Müssen AC-Lader ab 2027 Strom zurückspeisen können?
In der Ladeinfrastruktur-Branche wird aktuell viel diskutiert, was die technische Norm EN ISO 15118-20:2022 exakt für Auswirkungen entfaltet. Die Umsetzung dieses Kommunikations-Standards ist ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend und gilt für alle neu installierten oder renovierten öffentlich zugänglichen und privaten AC-Ladepunkte des Typs Mode 3 (also für dezidierte Fahrzeug-Ladestecker und keine einfachen Steckdosen).
Laut dem Bundesverband Neue Mobilität mit Sitz in Augsburg sorgt die Norm für viel Unruhe in der Ladeinfrastruktur-Wirtschaft, vor allem mit Blick auf private Wallboxen: „In der Branche wird seit Monaten intensiv diskutiert, welche Regelungen ab dem 1. Januar 2027 für neu installierte private Wallboxen genau gilt“, schreibt der Verband, der deshalb „zur Versachlichung der Debatte beitragen und über den aktuellen regulatorischen Stand aufklären“ will. Die Stellungnahme liegt unserer Redaktion per E-Mail vor.
Kern der Diskussion ist, welche privaten Wallboxen gemäß der neuen Norm bidirektionales Laden ermöglichen müssen. Hintergrund für die Unsicherheiten sind neben Übersetzungsfehlern in ersten EU-Veröffentlichungen auch teilweise ausstehende Spezifizierungen seitens der Regulierungsbehörden, betont der Verband. Doch der Reihe nach.
Ausgangspunkt der Novelle ist der Sommer 2025: Die EU nahm am 18. Juni 2025 Änderungen an der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) vor, also an dem zentralen EU-Regelwerk für Ladeinfrastruktur-Vorgaben. Diese Änderungen ergänzen und präzisieren die bestehenden Vorschriften. Aber: Die nun zur Verwirrung beitragende Neuregelung findet sich laut der BNM-Stellungnahme gar nicht direkt in der europäischen AFIR-Verordnung, sondern in der ergänzenden Delegierten Verordnung (EU) 2025/656.
„In der offiziellen deutschen Übersetzung entsteht dabei der Eindruck, dass die technische Norm EN ISO 15118-20:2022 lediglich für Ladepunkte von leichten und schweren Nutzfahrzeugen verpflichtend sei. Laut einer dem Verband vorliegenden Rückmeldung der Europäischen Kommission an einen Fragesteller aus der Branche handelt es sich hierbei jedoch um einen Übersetzungsfehler in der deutschen Fassung der Verordnung“, betont der Augsburger Verband. Ergo gilt die Norm durchaus auf breiter Basis. Viele Diskussionen der vergangenen Monate fußten also „auf missverständlichen beziehungsweise fehlerhaften Formulierungen in der deutschen Übersetzung der Delegierten Verordnung“, erklärt Andreas Varesi, Mitgründer des Verbandes sowie Leiter der eMobile Academy. „Genau deshalb ist es wichtig, die tatsächlichen regulatorischen und technischen Zusammenhänge sauber voneinander zu trennen.“
Der BNM weist zudem darauf hin, dass die Einhaltung der EN ISO 15118-20:2022 keineswegs automatisch bedeutet, dass ein Ladepunkt tatsächlich bidirektionales Laden unterstützen kann. Die Norm definiere zunächst vor allem Kommunikationsanforderungen zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur. Hinzu komme, dass die EN ISO 15118-20:2022 selbst aktuell noch Fehler enthält und voraussichtlich durch ein Amendment überarbeitet werden muss. „Auch weitere technische Grundlagen befinden sich weiterhin im Wandel. So müssen für echtes bidirektionales Laden in Deutschland zusätzlich Anforderungen der VDE-AR-N 4105 erfüllt werden“, so die Verbands-Fachleute. Welche konkreten technischen und netzdienlichen Anforderungen sich daraus künftig ergeben, ist derzeit noch weitgehend offen.
„Außerdem ist zu beachten, dass mehrere relevante Normen und technische Anforderungen derzeit noch gar nicht final vorliegen oder harmonisiert sind. Deshalb kann aktuell niemand pauschal beantworten, welche heutigen Ladepunkte die zukünftigen Anforderungen an echtes bidirektionales Laden tatsächlich erfüllen werden“, führt Varesi aus. Zumal für die Umsetzung bidirektionaler Ladefunktionen voraussichtlich die neue EN 61851-1 Edition 4 relevant sein werde. Diese Norm ist bislang allerdings noch nicht veröffentlicht. Ob heutige Wallboxen und Ladesysteme die zukünftigen Anforderungen erfüllen können, müssen die jeweiligen Hersteller daher erst noch bewerten.
Der BNM verweist darüber hinaus auf weitere regulatorische Unklarheiten im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Steckernormen. Laut Delegierter Verordnung müssen DC-Ladesysteme künftig die Steckernorm EN IEC 62196-3:2022 erfüllen, AC-Ladesysteme die EN IEC 62196-2:2022. Diese Normenstände sind bislang allerdings noch nicht unter der europäischen Niederspannungsrichtlinie harmonisiert.
Aus Sicht des BNM zeigt sich damit ein grundsätzliches Problem: „Politische Zielsetzungen und regulatorische Anforderungen entwickeln sich derzeit schneller als die technische Normung und praktische Umsetzbarkeit“, so Anja Quast, geschäftsführende Vorständin des BNM. „Bidirektionales Laden bietet enormes Potenzial für Netzstabilität, Eigenverbrauchsoptimierung und die Integration erneuerbarer Energien. Damit sich diese Technologie erfolgreich etablieren kann, braucht es klare, konsistente und technisch umsetzbare Vorgaben statt widersprüchlicher Interpretationen.“
Die Branche benötigt jetzt aus Sicht der geschäftsführenden Vorständin vor allem Planungssicherheit: „Hersteller, Betreiber und Verbraucher investieren bereits heute in die Ladeinfrastruktur der kommenden Jahre. Umso wichtiger ist es, regulatorische Unsicherheiten schnellstmöglich auf europäischer Ebene zu beseitigen.“ Der BNM spreche sich deshalb für eine schnelle europäische Klarstellung der betroffenen Regelungen sowie für eine enge Abstimmung zwischen Politik, Normungsgremien, Netzbetreibern und Industrie aus.
Fundament der neuen technischen Kommunikations-Norm für AC-Punkte wird der EN ISO 15118-Standard, der beim DC-Laden bereits genutzt und europaweit von Ladestationen und Fahrzeugen unterstützt wird. Diese Basisnorm ist für die Implementierung von neuen Funktionen zwingend erforderlich. Zu diesen gehört etwa die automatisierte Authentifizierung (Plug&Charge), verbesserte Sicherheit und eben auch für das hier im Fokus stehende bidirektionale Laden. Die Normen auf Basis des ISO 15118-Standards beschreiben dabei grundsätzlich Schnittstellen, Protokolle und Funktionen und müssen – damit sie funktionieren – von Ladestationen und Fahrzeugen unterstützt werden.
Quelle: Infos per E-Mail





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