Bidirektionales Laden wird steuerlich geregelt

Mit der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sollen auch Vereinfachungen bei der Ladeinfrastruktur und dem bidirektionalen Laden umgesetzt werden. Dadurch soll Rechtsklarheit für Ladesäulen geschaffen werden und bidirektionales Laden steuerlich privilegiert werden.

Bild: E.on

Im Zuge des nun von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll es nicht nur durch Veränderungen bei den Übertragungsnetzentgelten und der Stromsteuer zur Senkung der Strompreise kommen. Vielmehr sieht der Gesetzesentwurf auch Vereinfachungen bei der Ladeinfrastruktur, Richtlinien für das bidirektionale Laden sowie Verbesserungen für die technologieoffene Speicherung von Strom vor.

Ziel der Änderungen ist es, Hemmnisse für Elektromobilität, Vehicle-to-Grid und dezentrale Energiespeicherung abzubauen. Und zwar aus steuerlicher Sicht, denn es handelt sich ja um zwei Steuergesetze. „Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab“, heißt es auch im Referentenentwurf. Denn schließlich sind viele möglichen Anwendungsfälle in diesen Bereichen bislang steuerlich nicht oder nur unvorteilhaft geregelt. Das soll sich ändern, sobald die Gesetzesänderungen auch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und in Kraft getreten sind – was allerdings noch mehrere Monate dauern kann.

Einer der Kernpunkte der geplanten Gesetzesänderungen ist ein neuer § 5a Stromsteuergesetz, der die steuerliche Behandlung von Ladepunkten regelt. Strom, der an einem Ladepunkt entnommen wird, gilt künftig steuerlich als Entnahme durch den Betreiber des Ladepunkts. Damit entfällt die bisherige Unsicherheit, ob Betreiber von Ladeinfrastruktur automatisch zu Energieversorgern werden – solange sie lediglich Strom an Ladepunkten bereitstellen, löst dies keine zusätzliche Versorgerpflicht aus. Zugleich wird festgelegt, dass die entsprechenden Strommengen bei Abrechnung und Meldung gesondert auszuweisen sind, um Transparenz zu schaffen.

Definition von bidirektionalem Laden

Besondere Bedeutung hat die Einführung einer klaren Definition des bidirektionalen Ladens in § 2 des Stromsteuergesetzes. Demnach ist bidirektionales Laden „ein intelligenter Ladevorgang, bei dem die Richtung des Stromflusses umgekehrt werden kann, sodass Strom vom aufladbaren elektrischen Energiespeicher eines Elektrofahrzeugs zu dem Ladepunkt fließen kann, an den er angeschlossen ist“.

Steuerlich wird für bidirektionales Laden sichergestellt, dass Fahrzeugnutzer durch diese Rückspeisung nicht zu Stromversorgern und damit zu Steuerschuldnern werden. Erfolgt der Rückfluss des Stroms zudem am Standort des Ladepunkts, ohne das öffentliche Netz zu nutzen (Vehicle to Home), entsteht keine Stromsteuer. Damit werden sowohl Rechtssicherheit als auch Anreize für Modelle in den Bereichen Vehicle to Grid (V2G) und Vehicle to Home (V2H) geschaffen.

Hemmnisse für neue Geschäftsmodelle abgebaut

Der Gesetzesentwurf soll also viele Unklarheiten in Hinblick auf Ladeinfrastruktur beseitigen, das bidirektionale Laden steuerlich privilegieren und so Hemmnisse für neue Geschäftsmodelle in der Elektromobilität sowie für dezentrale Energiespeicherung abbauen. Allerdings handelt es sich noch um einen Referentenentwurf – auf dem Weg bis zum final verabschiedeten Gesetz werden in der Regel noch viele Inhalte nachverhandelt, geändert oder gestrichen. Es bleibt also abzuwarten, welche dieser nun besprochenen Regelungen tatsächlich beschlossen werden.

Im vergangenen Herbst hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zu einem „Europäischen Gipfel für bidirektionales Laden“ eingeladen, um die Weichen für die Technologie zu stellen, mit der Elektroauto-Batterien als mobile Zwischenspeicher für Strom genutzt werden können, um das Stromnetz zu entlasten. Dafür fehlen in Deutschland bislang aber die rechtlichen Rahmenbedingungen, die nun durch die bereits im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung in Aussicht gestellten Gesetzesänderungen geschaffen werden sollen.

Dass bidirektionales Laden technisch funktioniert, haben bereits verschiedene Projekte gezeigt, aktuell zum Beispiel „Utrecht Energized“ in den Niederlanden. Die Münchner Firma The Mobility House wiederum hat bereits vor knapp einem Jahr V2G zusammen mit Renault in Frankreich umgesetzt.

bundesfinanzministerium.de (PDF)

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