können. Und: „Alternative Tankstellen sollten für alle Fahrzeugmarken zugänglich sein und die Bezahlung sollte einfach und per Kreditkarte möglich sein.“

Damit spricht das EU-Parlament einige relevante Punkte für die jeweilige nationale Regulierung an. Die novellierte Ladesäulenverordnung in Deutschland sieht die verpflichtende Bezahlmöglichkeit per Kreditkarte für neue Ladepunkte vor, die ab Mitte 2023 in Betrieb gehen – hier würde Deutschland die Regelung also erfüllen. Eine digitale Datenbank zum Preisvergleich hat übrigens auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing in seinem am Vortag beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur II gefordert, was allerdings vor 2027 umgesetzt werden soll. Ob das deutsche System mit den (noch nicht im Detail feststehenden) EU-Vorgaben kompatibel sein wird, ist offen.

Die vom federführenden SPD-Parlamentarier Ismail Ertug geforderten Strafen bei einem zu langsamen Ladeinfrastruktur-Ausbau von 1.000 Euro pro nicht installierter Säule finden sich in der Mitteilung des EU-Parlaments nicht wieder. In seinem Statement in der aktuellen Mitteilung geht Ertug nicht darauf ein, mahnt aber weiter zu Tempo bei der Umsetzung: „Derzeit gibt es in der EU 377.000 Ladestationen, aber das ist nur halb so viel, wie erreicht werden müsste, wenn die EU-Länder ihre Versprechen einhalten würden“, so der deutsche EU-Politiker. „Wir müssen diesen Engpass bei der Dekarbonisierung angehen und die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe rasch ausbauen, um den Green Deal zu retten.“

Mit der nun im Plenum beschlossenen Position (485 Zustimmungen, 65 Gegenstimmen und 80 Enthaltungen) wird das EU-Parlament mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten im EU-Rat sprechen. Dort sollen die Vorschläge dann in eine entsprechende Gesetzgebung aufgenommen werden.
europarl.europa.eu

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