CO2-Gesetzgebung: Müssen PHEV überwacht werden?

kia-ceed-phev-mj-2020-02-min

Die neue europäische CO2-Gesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verpflichtet die EU-Kommission, ab dem kommenden Jahr den realen Verbrauch an Kraftstoff und elektrischer Energie zu überwachen. Darauf weist das ICCT hin.

Entsprechende Geräte zur Aufzeichnung des realen Energieverbrauchs (On-Board Fuel Consumption Meter, kurz OBFCM) müssen laut ICCT ab dem 1. Januar 2020 in allen neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut werden. Für Plug-in-Hybride bedeutet dies, dass detailliert festgehalten und übermittelt wird, in welchem Umfang sie elektrisch bewegt werden – allerdings nicht für individuelle Sanktionen, sondern eine generelle Erfassung dieses Antriebstyps.

Bei den PHEV weist nicht nur das ICCT seit Jahren darauf hin, dass der reale CO2-Ausstoß extrem vom Fahr- und Ladeverhalten des Nutzers abhängt. In Deutschland war im Zuge der Erhöhung des Umweltbonus auch für PHEV erneut Kritik an der Umweltfreundlichkeit des Antriebskonzepts bzw. der Förderpolitik aufgekommen.

Als die bisherigen Vorschriften erlassen wurden, hätten nur die Daten von Verbrenner-Autos vorgelegen, so das ICCT. Damals habe man angenommen, dass ein PHEV einmal am Tag geladen wird. „Mit den OBFCM-Daten konnte das tatsächliche Betriebs- und Auflademuster von PHEV analysiert werden“, schreibt das ICCT. „Da es wahrscheinlich ist, dass das Wiederauflademuster von PHEV von anderen Parametern als nur der Reichweite im Hybridmodus abhängt, könnten die OBFCM-Daten in Kombination mit Fahrzeuginformationen verwendet werden, um repräsentative und fahrzeugspezifischere Utility Factors zu bestimmen, die zusätzliche Faktoren berücksichtigen – z.B. Fahrzeugleistung, Leistungs-Masse-Verhältnis, Grundfläche, Masse und Verhältnis von herkömmlicher zu elektrischer Leistung.“

Das Hauptziel für die Erfassung der Daten sei die Überwachung der Entwicklung der Lücke zwischen dem Normverbrauch in der Typgenehmigung und den realen CO2-Emissionen. „Irgendwann werden diese Information verwendet, um regulatorische Maßnahmen zu entwickeln, die sicherzustellen, dass die Lücke nicht im Laufe der Zeit wächst“, schreibt das ICCT. Die OBFCM-Daten seinen auch für andere Zwecke wertvoll. Verbraucher könnten sich durch den realen Kraftstoff- und Energieverbrauch besser über klimafreundlichere Fahrzeuge informieren. Auch der Einfluss des Fahrzeugalters auf den Realverbrauch könnte erfasst werden.

Offen ist aber, wie die aufgezeichneten Daten übertragen werden sollen. Laut ICCT kommen dafür vier Wege in Betracht: Das manuelle Auslesen in der Werkstatt (etwa während einer Inspektion), das stichprobenartige Auslesen durch die Polizei bei Verkehrskontrollen, über Flottenmanagement-Software bei Firmen- und Mietwagenflotten oder schließlich Over-the-air (OTA). Während bei den ersten drei Methoden noch ein Mittler notwendig ist, könnten die Daten per Funk-Übertragung direkt auf den Servern der EU-Kommission gespeichert werden.

Nicht nur aus diesem Grund empfiehlt das ICCT die OTA-Technologie: Bei (elektrischen) Neuwagen dauert es Jahre, bis die erste Inspektion oder TÜV fällig wird. Bei den Verkehrskontrollen steigt der Aufwand für die Polizei weiter, zudem ist nicht mir repräsentativen Ergebnissen zu rechnen. Und die Flotte-Lösung erfasst viele Privat-Kunden nicht.
theicct.org (PDF)

11 Kommentare

zu „CO2-Gesetzgebung: Müssen PHEV überwacht werden?“
Michi
26.11.2019 um 12:42
Es sollte direkt genutzt werden um den teilweisen "Betrug" bei den Firmenwagen mit der 0,5% Regel zu beenden.-> Wer die WLTP Werte überschreitet muss dann doch 1% statt 0,5% versteuern. Die Werte müsste man von dem Datenlogger abfragen können um für das Finanzamt einen Ausdruck zu bekommen.Wie sollte man sonst die ganzen PHEV Dienstwagenfahrer dazu bringen, dass die Kisten auch geladen werden. Bei uns in der Kantine freuen sich alle schon darauf, dass sie dann Geld sparen werden. Aufladen wird es aber quasi niemand, da auch Ladesäulen dafür fehlen und sowieso eine fossile Tankkarte genutzt wird....
Cayenne Turbo S e-Hybrid
27.11.2019 um 07:41
Lieber Michi,in welcher Welt lebst du eigentlich? Als ob es irgendjemandem darum geht, wie die Fahrzeuge genutzt werden.Die PHEV sind AUSSCHLIEßLICH dazu da, dass die Automobilindustrie den Übergang smooth & gemächlich hinbekommt, ohne dass zig-tausende Leute rausgeworfen werden.Wo ist das Problem?
Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz
27.11.2019 um 01:15
Das wäre absolut eine Hammer Regelungen wenn das durchgesetzt werden könnte, es würde das Aus für diese Betrügereien bedeuten. Genau was du sagst, geladen wird später, erstmal den Steurtvorteil einstreichen. Es gibt doch genug Erhebungen die festgestellt haben Leasingrückläufer haben das Kabel noch verpackt im Kofferraum bei ihrem PHEV. Bleibt nur die Frage wie realistisch ist die Umsetzung und für wann ist es möglich. Aber der absolut richtige Ansatz das wäre super. Ich hab hier, ich glaube es war hier dieser Kanal, vor kurzem mal gelesen dass der neue Ford Transit Tourneo Plug in Hybrid eine Technik hat, die nächstes Jahr aber erst freigeschaltet wird, die meldet in welchen Fahrbetrieb das Fz. fährt. Dabei ging es um die Einfahrt in "Umweltzonen" beispielsweise. Das, und die Meldung hier, würde aber doch bedeuten dass einiges in diesem Bereich in der Mache ist wo aber nicht wirklich viel drüber berichtet wurde, bisher. @ Die Redaktion, Sebastian Schaal, das Thema ist so aktuell, da wüssten wir glaube ich alle gerne mehr.
B.L.
27.11.2019 um 11:28
Zum Thema "nicht benutztes Ladekabel": Meines liegt unbenutzt in der Garage, aber nicht weil ich nicht lade (wäre bei einem E-Auto ja irgendwie unpraktisch), sondern weil ich eine Wallbox mit fest installiertem Kabel habe. Unterwegs nehme ich dann auch nur DC-Lader wo es eh kein mobiles Kabel gibt. Also etwas vorsicht bei diesem Thema - aber zugegeben, bei gewerblich genutzten Fahrzeugen dürfte das tatsächlich zutreffen.
TL431
26.11.2019 um 17:54
Und warum sollte es das dann nur für PHEV geben? Dann sollten ja auch BEV, die den WLTP Wert überschreiten, rausfallen.Wenn Ladesäulen beim Arbeitergeber fehlen, sollte dieser einfach nachweisen das für jeden PHEV Dienstwagen eine Lademöglichkeit besteht.
mike
27.11.2019 um 13:03
beim BEV geht es nur um Toleranzen durch andere Fahrweise, niemand fährt in Realität einen Fahrzyklus... beim PHEV kann man laden und elektrisch fahren, man kann aber auch nicht laden und nur mit Sprit fahren. Was dann Steuer und Emissions-betrug ist. PHEV Dienstwagenregelung nur mit Steckdose find ich gut.
indifferent
28.11.2019 um 08:33
@mike: Ab wann ist es denn "Toleranz", ab wann ist es Betrug? Dass selbst die BEV WLTP-Werte durch die Topographie der Strecken stark abweichen können, ist doch offensichtlich. Meine Idee: Beim Hybrid ist es das Ladeverhalten - einverstanden. Bei BEV und Hybriden käme es zudem auf den Strommix beim Laden an. Konsumiert der BEV (wie auch der PHEV) beim Laden konventionellen Strom, wird die DW- Subventionierung aberkannt. Infos zum Stromprodukt als Bestandteil des Antrags und der jährlichen Steuererklärung sollten keinen zu hohen bürokratischen Aufwand darstellen.
H.A.F.
26.11.2019 um 15:10
Ist in China schon Standard in der Abgasnorm. Wer seinen PHEV nicht extern lädt, verliert die Vorteile des PHEV (Steuern, Einfahrt in gewisse Zonen etc.). Jetzt werden bestimmt wieder alle "Verbotsdiktatur" schreien, aber wer staatliche Förderung nutzt (Kaufprämie, Steuererleichterung) muss auch Nachweise erbringen. So ist es auch beim Hausbau - den KfW Kredit gibt es nur mit den entsprechenden Nachweisen. Wer sich zu stark kontrolliert fühlt, der holt sich am Besten sofort ein BEV, da gibt es keine Diskussionen.
Burban
26.11.2019 um 15:13
Gilt das ganze dann auch für reine Verbrennungs / Elektro-Autos?
mike
27.11.2019 um 11:06
die Daten sind in den digitalen Steuergeräten vorhanden. OBD-2 Schnittstelle auslesen bei der HU. Wer zu wenig lädt verliert die Schadstoffklasse und Geldwerten Vorteil. Anzeige wegen Steuerhinterziehung und Umweltverschmutzung.
Felix
27.11.2019 um 14:33
Dazu müsste erst einmal ein Gesetz geben, in dem sowas steht wie "Um zur 0,5% Regelung berechtigt zu sein, muss das Hybrid-Fahrzeug mindestens einmal pro Tag extern elektrisch voll geladen werden" oder "..müssen von 100km, mindestens 50km rein elektrisch zurückgelegt werden" oder aber "darf der durchschnittliche Verbrauch fossiler Brennstoffe nicht höher als 3L/100km sein". Wer kann einem schon vorschreiben wie er sein Auto zu fahren hat? Müssen dann die Dieselfahrer, die statt 6L/100km WLTP durch ihre Fahrweise viel mehr verbrauchen, auch nachzahlen? Ein PHEV hat die Möglichleit extern geladen zu werden, aber wo steht geschrieben, dass dieser auch extern mit Strom geladen werden MUSS? Natürlich, das Ziel dieses Konstruktes wird so verfehlt, aber hier hinkt der Vergleich, bzw. die ganzen Kommentare.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch