Bundesrat gibt grünes Licht für E-Auto-Förderung
Zunächst zur Förderung von Haushalten mit geringem und mittleren Einkommen bei der Anschaffung eines Elektroautos: Im April war die Förderung bereits vom Bundestag beschlossen worden. Die Prämie gilt rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang. Da laut der Mitteilung des Bundesrats das Gesetz zur E-Auto-Förderung „am Tag nach der Verkündung in Kraft“ tritt, gilt es zum Erscheinen dieses Artikels bereits – die Sitzung des Bundesrats fand am vergangenen Freitag statt.
Wie schon die Parlamentarier im April haben nun auch die Vertreter der Bundesländer nur den rechtlichen Rahmen beschlossen, es wurde nicht über die genauen Inhalte der Förderung abgestimmt. Die Eckpunkte hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im Januar vorgestellt.
Anträge sind aber auch mit dem Beschluss im Bundesrat noch nicht möglich, das Antragsportal ist noch nicht online – das soll noch im Laufe des Mai geschehen. Wie Sie ihren möglichen Förderantrag jetzt aber schon vorbereiten können, haben wir in diesem Hintergrund-Artikel für Sie zusammengefasst.
Je nach Einkommen und familiärer Situation können Privatkunden Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro für reine Elektroautos und bis zu 4.500 Euro für Plug-in-Hybride erhalten. Die Basisförderung für Haushalte bis 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen beträgt bei einem E-Auto 3.000 Euro, bis 60.000 Euro sind es 4.000 Euro und bis 45.000 Euro 5.000 Euro Zuschuss. Mit einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt, kommen 500 Euro dazu, für zwei Kinder oder mehr gibt es 1.000 Euro Bonus. Mit der Basisförderung von 5.000 Euro (bei weniger als 45.000 Euro Einkommen) ergeben sich so die bis zu 6.000 Euro Zuschuss, die oft genannt werden. Für Plug-in-Hybride und Range Extender liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro, mit den Zuschlägen für zwei oder mehr Kinder und die geringere Einkommensstufe können es maximal 4.500 Euro werden.
In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat unter dem Tagesordnungspunkt 11 auch das „Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ beschlossen. Wie berichtet hat die Gesetzesnovelle zum Ziel, zusätzliche Anreize für emissionsfreie Mobilität zu schaffen. So wird etwa die THG-Quote bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Da nun auch ein Fahrplan bis 2040 steht, erhöht das auch den Druck auf die Mineralölindustrie, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu steigern.
Eine steigende THG-Quote bedeutet nichts anderes, als dass Benzin und Diesel an Tankstellen in den kommenden Jahren immer klimafreundlicher werden muss. Mit den neuen Vorgaben sind Mineralölkonzerne bis 2040 verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um 65 Prozent zu mindern – aktuell liegt die THG-Quote bei zwölf Prozent. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.
bundesrat.de (Förderung), bundesrat.de (THG-Quote)





6 Kommentare