Ladekabel-Diebstähle: Branche ruft Regierung zu mehr Gegenmaßnahmen auf
Es ist ein Thema, dass der Branche schon seit langem ein Dorn im Auge ist: Mit der steigenden Verbreitung von Schnellladestationen mit fest verbauten Ladekabeln sind eben diese oft recht dicken und kupferhaltigen Kabel in das Visier von Dieben geraten. In unserem letzten Deep Dive zum Thema berichtete allein Marktführer EnBW im September von einem Millionenschaden, der innerhalb der ersten acht Monate des Jahres durch Kabelklau an 120 Standorten in Deutschland entstanden ist. Und nicht nur EnBW, sondern auch viele andere CPOs sind von dem Thema betroffen.
Auch wenn die Branche selbst längst an diversen Gegenmaßnahmen wie neuartiger Kabel, stärkere Überwachungsmaßnahmen etc. arbeitet (siehe unser Deep Dive), so benötigt es in den Augen vieler Akteure angesichts der Dimensionen des Phänomens nun auch verstärkt politische Unterstützung. Und so hat nun das Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität (Inspire) im Namen seiner Mitglieder einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung verfasst. Er wurde nun an das Bundesverkehrsministerium und an die Nationale Leitstelle Infrastruktur verschickt und liegt electrive vor.
In dem Verein sind Marktteilnehmer wie Alpitronic, Aral Pulse, EnBW, Fastned, Hubject und Ionity organisiert. In dem gemeinsamen Schreiben fordern Inspire und seine Mitglieder drei zentrale Maßnahmen zum Schutz öffentlicher Ladeinfrastruktur vor Kabeldiebstahl.
Erster Punkt ist, dass der Diebstahl von Ladekabeln bislang nur als eine „normale“ Sachbeschädigung gemäß § 303 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird, mitunter auch nach § 304 Absatz 1 StGB für eine sog. „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ u. a. für denjenigen „der rechtswidrig … Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen … dienen, beschädigt oder zerstört“. Letzteres wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist den Unterzeichnern aber noch nicht genug. Die Unternehmen appellieren vielmehr an die Bundesregierung, dass öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Autos entweder als technische Anlage den Bauwerken in § 305 StGB oder den „wichtigen Arbeitsmitteln“ in § 305a StGB gleichgestellt werden. „Es erscheint uns sachgerecht, dass der Tatbestand auf den Schutz öffentlich technischer Anlagen ausgedehnt wird, die für den Täter fremd sind, sodass künftig für die Täter aufgrund des Strafmaßes von bis zu fünf Jahren eine größere Abschreckung greift.“
Zudem sollte – wie im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 unter Punkt 35 „Offensive gegen Kabeldiebstahl“ angeregt – das Bundesinnenministerium gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder prüfen, welche ergänzenden Maßnahmen zur Sicherung und Prävention dieser Infrastruktur zu ergreifen sind.
Die Unternehmen begrüßen zudem, dass im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 an selber Stelle auch vorgesehen ist, dass die Bundesregierung sich bei Umsetzung der Novelle der europäischen Measurement Instrument Directive (MID) dafür einsetzen möchte, dass der Ersatz beschädigter Kabel keine neuerliche Eichung der gesamten Ladestation auslöst. Es sei aber sehr wichtig, dass diese Maßnahme nicht erst nach 48 Monaten (eingeräumter Umsetzungszeitraum der MID) greift, sondern bereits sehr zeitnah, so der Appell der Inspire-Mitglieder. Besagte eichrechtliche Prüfung sorgt bislang für Verzögerungen bei der Wiederinbetriebnahme von Ladestationen, deren Kabel geklaut worden sind, und natürlich auch für höhere Kosten.
Quelle: Presseinfo per Mail





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