Zölle ade: Cupra Tavascan fällt als erster China-Import unter die Mindestpreis-Regel

Die EU-Sonderzölle auf E-Autos aus China treffen auch europäische Hersteller, die in China produzieren. Ein prominentes Beispiel ist der Cupra Tavascan, für den die EU bei der Einfuhr aktuell 20,7 Prozent Strafzoll aufruft. Doch das ist nun vorbei: Die EU hat sich mit VW Anhui auf eine Regelung mit Mindestpreis und Höchstimportmengen geeinigt. Eine Premiere.

Cupra tavascan spanien
Bild: Cupra

Volkswagen ist die Sonderzölle auf den Cupra Tavascan los. Das Modell wird ausschließlich im Werk im chinesischen Anhui gefertigt und anschließend auf die Weltmärkte exportiert – auch in die EU. An Stelle der Zölle tritt nun die Mindestpreis-Regelung, für die die Europäische Kommission im Januar die Weichen gestellt hat – und zwar, indem sie einen für chinesische Importeure gedachten Leitfaden mit Hinweisen für Preisverpflichtungen erarbeitete. Die Mindestpreise sind ein Alternativangebot für China-Hersteller, um die pauschalen Zölle abzustreifen. Allerdings zeigt das Beispiel Cupra wie aufwendig dieser Weg ist. Gleich die Details dazu.

Dass es zwischen VW Anhui und der EU zu einer Einigung auf Mindestpreise und weitere Mechanismen zum Schutz des EU-Markts gekommen ist, zeigt ein auf Dienstag datierter Durchführungsbeschluss im Amtsblatt der Europäischen Union. Damit geht ein längerer Verhandlungsprozess zu Ende. Volkswagen und Cupra-Muttermarke Seat boten bereits am 10. Oktober eine Reihe von Selbstverpflichtung an, um die Zölle auf den Tavascan zu umgehen, die sich seit 2024 auf 30,7 Prozent (bestehend aus 10% Basis- und 20,7% Sonderzoll) belaufen. Daraufhin willigte die EU in eine Überprüfung der Antisubventionszölle ein.

Viele Details im Kleingedruckten

Mit Erfolg: Ab sofort „darf sich“ Seat bei der Einfuhr des Modells an Mindestpreise halten und noch etliche weitere Auflagen erfüllen, im Gegenzug entfällt der Sonderzoll. Ein Seat-Sprecher erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, das Unternehmen begrüße es, dass die Kommission die Vorschläge von Seat und Cupra angenommen habe. Der Tavascan sei ein europäisches Projekt, das in Europa entwickelt worden sei und in China in einem mehrheitlich VW gehörenden Werk gebaut werde.

Kommen wir zum Kleingedruckten im Durchführungsbeschluss, das auch andere Importeure chinesischer E-Autos brennend interessieren dürfte. Das von Volkswagen initiierte Verpflichtungsangebot umfasst dem Papier zufolge vier Hauptelemente, die da wären:

  • die Einhaltung eines Mindesteinfuhrpreises
  • ein festes Jahreskontingent
  • die Einhaltung formaler Anforderungen für alle Ausfuhren
  • die Vorlage detaillierter Verkaufsberichte, die Duldung von Kontrollbesuchen, das Erfordernis, die Europäische Kommission zu konsultieren, wenn sich bei der Umsetzung und anschließenden Anwendung der Verpflichtung Schwierigkeiten oder Fragen ergeben, sowie weitere Selbstverpflichtungen.

Und wie wird der Mindestpreis berechnet? Da der Cupra Tavascan im Zeitraum der Antisubventionsuntersuchung der EU (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) noch gar nicht gebaut wurde, orientiert sich der Mindestpreis für den Tavascan künftig an dem Preis eines vergleichbaren Volkswagen-Modells aus Europa. Dies ist einer von zwei Wegen, um Mindestpreise als Alternative zu den bestehenden Zöllen zu berechnen. Die EU hatte im Januar neben dem beim Tavascan zum Einsatz kommenden Ansatz auch noch den Weg geebnet, den Mindestpreis auf der Grundlage des sogenannten CIF-Preises während der EU-Untersuchung zu berechnen. Der Mindestpreis muss demnach so hoch sein wie der damalige Preis – erhöht um die Spanne der eingeführten Zölle.

Weiter verpflichtet sich VW Anhui, pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl des Cupra Tavascan in die EU einzuführen und gleichzeitig von der Einfuhr „anderer BEV in die Union abzusehen“, wie es in dem Beschluss heißt. Auf welches Volumen der Import begrenzt ist, wird aber nicht näher eingegangen. Klar ist aber: VW Anhui musste zusichern, „keine anderen Fahrzeuge (wie Plug-in-Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge oder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor) an denselben Abnehmer zu verkaufen“. Mit Abnehmer ist in diesem Fall Importeur Seat gemeint.

Nur noch bestimmte Absatzkanäle erlaubt

Interessant wird es bei den formalen Anforderungen, denn VW Anhui bzw. Importeur Seat müssen bei den Formalien eine Menge Zugeständnisse machen. Dazu gehört die Pflicht zur Ausstellung von Verpflichtungserklärungen, Handelsrechnungen und Wiederverkaufsrechnungen. Außerdem darf die Einfuhr des Tavascan nur von einem einzigen Importeur und anschließend ausschließlich über bestimmte Absatzkanäle erfolgen. Oberstes Ziel ist dabei die Transparenz und Rückverfolgbarkeit des eingeführten Guts, wie die EU in ihrem Beschluss klar macht.

Der vierte Punkt umfasst die oben in der Liste skizzierten Berichtspflichten und Kontrollen. Als „weitere Selbstverpflichtungen“ bezeichnen die Verantwortlichen dabei zum einen das Bekenntnis zu „BEV-bezogene Investitionsprojekten in der EU“. Das dürfte Volkswagen nicht schwer fallen, schließlich stellt der Autohersteller in seiner Heimat ohnehin laufende und kommende Projekte auf die Beine. Andere Selbstverpflichtungen zielen beispielsweise auf die Festsetzung der Nettoverkaufspreise.

Grundsätzlich ist die Preiskontrolle eine komplexere Angelegenheit als es auf den ersten Blick zu sein scheint. Seat ist laut dem EU-Beschluss etwa in der Verantwortung, „bei der Billigung sowohl der Weiterverkaufspreise als auch etwaiger anschließender Unterstützungszahlungen an seine Vertriebshändler in der Union eine einheitliche Methode anzuwenden und für eine eindeutige Rückverfolgbarkeit auf der Grundlage der entsprechenden Unterlagen für jedes einzelne Fahrzeug zu sorgen“, wie es in dem Papier heißt. Zu diesem Zweck sei Seat auch bestimmte Selbstverpflichtungen in Bezug auf Flottenverkäufe eingegangen.

Auch auf das Meldesystem der EU müssen sich Volkswagen bzw. Seat einlassen. Für die Übermittlung der Meldeberichte ist der Importeur angehalten, ein spezielles Berichterstattungssystem der Kommission zu nutzen. Dieses basiert auf „individuellen alphanumerischen Codes“ sowie QR-Codes.

China kritisiert bilaterale Gespräche mit einzelnen Unternehmen

Mit all diesen Anforderungen sieht die Kommission die Mindestpreis-Regelung im Fall des Cupra Tavascan als geeignet an, „die schädigenden Auswirkungen der Subventionierung zu beseitigen“. Die chinesische Handelskammer gibt sich zurückhaltend. In einer Stellungnahme in den laufenden Verhandlungen zum Cupra Tavascan kritisierte sie, dass die Kommission bilaterale Gespräche mit einzelnen Unternehmen geführt habe und dass sie sich strikt an den Grundsatz der Nichtdiskriminierung halten und ihren Dialog mit den chinesischen Behörden fortsetzen solle. Außerdem forderte China die Kommission auf, weitere Einzelheiten zu den Bedingungen des Verpflichtungsangebots von VW Anhui offenzulegen.

Die Kommission hält dagegen, dass sie in diesem konkreten Fall ein Verpflichtungsangebot eines einzelnen Unternehmens erhalten habe, „das genügend Elemente enthielt, um als praktikabel angesehen zu werden und die Bedingungen des Artikels 13 der Grundverordnung zu erfüllen, was die Grundlage für die Einleitung dieser Überprüfung bildete.“ Bei diesem Regelwerk handelt es sich konkret um die Verordnung 2016/1037 vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Außerdem legt die Kommission gegenüber China nach, dass Volkswagen/Seat der erste und bisher einzige Hersteller ist, der förmlich ein Verpflichtungsangebot vorgelegt hat. „Daher kann der Ansatz der Kommission nicht als diskriminierend angesehen werden, da es keine andere vergleichbare Situation gab, die in gleicher Weise hätte behandelt werden müssen.“

Mit den EU-Sonderzöllen sind seit Ende 2024 eine Reihe von Herstellern in China konfrontiert, darunter BYD, Geely oder SAIC. Die Aufschläge betragen zwischen 7,8 und 35,3 Prozent exklusive des genannten Basiszolls von zehn Prozent. Beschränkt sind die Zölle auf Batterie-elektrische Fahrzeuge sowie E-Fahrzeuge mit Range-Extender, ausgenommen sind dagegen sonstige Hybride (auch Plug-in-Hybride), was zuletzt zu einem vermehrten Import solcher Fahrzeuge aus China geführt hat.

Neben Volkswagen leiden grundsätzlich auch andere europäische OEMs mit Werken in China unter den Zöllen. So führt auch BMW Elektroautos aus China in die EU ein. Und Mercedes kooperiert bei der Marke Smart eng mit Geely. Eine Reihe von Autobauern, darunter BMW, hat daher bereits vor dem Europäischen Gerichtshof Beschwerde gegen die Zölle eingelegt.

handelsblatt.com, eur-lex.europa.eu

20 Kommentare

zu „Zölle ade: Cupra Tavascan fällt als erster China-Import unter die Mindestpreis-Regel“
ID.alist
11.02.2026 um 11:08
Nicht schlecht, ich meine den Artikel. Woanders hat man nur über die Titelzeile berichtet, hier kriegt man zumindest genügend zusätzliche Information um zu verstehen, dass SEAT hier nichts geschenkt bekommen hat, und viele Zugeständnisse machen musst um diesen Kompromis zu erreichen. Jetzt können die Chinesischen Hersteller nachziehen, aber ich denke die sind weniger Kompromissfähig, und BMW sollte seine Haltung mit diesem ständig nur meckern etwas überdenken.
Pušač Kurca
11.02.2026 um 11:32
Bevor äußere Faktoren Entscheidungen erzwingen, könnte eine freiwillige Neuorientierung die bessere Option sein.
Robert
11.02.2026 um 13:22
Na ist doch klasse für VW jetzt verdeinen sie sich dumm und dämlich. zu den normalen Gewinnen kommen jetzt noch die früheren Zolgebühren noch als zusatzgewinn obendrauf. z.B. bei einem Verkaufspreis von 35.000 Euro brutto sind netto 28,350 mal die 30,7% zoll sind das so ca. 8700 euro grob gerechnet
Sven
11.02.2026 um 15:03
Was bedeutet das jetzt für Kunden wie mich die ihren Tavascan vor drei Wochen bestellt haben? Bekomme ich Tränen in die Augen wenn ich ihn im Sommer bekomme weil er dann günstiger angeboten wird oder kann ich mich freuen weil er nun so viel kosten muss wie z.B. ein ID5? Oder bekomme ich evtl. sogar eine nachträgliche Rückerstattung?
Tommy
11.02.2026 um 16:19
Da du wahrscheinlich einen Kaufvertrag unterschrieben hast, wird es mit Sicherheit keine Rückerstattung geben
Robert
11.02.2026 um 15:28
ne ich denke da musst du dir keine sorgen machen die zusätzlichen Gewinne wird sich da schon der Autohersteller mitnehmen der Kunde wird garantiert nicht profitieren da bin ich mir absolut sicher
Stefan
11.02.2026 um 17:41
Somit reduziert sich VW zum simplen Importhändler und steckt zum überhöhten Profit auch noch die Zölle in die eigene Tasche. Da kann ich gleich beim Chinesen kaufen. Riesige Auswahl, vernünftige Ausstattung und die Zölle fliessen in die EU Kassen, wo sie hingehören.
Branchenkenner
12.02.2026 um 08:53
Völlig überhöhter Kommentar ohne Basis, Der Volkswagenkonzern produziert nach wie vor so ziemlich alles in Deutschland oder Europa.
La Cupra
11.02.2026 um 18:51
Ich hab letzte Woche eine Probefahrt mit dem Tavascan gemacht und wollte eigentlich heute den Leasingvertrag unterschrieben….was meint ihr, wird er durch die Zollbefreiung noch günstiger und man sollte noch warten… wobei er jetzt schon eine Lieferzeit von 9 Monaten hat ( zumindest bis gestern,vor der Zolleinigung) … jetzt weiß ich nicht, ob ich bestellen soll oder abwarten soll
Peter
11.02.2026 um 19:59
Stefan - genau so ist es - am besten die Deutschen Autos gar nicht mehr kaufen, hier wird nur noch künztlich draufgehen bis sich die Balken biegen, ist ja fast wie beim Spritpreis
Branchenkenner
12.02.2026 um 08:54
Nein, das ist genau so nicht der Fall
nobrett
11.02.2026 um 21:42
Die EU verzichtet auf Zölle, aber VW darf die Preise nicht senken, sondern muss die Marge entsprechend erhöhen. Das muss man sich erst mal ausdenken. Aber da sind ja noch die „Pflichten“, die Volkswagen in Kauf nehmen musste. Ist das Realsatire?
erFahrer
12.02.2026 um 08:22
Kann man das Werbeschild beim Händler schon vor dem geistigen Auge sehen: „Wir kaufen ihren Gebrauchten zu Höchstpreisen“. Dann hat wenigstens der Kunde auch was davon und muss nicht die ganze Vorgabe der EU an Seat bezahlen. Doch noch interessanter ist die daran gekoppelte Begrenzung der Einfuhr von Verbrennern. Könnte man auchTechnoligieoffenheitsförderung nennen. Der Großteil im Verkaufen sind ja immer noch Verbrenner und die sollen wohl hier„geschützt“ werden. Danke für diesen aufschlussreichen Artikel.
realsatiriker
12.02.2026 um 08:24
So sieht also gelebter Bürokratieabbau aus!
Torsten Lehmann
12.02.2026 um 09:19
Da zeigt sich wieder, das die eurokraten nur Gewinnsteigerung im Sinn haben. Nicht der normale Bürger profitiert von den Wegfall der Zölle. Nein die Eu und Autokonzerns machen sich die Taschen voll. Ich als Kunde erwarte das der tavascan um 30 Prozent gesenkt wird, sonst könnt ihr eure deutschen Autos behalten. Es wird Zeit das Deutschland wieder unabhängig wird. Das ist der endgültige Tod eurer so hochgelobten Eu. Ich für meinen Teil bleib jetzt erst recht bei meinem Auto und fahre später maximal gebrauchte Autos
Robert
12.02.2026 um 09:50
ich hätte da jetzt mal ne Frage wenn der Tavascan jetzt zu diesem Mindestpreisen kommt darf dann der Hersteller oder der Autohändler dann noch irgerndwelche Rabatte oder Nachlässe beim Verkauf gewähren oder macht er sich dann Strafbar weil dann der Mindestpreis unterschritten wird? weiss das jemand, hat daran überhaupt jemand mal daran gedacht
Tom
12.02.2026 um 11:23
Was für eine Frechheit, nur Lobbyisten. Bei Zölle haben alle was davon und so nur VW. Politiker bekommen jetzt bestimmt auch was ab oder eine Posten im Aufsichtsrat.
René
12.02.2026 um 13:22
Die EU finanziert so die Verlagerung der Deutschen Autoindustrie nach China. Wer seine Autos in China produziert und nach Deutschland einführt hat ab jetzt ca. 25% mehr Gewinn. Wer den EU Markt jetzt noch von Deutschland aus beliefert geht pleite.
MWF
13.02.2026 um 09:01
Einen Seat mit schlechter VW Software zu dem Preis kaufen? Das machen nur sehr uninformierte Menschen.
Befree68
14.02.2026 um 18:54
Was heißt das kurz gesagt für den Kunden? Wird der Tavascan dadurch günstiger oder teurer?

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