EU genehmigt erhöhten Umweltbonus für Elektroautos

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Brüssel hat grünes Licht für die Erhöhung des Umweltbonus in Deutschland gegeben. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium hat die Europäische Kommission heute mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat.

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Die angepasste Förderrichtlinie werde noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten. Die neuen Fördersätze seien rückwirkend für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, so das Wirtschaftsministerium.

An diesem Tag fand im Kanzleramt ein Autogipfel statt, bei dem sich die Politik und Unternehmen auf die Erhöhung der Fördersätze und die Verlängerung der Fördermaßnahme allgemein geeinigt hatten. Später im November hatte das Kabinett die Änderung auch offiziell auf den Weg gebracht.

Beschlossen wurde unter anderem, den bestehenden Umweltbonus für reine Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis von weniger als 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro zu erhöhen – bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro werden noch 5.000 Euro gefördert. Auch Plug-in-Hybride werden weiter gefördert, hier steigt der Satz von 3.000 auf 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro. Einzige kleine Änderung im Vergleich zu der Kommunikation nach dem Autogipfel: Die Fördersumme für PHEV mit einem Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro steigt nur auf 3.750 Euro statt der angekündigten 4.000 Euro. Diese Verlängerung und Erhöhung wurde mit dem heutigen Schreiben im Grundsatz gebilligt, schreibt das Ministerium in der aktuellen Mitteilung.

Wie bisher teilen sich der Bund und die Autobauer die Förderung zu gleichen Teilen. Für die verlängerte Förderung stellt der Bund 2,09 Milliarden Euro bereit – der Umweltbonus wird bis Ende 2025 gezahlt oder wenn das Budget aufgebraucht ist. Im November wurde vom Kabinett auch eine Kaufprämie für junge Gebrauchtwagen beschlossen, die bei einer „Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten“ sollen. Weitere Details zu dieser Regelung – wie etwa die Höhe der Gebrauchtwagen-Förderung – nennt das Ministerium leider immer noch nicht.

Laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier werde die neue Förderrichtlinie „demnächst“ in Kraft treten. „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission heute grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gegeben hat“, sagt Altmaier der Mitteilung zufolge. „Das ist ein gutes Signal, da es mit der neuen Förderung nun in Kürze losgehen kann.“

Der nun erteilten beihilferechtlichen Genehmigung aus Brüssel war eine politische Posse vorausgegangen. Bereits länger hieß es, dass man in Deutschland quasi nur noch auf die Genehmigung der EU-Kommission warte. Anfang Januar verkündete das für den Umweltbonus zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) via Twitter, dass die EU-Kommission die neue Regelung noch beihilferechtlich prüfen müsse. „Das @BMWi_Bund ist optimistisch, dass die EU-KOM die Umweltprämie zügig genehmigen wird“, schrieb die Behörde weiter. So wurde suggeriert, dass der Ball in Brüssel liegt.

Wie dann allerdings die „Zeit“ berichtete, hatte die EU-Kommission die Prüfung noch gar nicht aufgenommen – weil aus Deutschland wichtige Dokumente noch nicht eingereicht worden waren. „Derzeit wurde diese Regelung von Deutschland nicht angemeldet und wird daher von den Kommissionsdienststellen nicht bewertet“, so eine Sprecherin der EU-Wettbewerbsbehörde gegenüber der Wochenzeitung Mitte Januar. Bereits im Dezember hatte das BMWi gegenüber dem Portal golem.de noch erklärt, dass die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission bereits laufe.

Die Verzögerung hatte im Handel offenbar dazu geführt, dass sich einige Kunden mit der Kaufentscheidung zurückgehalten haben – immerhin ging es um 2.000 Euro mehr Förderung bei günstigen Elektroautos. Daher hatten einige Importeure wie etwa Renault, Hyundai, Kia und Nissan angekündigt, bis zum Inkrafttreten der Neuregelung 2.000 Euro zusätzlichen Rabatt zu gewähren.

Update 13.02.2020: Kurz nach der Genehmigung des erhöhten Umweltbonus durch die EU-Kommission hat das zuständige BAFA seine Website aktualisiert und verspricht „in Kürze für die neue Richtlinienfassung ein neues deutlich komfortableres Antragsverfahren zur Verfügung“ zu stellen. Und weiter: „Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie in Kürze auch Informationen darüber, ob und wie Sie die erhöhten Fördersätze erhalten können. Bitte ziehen Sie diese Anträge nicht zurück!“
bmwi.de, bafa.de

7 Kommentare

zu „EU genehmigt erhöhten Umweltbonus für Elektroautos“
GM
12.02.2020 um 10:58
Ist irgendwas bekannt ob Jahreswagen oder Vorführwagen auch eine Förderung erhalten ?
Robert
12.02.2020 um 11:43
natürlich steht doch im bericht ich zitiere " Im November wurde vom Kabinett auch eine Kaufprämie für junge Gebrauchtwagen beschlossen, die bei einer „Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten“ sollen. Weitere Details zu dieser Regelung – wie etwa die Höhe der Gebrauchtwagen-Förderung – nennt das Ministerium leider immer noch nicht." nehem an dabei soll es wohl um die fahrzeuge gehen die noch vor Jahresende von den Herstellern zugelassen werden um die Flottengrenzwerte einzuhalten damit sie nächstes Jahr noch weiterverkauft werden können.
Michael
12.02.2020 um 11:29
Meines Wissens, gab es das nur für den Erstbesitzer der der Wagen erstmalig zugelassen hat. Bei der neuen Regelung wird lediglich die Höhe der Förderung verändert.
Max Maier
13.02.2020 um 07:44
Handelt es sich um Nett-Listenpreis inklusive Sonderausstattung, oder ohne Sonderausstattung?
Nicklas
13.02.2020 um 09:33
Was ist denn eigentlich aus dem Eigenanteil für reine E-Auto Hersteller wie e.GO und Tesla geworden?
Stefan
10.06.2020 um 13:28
Weiß man schon was wegen der aktuellen Erhöhung von 3.000 auf 6.000 Euro ob die schon von der Beihilferechtlich genehmigt wurde? Weil in den Medien wird immer davon gesprochen aber auf der BAFA Seite steht noch keine konkrete Aussage
Sebastian Schaal
10.06.2020 um 14:06
Die Bundesregierung hat das Konjunkturpaket noch nicht beschlossen, das wird voraussichtlich am Freitag geschehen. Erst danach (und das muss nicht unmittelbar nach dem Beschluss sein) wird die beihilferechtliche Genehmigung beantragt. Bei der Erhöhung des Umweltbonus hat es von der Ankündigung (Anfang November), dem Kabinettsbeschluss (Ende November) bis Februar gedauert, bis die Genehmigung erfolgt ist. Entscheidend ist (wie von anderen Kommentatoren bereits geschrieben) die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.Viele Grüße Sebastian Schaal

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