Bestätigt: Regierung bringt Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge auf den Weg
Dass die neue Bundesregierung ein Gesetz mit kurzfristigen steuerlichen Rechtsänderungen anschieben will, war Anfang der Woche bereits durchgesickert: So zitierten mehrere Medien aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums von Lars Klingbeil (SPD), wonach u.a. der Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen steuerlich attraktiver gemacht werden soll. Das bestätigt sich nun: Die Regierung aus CDU, CSU und SPD hat diese Passage als Teil des „Investitionsbooster“ beschlossen. Demnach soll eine degressive Abschreibung für jene Elektrofahrzeuge eingeführt werden, die Betriebe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu anschaffen. Die Abschreibung beginnt mit einem Satz von 75 Prozent. Im Jahr nach dem Kauf sollen sich dann noch zehn Prozent absetzen lassen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht dabei laut der Regierung der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer.
Der Regierungsentwurf, der als größte Hebel zur Belebung der Wirtschaft zudem eine Abschreibung von 30 Prozent für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter und eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer vorsieht, muss nun noch im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Ziel ist laut SPD ein Beschluss noch vor der Sommerpause Mitte Juli. Der Zeitplan ist also ambitioniert.
Ebenfalls in diesem Kabinettsbeschluss enthalten ist der Satz, dass sich „die Bemessungsgrundlage von E-Fahrzeugen beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht“. Ergo will die Bundesregierung die Preisgrenze für die umgangssprachlich „0,25-Prozent-Regelung“ genannte Passage bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen anheben: Künftig sollen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro von der Regelung Gebrauch machen. Die letzte Anhebung von 60.000 auf 70.000 Euro erfolgte im Frühjahr 2024.
Zum Verständnis: Bei Verbrenner-Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, kann die private Nutzung per Fahrtenbuch nachgewiesen und als geldwerter Vorteil versteuert werden – oder man wählt die Pauschale „Ein-Prozent-Regelung“, bei der ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird. Das Fahrtenbuch entfällt. Bei einem betrieblichen Fahrzeug, das privat genutzt werden kann und das keine CO2-Emissionen ausstößt (BEV, FCEV und bestimmte PHEV) werden nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Und ist das Fahrzeug aktuell günstiger als 70.000 Euro Bruttolistenpreis, wird der Satz nochmals halbiert, sodass de facto nur 0,25 Prozent versteuert werden müssen.
„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs“, kommentiert Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil den nun von der Regierung beschlossenen Entwurf – und spricht von einer ersten wichtigen Reform, um den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen. „Dafür führen wir Super-Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr bis 2027 ein und senken ab 2028 deutlich die Unternehmenssteuern. Wir setzen auf Investitionen und Innovationen: auch mit dem Booster für E-Mobilität und für die Forschung.“
Ein „Sozialleasing“ als direkte E-Auto-Förderung im Privatmarkt hat das Kabinett dagegen außen vor gelassen. Laut Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gibt es bei diesem von der SPD vorangetriebenen Thema aber Bewegung: Gegenüber dem „MDR“ sagte sie, dass sich ihre Partei mit der Union darauf verständigt habe, dass beim Kauf eines E-Autos vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt werden sollen: „Deswegen wollen wir ein soziales Leasingprogramm auf den Weg bringen. Das bedeutet, dass wir den Menschen mit sehr ermäßigten Leasingraten die Möglichkeit geben, ein kleineres E-Auto zu leasen.“ Dieses Programm könne aber erst 2027 auf den Weg gebracht werden, denn erst dann würden die dafür benötigten Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfonds zur Verfügung stehen.
Klar ist: Die nun auf den Weg gebrachten E-Fahrzeug-Förderungen sind vor allem auf gewerbliche Nutzer ausgerichtet. Private Verbraucher sollen indirekt profitieren, indem die von den Unternehmen gekauften E-Fahrzeuge in wenigen Jahren den Gebrauchtwagenmarkt unterfüttern. Eine Neuauflage der Kaufprämie für Private („Umweltprämie“), wie es sie hierzulande einige Zeit gab, ist laut Isabel Cademartori eher unwahrscheinlich.
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