Bundesrat fordert Verbot von „Einweg-E-Tretrollern“

bolt-e-tretroller-electric-kick-scooter-parnu-paernu-pernau-estland-estonia-daniel-boennighausen-2019-07

Der Bundesrat möchte, dass E-Tretroller künftig nur noch dann zugelassen werden, wenn ihr Akku austauschbar ist. In einer am 8. November gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Empfehlung des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

„Das sei mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren und läge auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher“, führt der Bundesrat als Erklärung für ein Verbot an. Aus diesem Grund fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, mit einer Änderung der eKFV sicherzustellen, dass künftig nur noch für Elektrokleinstfahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wird, wenn ein Akku-Tausch möglich ist. Ferner bittet der Bundesrat, dass sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für Regelungen einsetzen möge, die sicherstellen, dass in Zukunft nur noch E-Kleinstfahrzeuge mit austauschbarem Akku in Verkehr gebracht werden dürfen.

Der Berliner Battery-as-a-Service Provider und Wechselakku-Pionier Swobbee begrüßt diese jüngste Weichenstellung. Swobbee betreibt ein herstelleroffenes Batteriewechselsystem für E-Fahrzeuge. Neben Batterien von E-Cargobikes und E-Rollern werden darin künftig auch Akkus von E-Tretrollern geladen werden können. Die „Sharing Points“ würden aktuell auf die neuen Batteriesysteme vorbereitet, Pilotprojekte mit Sharing-Flotten seien bereits geplant. Explizit namentlich genannt werden die möglichen Kooperationspartner aber nicht.

Auch der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. (Electric Empire) stehe „allen Maßnahmen, die einer höheren Umweltverträglichkeit dienen, grundsätzlich positiv gegenüber“. Wechselakkus können hier sicherlich einen Beitrag leisten, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden, heißt es. Electric Empire hat dazu jedoch noch offene Fragen. Etwa, ob Bestandsfahrzeuge davon unberührt bleiben. Zudem teilt der Verein mit, dass bereits heute mit „wenigen handwerklichen Handgriffen“ austauschbar wären.

Unabhängig davon wird aber bereits heute der Einsatz von E-Tretrollern mit Akku-Tausch im Sharing-Bereich von ersten Anbietern angestrebt. So stellte Circ kürzlich die neue Generation der eigenen E-Tretroller vor, deren Akkus nun ausgetauscht werden können. Und auch Tier Mobility setzt künftig auf E-Tretroller mit Wechselakkus. Bis zum Jahresende soll die gesamte Tier-Flotte in Deutschland ausgetauscht sein.

Der Bundesrat erinnert darüber hinaus an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19, in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren. Ebenso soll ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien (Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5 Batteriegesetz) vorgesehen sowie die Wirtschaftsbeteiligten bei dessen Aufbau unterstützt werden. Auch hierzu äußert sich Electric Empire: Bereits jetzt würden Elektrokleinstfahrzeuge den Recyclingvorschriften des Elektrogesetzes unterliegen.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Empfehlung des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
bundesrat.de, bundesrat.de (Drucksache als PDF), electricempire.de

2 Kommentare

zu „Bundesrat fordert Verbot von „Einweg-E-Tretrollern““
notting
14.11.2019 um 20:28
Völlig am Problem vorbei! Die Probleme sind: - Insb. mech. Konstruktion nicht für längere Lebensdauer ausgelegt, insb. nicht für Vermietung, siehe nächster Punkt. - Ein viel zu großer Anteil der E-Tretroller wird vermietet, in dem man sie wild in der Gegend rumstehen lässt. Und was man nur gemietet hat und/oder (dann) wild in der Gegend rumsteht wird misshandelt. Z. B. auch Leihfahrräder hat man schon in Gewässern, Bäumen & Co. entdeckt. - Dadurch dass die Dinger wild rumstehen müssen wieder Leute rumfahren um sie einzusammeln, spätestens wenn der Saft zu neige geht.Sprich: - Mindestanforderungen was die Haltbarkeit von E-Tretrollern angeht, insb. wenn sie vermietet werden sollen. - Nur noch eine ganz kleine Zahl von Miet-E-Tretrollern erlauben. - Die Benutzer müssen verpflichtet werden Miet-E-Tretroller selbst zu laden bzw. wenn sie's nicht tun heftiger Kostenaufschlag! Bei Miet-Kfz ist das völlig normal!notting
Mathias
18.11.2019 um 08:14
Die im Vorkommentar genannten Probleme sind nicht wegzudisktutieren, wenn ich auch die Lösungsansätze nicht ganz unterschreiben kann. Aber davon völlig unberührt, weil miteinander wenig zu tun, finde ich die Vorschrift zur Akku-Wechselbarkeit längt überfällig! Und wenn wir schon dabei sind, sollte das gleich auf Smartphones, Laptops und viele weitere Produkte des Consumerbereichs ausgedehnt werden - hier ist es noch viel mehr überfällig. Ein No-Go, funktionierende Akkus wegzuwerfen, nur weil ein Display kaputt ist. Oder andersrum genauso, funktionierende Geräte zu entsorgen, weil der Akku schlapp macht. Ein Lob, Bundesrat!

Schreiben Sie einen Kommentar zu notting Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch