EU-Kommission nickt weitere Förderung für Deutschlandnetz ab

Bild: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Die Europäische Kommission hat die vom Bund vorgesehene Förderung in Höhe von 350 Millionen Euro für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur entlang deutscher Autobahnen genehmigt. Das Fördergeld unterstützt die Errichtung des sogenannten „Deutschlandnetzes“.

Der Bund will mit den 350 Millionen Euro die Einrichtung von 952 HPC-Ladepunkten an rund 200 Autobahnstandorten bezuschussen. Dank der beihilferechtlichen Genehmigung auf EU-Ebene steht dem nun nichts mehr im Wege. Die 200 Standorte an unbewirtschafteten Rastanlagen sind Teil des Deutschlandnetzes und werden mittels sechs Autobahnlosen an Betreiber vergeben. Gestartet wurde die Ausschreibung im Dezember 2021 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bzw. der Autobahn GmbH, die auch die zweite Ausschreibung für das Deutschlandnetzes – die 23 Regionallose für 900 Suchräume im ländlichen, suburbanen und urbanen Raum – verantworten.

Während die Regionallose Suchräume enthalten, in denen die Bewerber ihre Flächen und Standorte finden müssen, umfassen die Autobahn-Lose konkrete Standorte auf unbewirtschafteten Parkplätzen, die bereits dem Bund gehören. Jedes der sechs Lose beinhaltet 32 bis 34 Standorte bzw. 140 und 166 Schnellladepunkte. Durch die jetzige Mitteilung wissen wir nun: Es handelt sich alles in allem exakt um 952 Schnellladepunkte.

Die EU-Kommission kam nach ihrer Prüfung zu dem Schluss, „dass die deutsche Regelung notwendig und angemessen ist, um die Einführung von HPC-Infrastrukturen in großem Maßstab zu ermöglichen“. Ähnlich hatte sie sich bereits in einer ersten beihilferechtlichen Genehmigung Ende Dezember 2022 ausgedrückt. Seinerzeit ging es um die wesentlich höhere Förderung von 1,8 Milliarden Euro für 8.500 Schnellladepunkte im Rahmen des Deutschlandnetzes. Wie sich durch die jetzige zweite Genehmigungsrunde mit Fokus auf die Autobahnlose zeigt, dürfte es sich seinerzeit um das grüne Licht für die Förderung der Regionallose gehandelt haben. In der damaligen Mitteilung der EU-Kommission wurde nicht zwischen den Losen unterschieden.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, CEO und Sprecher der NOW GmbH, kommentiert die guten Nachrichten aus Brüssel wie folgt: „Das Deutschlandnetz verdichtet zielgerichtet die Ladelandkarte und schließt ‚weiße Flecken‘ in der Fläche genauso wie an den Autobahnen. So wird sichergestellt, dass überall in Deutschland der nächste HPC-Schnellladepunkt in wenigen Minuten erreicht werden kann. Diese Sicherheit braucht es, um den Hochlauf der Elektromobilität im nötigen Tempo zu schaffen. Ein wichtiges Beispiel aktiver Verkehrs- und Industriepolitik, das auch für andere Länder ein Vorbild sein kann!“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, äußert sich ebenfalls: „Mit den Standorten des Deutschlandnetzes, die die bislang errichteten und künftigen Lademöglichkeiten entlang der Autobahnen ergänzen, kann man sich bei jeder Autobahnfahrt darauf verlassen, in geringer Entfernung eine HPC-Schnellladestation vorzufinden. Das schafft nicht nur Sicherheit für die neuen Nutzerinnen und Nutzer von Elektromobilität im Massenmarkt. In einem dichteren Netz können Ladestopps noch passender eingetaktet und die Ladezeit so weiter verringert werden.“

Beim Deutschlandnetz, das noch unter dem vorigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angestoßen wurde und nun von seinem Nachfolger Volker Wissing (FDP) weitergeführt wird, fördert der Bund nicht einzelne Ladesäulen oder Parks, sondern schreibt Ladeparks zu seinen Anforderungen aus – im Gegenzug beteiligt sich der Bund bei den Bau- und Betriebskosten für acht Jahre. Zu den Bedingungen zählt aber auch, dass es eine Preisobergrenze für den Ladestrom beim Ad-hoc-Laden gibt. Deren Höhe steht noch nicht fest, früheren Angaben zufolge soll es eine „atmende Obergrenze“ sein, um auch auf Preis- und Marktbedingungen reagieren zu können – und nicht die feste Preisgrenze von 0,44€/kWh, die in Berichten oft genannt wird.

Diese Maßnahme mit direkten Zuschüssen und wiederkehrenden Zahlungen (die einen Teil der Betriebskosten decken sollen), sei ein „Anreizeffekt“, so die Kommission, „da die Begünstigten die entsprechenden Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden“.

Beihilferechtliche Genehmigungen der EU kennen wir unterdessen schon lange aus der Praxis: Die Kommission entscheidet dabei unter Berücksichtigung der EU-Beihilfevorschriften, inwiefern Mitgliedsstaaten „unter bestimmten Bedingungen“ die Entwicklung einzelner Wirtschaftszweige unterstützen dürfen. Diese Wirtschaftsbereiche müssen von gemeinsamen europäischen Interesse sein. Große Vorhaben mit geprüfter Beihilfe waren in jüngerer Zeit auch die Batterie-IPCEIs.

Nach den Genehmigungen aus Brüssel dürften im nächsten Schritt die Gewinner der Ausschreibungen gekürt werden. Für die Regionallose seien bisher mehr als 100 attraktive Angebote eingereicht worden, meldet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur. Und: „Bei der Auswertung der Angebote wird für den Spätsommer mit einem Ergebnis gerechnet.“
nationale-leitstelle.de, germany.representation.ec.europa.eu

1 Kommentar

zu „EU-Kommission nickt weitere Förderung für Deutschlandnetz ab“
Michael
19.08.2023 um 20:41
Na endlich. Zu spät und nicht gut gemacht. Tesla und andere klagen schon.

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