Bundesrat gibt grünes Licht für E-Auto-Förderung

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist die rechtliche Grundlage für das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung nun final geschaffen. Auch die Gesetzesnovelle zur THG-Quote hat den Bundesrat passiert.

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Bild: BMW

Zunächst zur Förderung von Haushalten mit geringem und mittleren Einkommen bei der Anschaffung eines Elektroautos: Im April war die Förderung bereits vom Bundestag beschlossen worden. Die Prämie gilt rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang. Da laut der Mitteilung des Bundesrats das Gesetz zur E-Auto-Förderung „am Tag nach der Verkündung in Kraft“ tritt, gilt es zum Erscheinen dieses Artikels bereits – die Sitzung des Bundesrats fand am vergangenen Freitag statt.

Wie schon die Parlamentarier im April haben nun auch die Vertreter der Bundesländer nur den rechtlichen Rahmen beschlossen, es wurde nicht über die genauen Inhalte der Förderung abgestimmt. Die Eckpunkte hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im Januar vorgestellt.

Anträge sind aber auch mit dem Beschluss im Bundesrat noch nicht möglich, das Antragsportal ist noch nicht online – das soll noch im Laufe des Mai geschehen. Wie Sie ihren möglichen Förderantrag jetzt aber schon vorbereiten können, haben wir in diesem Hintergrund-Artikel für Sie zusammengefasst.

Je nach Einkommen und familiärer Situation können Privatkunden Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro für reine Elektroautos und bis zu 4.500 Euro für Plug-in-Hybride erhalten. Die Basisförderung für Haushalte bis 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen beträgt bei einem E-Auto 3.000 Euro, bis 60.000 Euro sind es 4.000 Euro und bis 45.000 Euro 5.000 Euro Zuschuss. Mit einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt, kommen 500 Euro dazu, für zwei Kinder oder mehr gibt es 1.000 Euro Bonus. Mit der Basisförderung von 5.000 Euro (bei weniger als 45.000 Euro Einkommen) ergeben sich so die bis zu 6.000 Euro Zuschuss, die oft genannt werden. Für Plug-in-Hybride und Range Extender liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro, mit den Zuschlägen für zwei oder mehr Kinder und die geringere Einkommensstufe können es maximal 4.500 Euro werden.

In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat unter dem Tagesordnungspunkt 11 auch das „Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ beschlossen. Wie berichtet hat die Gesetzesnovelle zum Ziel, zusätzliche Anreize für emissionsfreie Mobilität zu schaffen. So wird etwa die THG-Quote bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Da nun auch ein Fahrplan bis 2040 steht, erhöht das auch den Druck auf die Mineralölindustrie, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu steigern.

Eine steigende THG-Quote bedeutet nichts anderes, als dass Benzin und Diesel an Tankstellen in den kommenden Jahren immer klimafreundlicher werden muss. Mit den neuen Vorgaben sind Mineralölkonzerne bis 2040 verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um 65 Prozent zu mindern – aktuell liegt die THG-Quote bei zwölf Prozent. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.

bundesrat.de (Förderung), bundesrat.de (THG-Quote)

6 Kommentare

zu „Bundesrat gibt grünes Licht für E-Auto-Förderung“
Gerd Jopek
11.05.2026 um 16:04
Wäre schon super wenn on all den schönen Veröffentlichungen auch mal erwähnt würde, das z.B. beim Leasing der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten haben sollte und für die Berechnung der Höhe der Förderung die Steuererklärungen, je nachdem welche vorliegen, von 2025, 2025 oder 2023 herangezogen werden und nicht die Verhältnisse von 2026. Arbeitslosigkeit, Rente ab 2026 oder Nachwuchs 2026 werden dann nicht berücksichtigt
Nils
12.05.2026 um 14:18
In den FAQ der Förderrichtlinie wird klar kommuniziert, dass 36 Monate Mindesthaltedauer nötig sind
Kumpelanton
12.05.2026 um 07:20
Da bin ich auch sehr gespannt. Bin seit 2024 im Ruhestand und erst seit 2025 unter der Obergrenze. Mal sehen, wie das beurteilt wird.
DC
12.05.2026 um 09:50
beim Nachwuchs sollte schon der aktuelle Stand zählen: FAQ des Umweltministeriums: "zum Nachweis der Anzahl förderrelevanter Kinder: Kindergeldnachweis der Familienkasse"
Florian Treiß
12.05.2026 um 09:57
Ja, korrekt, laut den Vorabinfos von Ministerium und BAMF geht es aktuell nur mit den letzten beiden Steuererklärungen. Ob es noch einen Sonderweg geben wird, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern, können wir aktuell nicht abschätzen. Und ja, es gilt immer eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten, egal ob bei Leasing oder Kauf.
Walter Gottschalk
12.05.2026 um 18:00
Hat schon einmal jemand daran gedacht, dass es keinen Weg zur Förderung gibt, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug auf sich zulässt, um die THG-Quote abzugreifen; ich als Zahlender aber leer ausgehe? Luxemburg macht das anders: Wer zahlt hat auch ein Anrecht auf Förderung. Hängt an Fahrzeug nicht ausschließlich am Halter. Denken ist eben Glückssache, liebe Politiker!

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