Müssen AC-Lader ab 2027 Strom zurückspeisen können?

Rund um die Frage, ob neu errichtete private Ladepunkte ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend bidirektionales Laden unterstützen müssen, herrscht derzeit erhebliche Unsicherheit in der Branche. Der Bundesverband Neue Mobilität (BNM) hat nun beim Gesetzgeber nachgehört – und klärt auf.

Mer stecker typ
Bild: Mer Germany

In der Ladeinfrastruktur-Branche wird aktuell viel diskutiert, was die technische Norm EN ISO 15118-20:2022 exakt für Auswirkungen entfaltet. Die Umsetzung dieses Kommunikations-Standards ist ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend und gilt für alle neu installierten oder renovierten öffentlich zugänglichen und privaten AC-Ladepunkte des Typs Mode 3 (also für dezidierte Fahrzeug-Ladestecker und keine einfachen Steckdosen).

Laut dem Bundesverband Neue Mobilität mit Sitz in Augsburg sorgt die Norm für viel Unruhe in der Ladeinfrastruktur-Wirtschaft, vor allem mit Blick auf private Wallboxen: „In der Branche wird seit Monaten intensiv diskutiert, welche Regelungen ab dem 1. Januar 2027 für neu installierte private Wallboxen genau gilt“, schreibt der Verband, der deshalb „zur Versachlichung der Debatte beitragen und über den aktuellen regulatorischen Stand aufklären“ will. Die Stellungnahme liegt unserer Redaktion per E-Mail vor.

Kern der Diskussion ist, welche privaten Wallboxen gemäß der neuen Norm bidirektionales Laden ermöglichen müssen. Hintergrund für die Unsicherheiten sind neben Übersetzungsfehlern in ersten EU-Veröffentlichungen auch teilweise ausstehende Spezifizierungen seitens der Regulierungsbehörden, betont der Verband. Doch der Reihe nach.

Ausgangspunkt der Novelle ist der Sommer 2025: Die EU nahm am 18. Juni 2025 Änderungen an der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) vor, also an dem zentralen EU-Regelwerk für Ladeinfrastruktur-Vorgaben. Diese Änderungen ergänzen und präzisieren die bestehenden Vorschriften. Aber: Die nun zur Verwirrung beitragende Neuregelung findet sich laut der BNM-Stellungnahme gar nicht direkt in der europäischen AFIR-Verordnung, sondern in der ergänzenden Delegierten Verordnung (EU) 2025/656.

„In der offiziellen deutschen Übersetzung entsteht dabei der Eindruck, dass die technische Norm EN ISO 15118-20:2022 lediglich für Ladepunkte von leichten und schweren Nutzfahrzeugen verpflichtend sei. Laut einer dem Verband vorliegenden Rückmeldung der Europäischen Kommission an einen Fragesteller aus der Branche handelt es sich hierbei jedoch um einen Übersetzungsfehler in der deutschen Fassung der Verordnung“, betont der Augsburger Verband. Ergo gilt die Norm durchaus auf breiter Basis. Viele Diskussionen der vergangenen Monate fußten also „auf missverständlichen beziehungsweise fehlerhaften Formulierungen in der deutschen Übersetzung der Delegierten Verordnung“, erklärt Andreas Varesi, Mitgründer des Verbandes sowie Leiter der eMobile Academy. „Genau deshalb ist es wichtig, die tatsächlichen regulatorischen und technischen Zusammenhänge sauber voneinander zu trennen.“

Der BNM weist zudem darauf hin, dass die Einhaltung der EN ISO 15118-20:2022 keineswegs automatisch bedeutet, dass ein Ladepunkt tatsächlich bidirektionales Laden unterstützen kann. Die Norm definiere zunächst vor allem Kommunikationsanforderungen zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur. Hinzu komme, dass die EN ISO 15118-20:2022 selbst aktuell noch Fehler enthält und voraussichtlich durch ein Amendment überarbeitet werden muss. „Auch weitere technische Grundlagen befinden sich weiterhin im Wandel. So müssen für echtes bidirektionales Laden in Deutschland zusätzlich Anforderungen der VDE-AR-N 4105 erfüllt werden“, so die Verbands-Fachleute. Welche konkreten technischen und netzdienlichen Anforderungen sich daraus künftig ergeben, ist derzeit noch weitgehend offen.

„Außerdem ist zu beachten, dass mehrere relevante Normen und technische Anforderungen derzeit noch gar nicht final vorliegen oder harmonisiert sind. Deshalb kann aktuell niemand pauschal beantworten, welche heutigen Ladepunkte die zukünftigen Anforderungen an echtes bidirektionales Laden tatsächlich erfüllen werden“, führt Varesi aus. Zumal für die Umsetzung bidirektionaler Ladefunktionen voraussichtlich die neue EN 61851-1 Edition 4 relevant sein werde. Diese Norm ist bislang allerdings noch nicht veröffentlicht. Ob heutige Wallboxen und Ladesysteme die zukünftigen Anforderungen erfüllen können, müssen die jeweiligen Hersteller daher erst noch bewerten.

Der BNM verweist darüber hinaus auf weitere regulatorische Unklarheiten im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Steckernormen. Laut Delegierter Verordnung müssen DC-Ladesysteme künftig die Steckernorm EN IEC 62196-3:2022 erfüllen, AC-Ladesysteme die EN IEC 62196-2:2022. Diese Normenstände sind bislang allerdings noch nicht unter der europäischen Niederspannungsrichtlinie harmonisiert.

Aus Sicht des BNM zeigt sich damit ein grundsätzliches Problem: „Politische Zielsetzungen und regulatorische Anforderungen entwickeln sich derzeit schneller als die technische Normung und praktische Umsetzbarkeit“, so Anja Quast, geschäftsführende Vorständin des BNM. „Bidirektionales Laden bietet enormes Potenzial für Netzstabilität, Eigenverbrauchsoptimierung und die Integration erneuerbarer Energien. Damit sich diese Technologie erfolgreich etablieren kann, braucht es klare, konsistente und technisch umsetzbare Vorgaben statt widersprüchlicher Interpretationen.“

Die Branche benötigt jetzt aus Sicht der geschäftsführenden Vorständin vor allem Planungssicherheit: „Hersteller, Betreiber und Verbraucher investieren bereits heute in die Ladeinfrastruktur der kommenden Jahre. Umso wichtiger ist es, regulatorische Unsicherheiten schnellstmöglich auf europäischer Ebene zu beseitigen.“ Der BNM spreche sich deshalb für eine schnelle europäische Klarstellung der betroffenen Regelungen sowie für eine enge Abstimmung zwischen Politik, Normungsgremien, Netzbetreibern und Industrie aus.

Fundament der neuen technischen Kommunikations-Norm für AC-Punkte wird der EN ISO 15118-Standard, der beim DC-Laden bereits genutzt und europaweit von Ladestationen und Fahrzeugen unterstützt wird. Diese Basisnorm ist für die Implementierung von neuen Funktionen zwingend erforderlich. Zu diesen gehört etwa die automatisierte Authentifizierung (Plug&Charge), verbesserte Sicherheit und eben auch für das hier im Fokus stehende bidirektionale Laden. Die Normen auf Basis des ISO 15118-Standards beschreiben dabei grundsätzlich Schnittstellen, Protokolle und Funktionen und müssen – damit sie funktionieren – von Ladestationen und Fahrzeugen unterstützt werden.

Quelle: Infos per E-Mail

6 Kommentare

zu „Müssen AC-Lader ab 2027 Strom zurückspeisen können?“
Werner Neuricher
12.05.2026 um 20:26
Ja, die ganzen Normen und neuen Standards können echt Kopfschmerzen machen. Gibt es keinen Hersteller, der diese Themen schon berücksichtigt bzw. berücksichtigt hat? Abgesehen von solchen neuen Dingen wie NA-Schutz ist doch nur ISO15118 wirklich mit einem Hardware-Upgrade verbunden. Und das gibt es doch bereits seit fast 10 Jahren... Also neu sind doch nur Protokolle und Co. Hat nicht schon jede AC Ladestation ISO15118? Habe hier so ein olles 22kW Teil aus Metall aus 2018. Dafür hatten die mir 2019 noch ein Eichrecht-Upgrade für ein paar Euro angeboten. War eigentlich mal für einen Laterne bei unserem Stadtwerk. Aber ISO15118 kann das schon. Nutze es für Autocharge. Abrechnen mache ich aber nicht.
Sig
13.05.2026 um 07:47
SchuKo mit Zweitarifsignal an jeden 2. Parkplatz. und gut is.so wie die Nachtspeicheröfen, so wie die Verbrenner PKW Standheizung in FIN SWE NOR. ...seit jahrzehnten...
E. Wolf
13.05.2026 um 07:50
Hier wird bewußt Unsicherheit verbreitet, damit eigene Produkte ("Schulungen" ?!?!?) verkauft werden können.Die DIN VDE-AR 4105:2026-03 ist bezüglich DC-BiDi vollkommen klar. Es kann/könnte umgesetzt sein, und für die Anwendung V2H bedarf es auch keiner ISO 15188-2/-20, das macht BMW mit dem iX3 gerade vor.Bei AC-BiDi (i.e. R4) ist die Situation vollkommen anders, dank den Formulierungen und Anforderungen des FNN/VDE - da benötigt es auch ein "Amendment", das dauert noch !Und regulatorisch gibt es für V2H keine Probleme, vgl. Drucksache 20/14985 vom 14.Februar 2025, 3. Seite - Mitte !Und bitte, bitte: Immer sauber auseinanderhalten - rede ich über die Technik: DC-BiDi/AC-BiDi oder über die Anwendungen: V2H oder V2G.
erFahrer
13.05.2026 um 08:26
Schwer zu vermitteln- das Plus/Minus Drähte oder 3 AC-Drähte soviel Diskussionsbedarf hervorrufen bei der Frage der Energierichtung. Scheinbar ist das Ganze zu einfach um Herstellerinteressen darin zu verpacken. Liebe Mitglieder dieser Ausschüsse (bitte nicht im doppeltem Wortsinn verstehen), es liegt an Euch ob dieses wichtige Thema für die EU endlich zu laufen kommt und damit all sein positives Wirken entfaltet kann. Bitte übernehmt hier Verantwortung und liefert zeitnah Ergebnisse (anstelle die Verschieberitis weiter zu kultivieren, die Euch befallen hat)
Martin Leitner
13.05.2026 um 11:35
Hardwareseitig ist es genau so einfach, wie von Ihnen angedeutet. Abgesehen davon, dass ein paar Idioten vor über 10 Jahren die dümmste aller Ideen hatten und Powerline-Communication standardisiert haben - nur damit CCS anders ist als Chademo. Und um die Protokolle kümmern sich offensichtlich nur Schreibtischtäter mit Null Praxisbezug. Die Chinesen lachen sich wahrscheinlich krumm über die Europäische Stümperei.
hellerooster
13.05.2026 um 09:28
genau !!!!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert