Gesetzesnovelle: THG-Quote soll bis 2040 auf 65% steigen

Der Bund entwickelt den regulatorischen Rahmen für die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) weiter – mit positiven Folgen für den Einsatz von E-Nutzfahrzeugen und grünem Wasserstoff. Die Gesetzesnovelle hat zum Ziel, zusätzliche Anreize für emissionsfreie Mobilität zu schaffen.

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Bild: BMW

Der Bundestag hat am Donnerstag die überarbeitete Gesetzesfassung zur THG-Quote beschlossen. Kern der Novelle: Die THG-Quote wird im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Für die E-Mobilität im Land ist das eine gute Nachricht, schreiben die Abgeordneten damit doch den Fahrplan der THG-Quote bis 2040 weiter – und erhöhen gleichzeitig den Druck auf die Mineralölindustrie. Außerdem gibt es etliche Ergänzungen und Änderungen im Details, die der Bundestag abgesegnet hat. Dazu gleich mehr.

Von was reden wir genau? Die THG-Quote ist ein Klimaschutz-Instrument, um Treibhausgase im Verkehr  – darunter CO2 – zu verringern, indem Emittenten von Treibhausgasen andere Akteure, die Kraftstoffe mit geringen Emissionen in den Verkehr bringen, querfinanzieren. Halter privater E-Autos, E-Flottenbetreiber und Betreiber von Ladesäulen können seit 2022 mithandeln und sich so recht unkompliziert Erlöse sichern – in der Praxis durch die Übertragung ihrer Ladestrom-Mengen (bei Elektroautos ist das nicht die reale Menge, sondern eine Pauschale) an Dritte, die diese gebündelt handeln, denn für die quotenverpflichteten Unternehmen am anderen Ende des Verhandlungstischs – das sind vor allem Mineralölkonzerne – wäre der Aufwand beträchtlich, sich die benötigten Quoten von einzelnen Personen oder Unternehmen zusammenzukaufen.

Mehr erneuerbare Energien im Verkehr

Das Umweltministerium der schwarz-roten Regierung bezeichnet die THG-Quote als das zentrale gesetzliche Instrument in Deutschland, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu steigern. Vor diesem Hintergrund steigt die THG-Quote von zwölf Prozent im Jahr 2026 schrittweise auf 65 Prozent im Jahr 2040 an. Das heißt nichts anderes, als dass Benzin und Diesel an Tankstellen in den kommenden Jahren immer klimafreundlicher werden muss. Anders ausgedrückt: Bis 2040 sind Mineralölkonzerne künftig verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um 65 Prozent zu mindern. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.

Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, ehe es in Kraft treten kann. Die Regierung verspricht sich von der Novelle, dass Deutschland im Jahr 2040 einen Anteil von 70 Prozent an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch im Straßenverkehr erreicht. Bundesumweltminister Carsten Schneider kommentiert: „Das neue Gesetz trägt zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Je mehr Elektroautos es gibt und je mehr Sprit aus Wasserstoff oder nachhaltiger Biomasse gewonnen wird, desto besser können wir künftige fossile Energiekrisen aushalten. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland entscheidende Marktimpulse und gibt Unternehmen die nötige Planungssicherheit auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

Mit den neuen Vorgaben stärkt der Gesetzgeber allen voran die Nachfrage nach Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und den Einsatz von E-Nutzfahrzeugen. Strom für Elektrofahrzeuge kann wie erwähnt seit 2022 auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird. Strom aus erneuerbaren Energien fürs Laden von E-Fahrzeugen wird dabei besonders hoch gewichtet. Dabei zieht der Gesetzgeber einen fixen Ladestrommengen-Pauschalwert heran. Neu ist: Der Einsatz von Strom in Antrieben von Lkw und Bussen der Klassen M3 und N3 kann ab 2027 mit dem Faktor vier angerechnet werden. Bislang liegt dieser Faktor bei drei. Faktor vier bedeutet, dass eine vierfache Anrechnung der eingesetzten Strommenge für den pauschalierten Anrechnungswert erfolgt.

Die weiteren Neuerungen gestalten sich wie folgt:

  • Erstmals wird eine Quote für sogenannte „erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs“ eingeführt – also etwa grüner Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. Der Anteil dieser Produkte steigt bis 2040 auf mindestens zehn Prozent. Die THG-Quote wird damit laut Umweltministerium „zum stärksten Impulsgeber für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft für mindestens die nächsten fünf Jahre.“ Eine Mindestverpflichtung von 1,5 Prozent im Jahr 2030 soll in diesem Zeitraum rund zwei Gigawatt Elektrolyseleitung anreizen. Diese Verpflichtung steigt anschließend kontinuierlich.
  • Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird für das Jahr 2026 von einem auf zwei Prozent verdoppelt und steigt danach jährlich auf neun Prozent im Jahr 2040. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen hergestellt, etwa Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen. Die 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit deutlich verbessert hat. Aber: Ein bestimmter Reststoff kann ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden: der aus der Palmölproduktion.
  • Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln können weiter eingesetzt werden, ihr Anteil soll aber nur noch moderat steigen (von aktuell 4,4 auf maximal 5,8 Prozent in 2033). Die 5,8 Prozent entsprechen insofern einer Deckelung.
  • Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen künftig Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war.

Außerdem will der Gesetzgeber die Öl-Multis künftig stärker kontrollieren: „Erneuerbare Kraftstoffe aller Art wie etwa Biokraftstoffe oder grüner Wasserstoff sind ab 2027 nur noch anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Dies soll möglichem Betrug besser vorbeugen“, so das Umweltministerium. Hintergrund sind potenzielle Betrugsfälle in der Vergangenheit: So sollen Mineralölkonzerne vorgegeben haben, ihren Kraftstoffen umweltfreundlichere Komplementärprodukte beizumischen, um sich der THG-Quote zu nähern. Dabei mehrten sich jedoch dieHinweise, dass u.a. aus China angeliefertes Palmöl beigemischt wurde.

EU-Vorgaben werden übererfüllt

Übrigens: Dass die Vorgaben erst ab 2027 gelten, liegt am sogenannten Vertrauensschutz für bereits geschlossene Verträge zwischen den Quotenverpflichteten und deren Geschäftspartnern. Grundsätzlich setzt die Regierung mit der Gesetzesnovelle zur THG-Quote die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III um, deren Ziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden müssen. Mit dem jetzigen Bundestags-Beschluss geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus. Wichtig ist der Regierung, durch die verbindliche Vorgaben „klare Investitionssicherheit zu schaffen und starke Marktanreize durch viele Erfüllungsoptionen zu setzen“. Dabei hebt sie die Technologieoffenheit der Quote hervor, „die etablierte und zukunftsweisende Lösungen anreizt und damit einen realistischen und kosteneffizienten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet“.

Für die Gesetzesnovelle stimmten konkret Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit der Mehrheit der regierenden Parteien wurde dabei der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/5530) angenommen.

bundesumweltministerium.de, bundestag.de, pressebox.de

5 Kommentare

zu „Gesetzesnovelle: THG-Quote soll bis 2040 auf 65% steigen“
TeslaFanboy
24.04.2026 um 17:51
Die Grünen stimmten nicht gegen das Ziel von weniger CO2 im Verkehr, sondern gegen einen Weg, der ihrer Meinung nach den Naturschutz opfert, die Mobilitätswende verlangsamt und die Kosten für Verbraucher unnötig steigert. Sie forderten stattdessen einen klaren Fokus auf die direkte Nutzung von Strom und einen schnellen Ausstieg aus Biokraftstoffen, die in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen.
JoeDoe
27.04.2026 um 15:09
Die Entkopplung von Energiepreisen und Landwirtschaftlichen Produkte und deren Verarbeitungsprodukten führt nicht zu sinkenden Lebensmittelpreisen, sondern zu sinkender Produktion, weil die Input-Kosten gestiegen sind und die Margen negativ geworden sind.
TeslaFanboy
24.04.2026 um 17:51
Die Grünen argumentierten, dass die Erhöhung der Quote auf 65 % bis 2040 zwar auf dem Papier gut aussehe, in der Praxis aber durch die Einbeziehung „schlechter“ Erfüllungsoptionen (wie eben der Anbaubiomasse) entwertet werde. Wenn Mineralölkonzerne ihre Verpflichtungen durch ökologisch fragwürdige Biokraftstoffe erfüllen können, sinkt der Anreiz, massiv in echte Innovationen wie Ladeinfrastruktur oder grünen Wasserstoff für den Schwerlastverkehr zu investieren.
Joachim Kienitz
25.04.2026 um 09:56
Das soll also die Technologieoffenheit fördern, verhindert sie jedoch, weil auch Nahrungsmittel-Produkte zu Biokraftstoffen in Form von Öl verwendet werden dürfen. Das ist tatsächlich ein Problem, denn dadurch konkurrieren die Preise von Lebensmitteln mit denen der Ölpreise auf dem Weltmarkt. Sprit von Ackerflächen.
John
27.04.2026 um 16:55
Ich habe da oben bzgl. Biokraftstoffe u.a. "ihr Anteil soll aber nur noch moderat steigen (von aktuell 4,4 auf maximal 5,8 Prozent in 2033)" gelesen. Wieso ist das ein Problem für unsere Lebensmittel? Wer isst denn die anderen 94,2%?

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