Schleswig-Holstein beschließt Aus für neue Verbrenner-Taxis ab 2035
Bereits im Januar dieses Jahres hat der Landtag eine Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Demnach dürfen ab dem 1. Januar 2035 im Taxi-, Mietwagen- und jeglichem gebündelten Bedarfsverkehr nur noch Genehmigungen für emissionsfreie Kraftfahrzeuge erteilt werden (§ 30 Absatz 3). Laut Begründung gelte uneingeschränkte Technologieoffenheit, sofern beim Betrieb weder Kohlenstoffdioxid, Kohlenmonoxid noch Stickoxide ausgestoßen werden.
Wie aus einer Antwort des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus auf eine Anfrage von Christopher Vogt (FDP) hervorgeht, gelten Fahrzeuge, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden, nicht als emissionsfrei. „Emissionsfreie Kraftfahrzeuge zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass beim Betrieb kein Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgestoßen wird“, heißt es. Die Landesregierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat somit faktisch ein Verbrenner-Verbot beschlossen.
Laut dem für Verkehr zuständigen Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein sei die Elektromobilität eine „breiter werdende und wirtschaftlich zunehmend attraktivere Antriebsform.“ Die Marktentwicklung zeige „einen klaren Trend hin zu elektrisch betriebenen Verkehrsmitteln, unterstützt durch sinkende Kosten, wachsende Modellvielfalt und den Ausbau der Ladeinfrastruktur“.
Der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe in Kiel sieht dies jedoch anders. „Papier ist geduldig“, sagt Vorsitzender Thomas Krotz gegenüber den „Lübecker Nachrichten“ und holt zum Rundumschlag aus. Es würden bislang noch sämtliche Voraussetzungen fehlen, um ein solches Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können. Krotz bemängelt neben den zu hohen Anschaffungskosten eines rein elektrischen Modells noch die mangelhafte Reichweite und fehlende Schnellladeinfrastruktur. Für ihn könnten Elektroautos daher bislang nur eine Ergänzung der Flotte sein. Und damit würde sich am Ende auch alles nicht rechnen. „Taxifahrer seien aber schließlich freie Unternehmer und bekämen anders als der ÖPNV keine millionenschwere Staatsunterstützung für die Umrüstung“, schreiben die „Lübecker Nachrichten“.
Und dennoch lässt der Vorsitzende wissen, dass Taxifahrer grundsätzlich für den Klimaschutz seien. Es würde sich derzeit aber noch gar nicht sagen lassen, wohin sich die Technik in den nächsten zehn Jahren entwickelt. Kritik übt auch die FDP-Landtagsfraktion. Zwar würde die Landesregierung gern von Technologieoffenheit sprechen, „aber sie existiert in Schleswig-Holstein nur auf dem Papier“, so FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Und auch von Bernd Hellriegel, Sprecher des Verbandes der mittelständischen Energiehändler UNITI, erhält die Landesregierung Gegenwind für ihren Vorstoß. Die Regierung würde wieder einmal nur die Emissionen am Auspuff messen. Beziehe man die gesamte Herstellungskette mit ein, sollen laut Hellriegel E-Fuels „aber mindestens ebenso klimafreundlich wie die Elektromobilität“ sein.
„Mit der Regelung zur ausschließlichen Neuzulassung klimaneutraler Taxis ab 2035 setzen wir die EU-weite Regelung für klimaneutrale Pkw-Antriebe um. E-Autos haben bereits jetzt verlässliche Reichweiten im Realbetrieb von 400 bis 500 km. Damit kommt man problemlos von Flensburg nach Hamburg und wieder zurück. In zehn Jahren werden E-Autos auch in der ganzen Breite der Produktpalette von Taxis die nötigen Anforderungen erfüllen. Unsere politische Aufgabe ist, die Ladeinfrastruktur flächendeckend auszubauen und die Strompreise auf wettbewerbsfähigem Niveau zu halten“, sagt Nelly Waldeck, Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein, bei Taxi-Times. Während sich die EU jedoch ein mögliches Hintertürchen für das ab 2035 beschlossene Aus für fossile Verbrenner offen halten will, wird es das Stand jetzt beim Land Schleswig-Holstein nicht geben.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sieht die Umstellung der Taxi-Flotten entgegen der Kritik als machbar an: „Das gesetzte Datum sollte den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit einräumen, ihre Flotten an die neuen Anforderungen anzupassen. Im Vergleich zum öffentlichen Verkehr, bei dem Fahrzeuge mit längeren Nutzungszyklen zum Einsatz kommen, gelten für Fahrzeuge, die z. B. im Taxigewerbe eingesetzt werden, kürzere Fahrzeugnutzzyklen, sodass eine Umstellung bis zum 1. Januar 2035 möglich ist“, heißt es.
Schleswig-Holstein ist mit so einer Regelung allerdings nicht alleine: In Hamburg gilt ein Neuzulassungsverbot für Verbrenner-Taxis bereits seit Anfang dieses Jahres. In Oslo dürfen seit dem 1. November 2024 nur noch elektrische Taxis zugelassen werden. Und Prag ist bestrebt, ab September 2029 nur noch die Neuzulassung von rein elektrischen Taxis zu erlauben.
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