Bundestag beschließt energiepolitische Gesetzentwürfe

Der Bundestag hat am Freitag wie angekündigt in der zweiten und dritten Lesung zentrale Energiegesetzgebungen verabschiedet. Unter anderem wurde dabei die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen.

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Bild: Pixabay/Michael Schwarzenberger

Insgesamt wurden fünf Entwürfe angenommen, über die in vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassungen zur Abstimmung Standen, wie der Bundestag mitteilt. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und den Grünen soll wie berichtet die Flexibilität am Strommarkt erhöhen. Dabei geht es zum einen um  Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise, aber auch die „Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen“ – hier steht im Kern eine Neuregelung des Smart-Meter-Rollouts, damit größere Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen, aber auch Erzeuger wie PV-Anlagen besser netzdienlich gesteuert werden können.

Erneuerbare Energien befinden sich laut dem Wirtschaftsministerium „am Übergang in eine neue Phase, in der sie zur führenden Stromquelle geworden sind“. „Sie sollen in Zukunft, gemeinsam mit steuerbaren Kraftwerken, schrittweise die gesamte Stromversorgung übernehmen. In der Folge müssen EE-Anlagen zunehmend mehr Verantwortung tragen und vollständig in die Strommärkte eingebunden werden – und zwar auch die kleineren Anlagen“, so das BMWK. Die dafür vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere die Direktvermarktung, die Steuerbarkeit von EE-Anlagen und die damit korrespondierende Steuerungsfähigkeit der Netzbetreiber sowie den Umgang mit negativen Preisen.

Der BDEW weist darauf hin, dass auf Vorschlag des Verbandes auch eine Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. „Das ist ein Erfolg für viele Stadtwerke: Die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen bis Ende 2026 sorgt für Planungssicherheit und stärkt die Elektromobilität“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Auch hier müssen künftig stabile Anschlussbedingungen geschaffen werden.“ Laut Andreae leisten die beschlossenen Maßnahmen in der Energierechtsnovelle zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen „einen enorm wichtigen Beitrag zur Netzstabilität“.

Weitere Gesetzentwürfe, die am Freitag im Bundestag beschlossen wurden, sind für die Elektromobilität eher indirekt relevant. Ein Entwurf der Unionsfraktion soll die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie erhöhen. Für das Gelingen der Energiewende und eines beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien sei dabei von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden können, heißt es im Entwurf. Nur so entstehe eine breite Akzeptanz vor Ort. 

Und mit einem weiteren Entwurf der Unionsfraktion soll das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) angepasst werden. Nach Angaben der Fraktion enthält das KWKG in der aktuellen Fassung alte Befristungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, konkret würden die Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Laut der BDEW-Vorsitzenden Andreae ist das „von besonderer Wichtigkeit, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und dringend benötigte Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen“.

„Die heutigen Beschlüsse im Bundestag sind wichtig für die Energiewende und die bessere Integration der Erneuerbaren ins Netz – die Erneuerbaren werden jetzt erwachsen. Wir hätten uns mehr gewünscht und es lag mehr auf dem Tisch, dennoch sichert das Paket wichtige Errungenschaften dieser Legislatur im Bereich der erneuerbaren Energien ab“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck laut einer Mitteilung seines Ministeriums. „Die gemeinsam gefundenen Lösungen sind eine gute Nachricht für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für die Systemsicherheit und für die Bezahlbarkeit der Stromversorgung. Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.“

bundestag.de, bdew.de, bmwk.de

3 Kommentare

zu „Bundestag beschließt energiepolitische Gesetzentwürfe“
erFahrer
03.02.2025 um 08:02
(…) Wer hat Angst vor den schwarzen Partei, wenn sie aber (…) - Ja, da tut sich der SM Habeck leicht. Bei einem Rückgang der PV-Installation auf Wohn und Mietshäuser kann er ja zufrieden zurückblicken auf „seine“ Zeit, wo dem nicht so war. Nur hilft dann so eine Selbstherrlichkeit niemanden aus der Bürgerschaft. Netzdienlich ist dieses Kunstwort das nun Gesetz ist. Weshalb die Verteilnetzbetreiber bis heute nicht ErneuerbareEnergie-dienlich zu sein brauchen bleibt ein Rätsel, trotz ihres seit Jahrzehnten verschleppten Netzausbaus. Müsste sie gerechterweise für Negative Strompreise aufkommen, würde es kaum erstaunlich sein, wie schnell diese Zeiten seltener würden und wie schnell plötzlich bidirektionales Laden flächendeckend zum Einsatz kommt. So haben Grüne federführend mit MdB #Nestle und SPD als willige Kohle-und Gaskraftwerksgefolgsleute eine wichtige Weichenstellung selbst untergraben. Trost, der Emobilität wird es insgesamt helfen und wir werden günstige dynamisch Ladepreise besonders an Orten mit guten PV-Anlagen flächendeckend sehen. Und auch mancher Bestandsbetreiber wird bald elektrisch mit PKW oder NFZ unterwegs sein.
Max
03.02.2025 um 14:33
Die Verlängerung der De-Minimis-Regelung finde ich nicht gut. Ihr Entfall würde zur Ausgründung von spezialisierten CPOs führen, die sich aber zusammenschließen müssten, um eine sinnvolle Größe zu haben. Das würde die Professionalisierung und damit letztlich die Qualität der Ladeinfrastruktur verbessern. Die einsame Ladesäule der hiesigen Stadtwerke vor dem Rathaus, die die meiste Zeit nicht richtig funktioniert, sollte endlich der Vergangenheit angehören.
Martin Lukes
09.02.2025 um 01:03
Lieber Herr Schaal, der Artikel war zweifelsfrei viel Arbeit, aber er ist meiner Meinung nach nicht gut geschrieben.Warum? Zwei Beispiele (und ich gebe Ihnen bei Interesse gerne noch mehr Input);Es werden Abkürzungen verwendet, die man selbst finden muss. Ein Beispiel: „EE“ - erneuerbare Energien, das mag Ihnen super klar sein, für mich gehört aber zu einem guten Artikel, die Lesefreundlichkeit hoch zu halten. Das heißt bei der ersten (!) Verwendung den.Begriff ausschreiben und danach die Abkürzung in Klammern setzen und erst dann die Abkürzung verwenden. Journalistische Basics, nein?Und dann sowas „ …aber auch Erzeuger wie PV-Anlagen besser netzdienlich gesteuert werden können...“ Was für ein furchtbares Bürokratendeutsch, das muss ich doch bitte im nächsten Halbsatz umgangssprachlich erklären.. Wenn ich die nicht Fachleser für die Energiewende interessieren will, muss so ein Artikel leichter zu lesen werden.Vorschlag: Den Artikel vor Veröffentlichung zwei bis drei Laien geben und sie markieren lassen, wo sich einem etwas nicht erschließt und da nacharbeiten.Ich stelle mich gerne zur Verfügung .

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