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Neue E-Auto-Förderung: So bereiten Sie sich auf Ihren Antrag vor

In Deutschland gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2026 eine neue E-Auto-Förderung. In Kürze will die Bundesregierung nun ein entsprechendes Onlineportal eröffnen, in dem die Förderung von bis zu 6.000 Euro für BEVs und bis zu 4.500 Euro für PHEVs beantragt werden kann. Wir erklären, wie Sie sich jetzt schon auf Ihren Förderantrag vorbereiten können.

Wie die Bundesregierung und speziell das zuständige Bundesumweltministerium die neue E-Auto-Förderung ausgestalten, haben wir bereits im Januar ausführlich erklärt. Daher nur kurz das Wichtigste vorweg: Der Kauf oder das Leasing eines vollelektrischen Neuwagens werden mit einem Betrag von 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, und zwar abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Dabei darf dieses zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro (mit zwei Kindern unter 18 Jahren, die kindergeldberechtigt sind) liegen. Die maximale Förderung von 6.000 Euro erhalten aber nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis höchstens 45.000 Euro und zwei Kindern. Eine ähnliche Staffel gibt es auch für die Beschaffung eines Plug-in-Hybriden oder Range Extenders. Jedoch sind hier nur zwischen 1.500 und 4.500 Euro Förderung möglich.

Da die Förderanträge auch rückwirkend für Fahrzeuge gestellt werden können, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen worden sind, brauchen Sie mit dem Kauf eines E-Autos nicht bis zur Eröffnung des Förderportals warten. Wenn der Händler die Prämie nicht überbrückt bzw. für diesen Teilbetrag einen Zahlungsaufschub gewährt, müssen Sie dafür allerdings in Vorleistung gehen.

Viele Hersteller bieten bereits seit Wochen eigene Rabatte für E-Auto-Käufe und besondere Leasing- und Finanzierungsaktionen, die sich mit der staatlichen Förderung kombinieren lassen. Wir zeigen in unserer regelmäßig aktualisierten Übersicht auf, welche Hersteller derzeit Vorteile in welcher Höhe gewähren.

Achtung vor spektakulär niedrigen Angeboten

Vorsicht ist dabei vor allem an einer Stelle geboten: Manche Angebote kalkulieren – juristisch durchaus umstritten – bereits die staatliche Förderung ein, und dabei meist die Maximalsumme von 6.000 Euro. Diese ist aber wie erwähnt an ein niedriges Einkommen und zwei Kinder gekoppelt. Wenn Sie also z.B. von einem „Barpreis ab 12.990 Euro“ für einen E-Kleinwagen lesen, dann steht im Kleingedruckten, dass dieser nur gilt, wenn Sie die maximale Förderung von 6.000 Euro erhalten. Wenn Sie hingegen Gutverdiener sind und dieses Fahrzeug nur als Zweitwagen erwerben wollen, dann bekommen Sie womöglich gar keine Förderung oder nur eine kleinere Summe – und müssen den Rest selbst tragen.

Soviel zur Einordnung. Doch was benötigen Sie ganz praktisch, um die neue E-Auto-Förderung zu beantragen? Wie erwähnt, soll die Antragsstrecke im Laufe des Monats Mai 2026 online gehen – und zwar auf dem neuen Portal „Förderzentrale Deutschland“ (foerderzentrale.gov.de) des Bundeswirtschaftsministeriums. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist wie schon bei der letzten E-Auto-Förderung wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Genauere Details zur Beantragung der Förderung sollen mit der ebenfalls noch ausstehenden Förderrichtlinie veröffentlicht werden.

Keine Chance ohne BundID-Konto

Klar ist dennoch bereits jetzt, welche Unterlagen Sie benötigen werden, um einen Antrag zu stellen. Wichtig ist zunächst eine BundID und damit ein spezielles Online-Konto, mit dem Sie sich online gegenüber Behörden ausweisen können – und das bislang längst noch nicht jeder Bundesbürger hat. Eine Registrierung dafür ist unter id.bund.de/de möglich. Wichtig: Eine einfache Registrierung mit Nutzernamen und Passwort reicht für den Förderantrag nicht aus. Stattdessen braucht es für eine förderantragsfähige BundID wahlweise einen aktivierten Online-Personalausweis oder aber ein gültiges Elster-Zertifikat, mit dem man sich auch gegenüber dem Finanzamt identifizieren kann. Nur wenn Sie diese Hürde gemeistert haben, können Sie einen E-Auto-Förderantrag stellen!

Infografik neue e auto foerderung
Bei spätestens 90.000 Euro Haushaltseinkommen ist Schluss – Staffelung der Förderung
Grafik: BMUKN

Wie erwähnt unterliegt die neue Förderung bestimmten Einkommensgrenzen, ohne Kinder liegt das Limit bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und mit zwei Kindern unter 18 Jahren bei 90.000 Euro. Wichtig zu wissen: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt üblicherweise deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Denn hierbei werden z.B. noch abgesetzte Werbungskosten, Vorsorgeausgaben oder sonstige außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die Annahme, dass auch der Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro (Ledige) / 24.696 Euro (Verheiratete) abgezogen wird, ist hingegen falsch. Heißt dennoch: Wenn z.B. ein verheiratetes Paar gemeinsam 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, wird es in vielen Fällen durch die bei den Steuererklärungen abgesetzten Beträge unter der Obergrenze für die E-Auto-Förderung liegen und kann diese somit erhalten.

Um nachzuweisen, dass Sie zu den Förderberechtigten gehören, müssen Sie die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen im Förderportal hochladen, wobei von diesen beiden Bescheiden der Durchschnittswert gebildet wird. Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Angaben, die nicht für die Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt werden, dürfen unkenntlich gemacht werden. Dazu sollten Sie die Originalbescheide zunächst kopieren und dann auf den Kopien die entsprechenden Stellen schwärzen.

Separater Kindernachweis nur manchmal notwendig

Wenn die Anzahl förderrelevanter Kinder (kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben) bereits aus den Steuerbescheiden hervorgeht, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Andernfalls können ein Kindergeldnachweis der Familienkasse, der Kindergeldbescheid oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt eingereicht werden.

Vorerst bis zum 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und auch Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (es gilt der Wert in der Typgenehmigung) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt. Um die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen, ist eine EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument) für das Fahrzeug erforderlich. Diese erhalten Sie beim Autohändler oder Leasinggeber.

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Auch chinesische Autos wie der BYD Dolphin Surf werden gefördert
Bild: Peter Schwierz

Auch wenn EU-seitig zuletzt eine „Made in Europe“-Regel für Förderprogramme diskutiert wurde, so gilt diese noch nicht für die deutsche E-Auto-Förderung, könnte aber zu einem späteren Zeitpunkt noch eingebaut werden. Jetzt heißt es aber zunächst: Die Herkunft der Fahrzeuge ist egal. Die Förderung steht somit also auch für Käufer und Leasingnehmer von Modellen z.B. aus China, Japan, Südkorea oder den USA offen.

Antrag erst nach Fahrzeug-Zulassung möglich

Um den Förderantrag dann tatsächlich zu stellen, reicht nicht etwa der Kauf- oder Leasingvertrag direkt nach dessen Unterzeichnung. Vielmehr kann der Förderantrag erst dann gestellt werden, wenn die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt ist – und zwischen Kauf und Auslieferung können bekanntlich Monate vergehen. Falls das Förderprogramm zwischen Kauf/Leasing und Zulassung gestoppt werden sollte, würden solche Käufer bzw. Leasingnehmer somit leer ausgehen. Die Gefahr dürfte aber anfangs nicht bestehen, denn das Budget von 3 Milliarden Euro soll über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren die Anschaffung von rund 800.000 elektrifizierten Autos unterstützen.

Wichtig zudem gegenüber dem Ende 2023 ausgelaufenen Umweltbonus: Diesmal gilt eine Mindeshaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung, egal ob bei Kauf oder Leasing. „Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten z.B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden“, so das Umweltministerium im Januar zur Begründung.

Denn beim früheren Umweltbonus gab es teils eine Haltefrist von nur sechs Monaten, was zu einem regen Export von nur kurz in Deutschland zugelassenen E-Autos in andere Länder geführt hatte. Dies soll nun unterbunden werden, zumal die Förderung diesmal eine soziale Komponente hat und sich nur an niedrige bis mittlere Einkommen richtet.

bafa.de, bundesumweltministerium.de

18 Kommentare

zu „Neue E-Auto-Förderung: So bereiten Sie sich auf Ihren Antrag vor“
rg
09.05.2026 um 14:40
Vielen Dank für diese Darstellung. Sie ist sehr hilfreich.
notting
09.05.2026 um 15:40
Widersprechen sich noch die FAQs von Ministerium und Bafa bzgl. der Berechnung des Haushaltseinkommens, wenn geldverdienende Kinder im Spiel sind bzw. ggf. selbst den Antrag stellen?
Florian Treiß
10.05.2026 um 09:27
So wie ich es verstehe, geht es beim "Haushalt" immer um das Einkommen von Singles oder aber zwei Erwachsenen, die zusammen leben. Kinder werden nur unter 18 berücksichtigt und nur, wenn sie Kindergeld bekommen. Wenn der Nachwuchs unter 18 bereits wirtschaftlich unabhängig ist, müsste er einerseits selbst eine Steuererklärung abgeben und könnte dann auch selbst die Förderung beantragen, falls diese auch schon für begleitetes Fahren ab 17 geht.
Dennis
09.05.2026 um 21:12
Ich bin mal gespannt wie ältere und nicht so technischaffine Menschen die Hürde mit der Ausweiss zum Digitalen Ausweiss nehmen und dann das Smartphone als Ausweiss Lesegerät NFC sowie die Registrierung beim Bund. Ich bin IT Spezialist und finde diese art der Umsetzung sehr fragwürdig uns sehr Kompliziert.
Thomas
12.05.2026 um 09:21
Wenn es ältere, wenig technischaffine Menschen gibt, die sich sinnvollerweise ein E-Auto zulegen wollen, ist die Einrichtung des digitalen Ausweises wahrscheinlich ebenfalls nicht schwierig.
Flad Uwe
09.05.2026 um 23:29
Ok, holen wir die Anträge bei einer noch zu definierenden Behörde, händisch ausfüllen, an der Poststelle den Perso prüfen lassen und schicken alles per Einschreiben. Dann schaffen es auch die nicht so technikaffinen. Gut das es Bedenkenträger gibt und die digitale Einreichung in Frage stellt.
Volker
09.05.2026 um 21:15
Großer Vorteil der nachträglichen Bewilligung der Förderung ist, dass nur klar gelagerte Fälle davon Gebrauch machen werden. Die üblichen Tricksereien dürften zu risikobehaftet sein. Ganz wichtig - auf keinem Fall dem Händler irgendwie suggerieren, dass man Anspruch auf die Prämie hat! Im Gegenteil eine Erklärung bereit haben, dass man sie nicht bekommt.
Michael Müller
09.05.2026 um 22:44
Wie sollen meine Eltern ( 70+) die Hürde mit der bundID alleine lösen. Solch ein bürokratischer Aufwand ist doch selbst für jüngere Menschen nicht einfach zu lösen. Man hat hier wieder mal eine ABM Maßnahme für Freunde und Familie geschaffen. Ich freue mich schon meinen Eltern erklären zu müssen, was zu tun ist. Bisher haben diese weder ein Elster Zertifikat noch Ihrer Personalausweis für die Online Funktionen aktiviert. Wofür auch...
Volker
10.05.2026 um 20:43
Ich finde es Klasse wenn Leute über 70+ noch auf ein E-Auto umsteigen. (Unterstelle mal das ist hier so). Das sollten wir doch unterstützen!
Alexander H.
10.05.2026 um 16:05
Also, ein Elster-Zertifikat ist für eine online-Steuererklärung bereits unverzichtbar und ein ePerso mit Onlinefunktion sollte heute zunehmend mehr zum Standard werden. Wir können doch nicht einerseits beklagen, dass D die Digitalisierung verschläft und uns dann gegen online-Authentifizierungen wehren wollen.btw: ich bin 71 Jahre alt und habe beides aktiv. vielleicht zähle ich damit nicht zu den Durchschnittsbürgern in diesem Thema (war im Berufsleben auch Informatiker), aber für mich ist dieses Vorgehen mittlerweile wirklich vollkommen normal. Wer hier nicht mitkommt, sollte sich schleunigst weiter informieren / schulen lassen...
Robert
11.05.2026 um 08:13
das ist so nicht richtig ich habe kein Elster Zertifikat und mach meine Steuererklärung trotzdem online über Wiso denen habe ich Vollmacht erteilt für die Online Abwicklung und ich hatte tatsächlich mal eine temporäre Elster Zertifikat na das ich mich mit Grauen erinnere was das für ein Theater damals war das zu bekommen ich will davon nie wieder etwas wissen viel zu kompliziert für einen nicht Informatiker.
Malibu EV
10.05.2026 um 15:59
Aber es ist doch schon immer so, dass die jüngeren den älteren bei neuen Techniken helfen. Wir können doch nicht für alle Zeit alles so lassen wie es ist!Das Leben ist voller Veränderung, für ein Förderung von 1500€ oder mehr hilft man seinen Eltern doch gerne.
Trever B
10.05.2026 um 15:07
Es gibt unzählige Vorgänge, Anträge und Anfragen, die man in Deutschland, wie in den meisten anderen Ländern der Welt, nur digital und online erledigen kann. Und das ist gut so. Wer einmal ein Elster-Zertifikat genutzt oder die Online-Funktionen des Personalausweises in Anspruch genommen hat, weiß die Geschwindigkeit und Einfachheit der Digitalisierung zu schätzen. Es wird stets Generationen geben, die sich aus Bequemlichkeit nicht mit Neuerungen und technologischem Fortschritt auseinandersetzen. Wer sich dann über Jahrzehnte hinweg von der digitalen Entwicklung abkapselt, darf sich jedoch nicht wundern, wenn er sich schließlich digital abgehängt fühlt.
Stephan H.
10.05.2026 um 18:56
Als ob die Menschen grad das große Geld haben, sich ein neues Auto kaufen zu müssen. Allein bei uns in der Region verschwinden in den nächsten 3 Jahren eine 5-stellige Summe an Arbeitsplätzen. Wir brauchen keine Prämien, die deutsche Autoindustrie ist eh am Boden. Wir brauchen eine Wirtschaftskraft und weniger Regularien. Aber das weiß keiner in Berlin - Hauptsache einer sterbenden Branche noch Geld in den Allerwertesten geblasen. Oh man - dann kann ich wenigstens mit dem E Auto zum Arzt fahren - muss aber dann 4 Wochen warten, bis ich dran komme.
Robert
11.05.2026 um 08:04
"Vorsicht ist dabei vor allem an einer Stelle geboten: Manche Angebote kalkulieren – juristisch durchaus umstritten – bereits die staatliche Förderung ein, und dabei meist die Maximalsumme von 6.000 Euro." für mich ist das nicht umstritten sondern unseriös und gehört verboten und hart bestraft. das Förderungen eingerechnet werden MG macht es mit dem MG4 Urban richtig der Preis von 18.990 Euroe ist ohne Förderung gut für mich ist das ganze Förderungsgedöns sowieso viel zu komplitiert und aufwendig deshalb habe ich bei meinem Leasing eine Laufzeitverlängerung gemacht um 33 Monate und damit kann ich mehr sparen als wenn ich eventuell eine Förderung von 4000 Euro bekommen könnte
Kumpelanton
18.05.2026 um 10:51
Bin 2024 in den Vorruhestand gegangen und habe in 2025 unter 50000€ bezogen und werde auch nie wieder mehr beziehen. Wenn dass nun mit den Bezügen von 2024 gemittelt wird, liege ich wieder über 60000€. Was soll dieser Schwachsinn? Hab schon mit der Bafa gesprochen - die ziehen das trotzdem durch. Welche Leute denken sich so einen Schwachsinn aus?
Marcel
20.05.2026 um 08:32
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 des neu zugelassenen E-Autos ist im Feld der Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer ein "-". Das Antragssystem gibt eine Fehlermeldung aus, wenn ich das an der vorgesehenen Stelle eintrage. Ich komme somit im Antragsprozess nicht weiter. Hat noch jemand das Problem und dieses ggf. gelöst?
Marcel
21.05.2026 um 07:24
Gestern hat es geklappt, anscheinend hat man das System angepasst. Es erschien sogar der Hinweis, dass wenn keine Zahl oder "X" steht ein Bindestrich eingetragen werden soll.

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