Bundestag verlängert Dienstwagen-Förderung bis 2030

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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Das betrifft unter anderem die Besteuerung von elektrischen Dienstwagen und die Steuerbefreiung für das kostenfreie Laden der Autos am Arbeitsplatz.

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Die 2018 eingeführte und zunächst auf drei Jahre begrenzte Begünstigung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride bei der Dienstwagenbesteuerung soll nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden: Von 2022 bis 2024 werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben, im Zeitraum von 2025 bis 2030 steigt die erforderliche rein elektrische-Mindestreichweite auf 80 km.

Wie schon bei der Neufassung des Umweltbonus werden reine Elektroautos mit einem Listenpreis von maximal 40.000 Euro (hier aber der Brutto-Listenpreis) stärker gefördert. Hier müssen die Nutzer laut den Korrekturen der Koalition am ursprünglichen Regierungsentwurf „bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031“ den geldwerten Vorteil nur zu einem Viertel versteuern – dieser Formulierung zufolge, welche die SPD auf Nachfrage bestätigte, dürfte der Satz von 0,25 Prozent auch rückwirkend greifen. Bis 2030 verlängert wurde auch die Steuerbefreiung für das kostenfreie Aufladen von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden im Betrieb des Arbeitgebers.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge kleiner und mittlerer Größe. Sie beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten und wird von 2020 bis 2030 gewährt. Die Sonderabschreibung gilt auch für E-Lastenfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm.

Die Maßnahmen sind Teil des Jahressteuergesetzes mit rund 30 Anpassungen, das im Bundestag mit den Stimmen der Union und SPD verabschiedet wurde. AfD und FDP stimmten gegen das Gesetz, Linke und Grüne enthielten sich. Die Bundesregierung rechnet über die nächsten zehn Jahre wegen des Pakets mit weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Update 29.11.2019: Inzwischen hat auch der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Die steuerlichen Regeln rund um die Elektromobilität können damit wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Andere Teile des Klimapakets der Bundesregierung hat die Länderkammer aber vorerst gestoppt. Zu Themen wie der Pendlerpauschale und der Steuerermäßigung auf Bahntickets wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem Bundestag und Bundesrat nun nach Kompromissen suchen müssen. Die Länderchefs fürchten eine finanzielle Überlastung der Bundesländer und fordern eine Umverteilung der Lasten.

Die Bundesregierung wünscht sich, noch vor Weihnachten auch für die vorerst gestoppten Regelungen einen Kompromiss zu finden. Das halten einige Ländervertreter für sehr ehrgeizig oder auch unwahrscheinlich.
heise.de, spdfraktion.de, cducsu.de, bundestag.de (PDF), bundesrat.de (Update), spiegel.de (Update)

5 Kommentare

zu „Bundestag verlängert Dienstwagen-Förderung bis 2030“
ManfredO
11.11.2019 um 09:21
da wird wieder ohne PRüfung der Bedürftigkeit Geld verschenkt, anstelle endlichmal verbindliche Regelungen einzuführen!!!
Christian aus Hamburg
11.11.2019 um 10:28
Bei Plug-in-Hybriden ist der Umwelt-Nutzen nur dann gegeben, wenn der Fahrer auch elektrisch fährt. Dies ist aber kein MUSS und so kann er weiterhin schön mit seinem Verbrenner durch die Städte fahren und der Akku kann leer bleiben. Schade, dass hier niemand an diese eVerweigerer gedacht hat.Selbst eine Mindestreichweite von über 100km würde nicht genutzt, wenn es hierzu keinen ZWANG gibt. Warum den Akku so umständlich aufladen, wenn ich auf Firmenkosten weiterhin auch das Benzin kostenfrei erhalten kann? Aber natürlich nehme ich nun einen Plug-in-Hybriden (PHEV), da ich damit für mich persönlich sehr viele Steuern sparen kann!!!Schade nur um die verschwendeten Rohstoffe in den nicht genutzten Akkus... Aber durch das höhere Gewicht hat so ein PHEV eine super Straßenlage (tiefer Schwerpunkt) und die 1-2 Liter Mehrverbrauch fallen ja nicht bei dem Fahrer persönlich an.Liebe FURHPARKMANAGER in den Unternehmen, BITTE BITTE BITTE schaut euch die Fahrleistung (km/Jahr) und die Fahrprofile (km/Tag bzw. STADT/LAND/AUTOBAHN) eurer Firmenwagen-Nutzer genau an und entscheidet dann bitte PRO-Umwelt (bzw. Luftqualität in euren Städten) und nicht PRO-Billiger für eure Firmenwagen-Nutzer!!! Ihr seid auch Entscheider!
eMobilitätsberatung-Berlin K.D. Schmitz
11.11.2019 um 11:41
@Christian. Guter Aufruf an die Fuhrparkmanager. Ein Hilfsmittel, es gibt aber schon verschiedene, wäre zb. das intelligente Lade Kabel von Ubitricity. Die Fa., Sitz in Berlin. "Ubitricity.com/mobilecharging-system/" Hier kann jeder Nutzer seinen Stromtarif ins Ladekabel speichern und die Abrechnung wird analog der Tankkarten angeboten. Die Fa. sitzt,...natürlich in Berlin, auf dem Euref-Campus und von daher hab ich schon mal Kontakt zu dieser. Hab mit einem der Chefs, Herrn Pawlitschek, erst am Mittwoch persönlich auf einer Veranstaltung gesprochen. Die machen gerade ein Projekt in Berlin in dem Laternen als Ladepunkte aufgerüstet werden.
eMobilitätsberatung-Berlin K.D. Schmitz
11.11.2019 um 10:55
An die Redaktion. Eine Frage die sich wohl viele stellen. Das hat ja jetzt noch nichts mit den Änderungen am "BAFA" Umweltbonus zu tun. Gibt es da schon etwas vorzeigbares. Ich meine , wann welsche Erhöhung des Bundes Anteils und wann muss der Hersteller, vorausgesetzt er nimmt teil, mehr zahlen. Mein Beispiel. e-Niro haben wir bestellt. 01.10.0219, voraussichtliche Lieferung, Ende 2020.
Oscar Wilde
14.11.2019 um 07:26
Bitte verbiete die Plugin Hybrids. Sie machen ekologisch überhaupt kein Sinn und blokkieren dazu Ladesäule in den Innenstädte wegen freie Parkplätze und freies Parken. Sie werden nur gebaut und verkauft damit die Hersteller weniger CO2 Strafe bezahlen weil die PHEVs als 1,5 liter auto gelten. Sie brauchen aber durchschnittlich über 6 l., sogar mehr als das gleiche Model mit normalen Hybrid (somit kleinere Akku und weniger verbrauch). Wenn man CO2 für Bau mitrechnet, verursachen PHEV insgesamt mehr CO2 als normalen PKWs.Man sollte sie verbieten oder technisch so anpassen, dass die wirklich geladen werden müssen. Das der Staat diese PHEV auch noch fördert ist eigentlich ein Skandal. Böses wer dabei etwa denkt, aber ist es vielelicht weil die deutsche Hersteller einfach noch nicht weiter sind als PHEV? Insbesondere die in Süddeutschland.

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