THG-Quote: Forderung nach Anrechenbarkeit grünen Fahrstroms

In einem offenen Brief verlangen Firmen und Vereine aus Elektromobilität und Energiewirtschaft gemeinsam die stärkere Förderung von Fahrstrom aus erneuerbaren Energien. Der Vorstoß erfolgt im Kontext der aktuellen Gesetzesanpassung der Treibhausgas-Minderungsquote, kurz THG-Quote.

Der unserer Redaktion vorliegende, öffentliche Brief ist an Bundesumweltministerin Svenja Schulze und den Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, adressiert, Absender sind GreenTrax, Polarstern, The Mobility House, GP Joule, ChargePoint, Grüner Strom Label, Wirelane, EWE und die Mainzer Stadtwerke. Ihr gemeinsames Anliegen ist es, dass „echte“ erneuerbare Energien, die für den Fahrstrom bereitgestellt werden, künftig im Rahmen der THG-Quote angerechnet werden: „Grünstrombezug sollte über den THGQuotenhandel honoriert werden“, ist einer der Schlüsselsätze in dem Brief. 

Zur Einordnung des Themas ein kurzer Exkurs: Die Bundesregierung strebt bekanntlich an, die deutschen Treibhausgas-Emissionen – darunter hauptsächlich CO2 – stark zu reduzieren. Neben CO2-Flottenwerten für die Fahrzeughersteller gibt die Regierung seit 2015 auch Mineralölunternehmen eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor, die sogenannte THG-Minderungsquote, nachschlagbar im BImSchG. Diese ist für Ölkonzerne allein durch Maßnahmen wie die Beimischung von beispielsweise Bio-Ethanol in Benzin nicht erreichbar. Sie müssen also von anderen Unternehmen, die hauptsächlich Kraftstoffe mit geringen Emissionen in den Verkehr bringen, THG-Quoten kaufen. Auf diese Weise fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Seit 2019 kann nun auch Strom für Elektrofahrzeuge als Kraftstoff mit geringen Emissionen angerechnet werden. Durch den Quotenhandel wird ergo die Verkehrswende quer-subventioniert.

Um Vorgaben und Ziele der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zu berücksichtigen, werden Gesetz und Verordnung zur Treibhausgas-Minderungsquote aktuell novelliert. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Konsens ist, die Quote von aktuell sechs Prozent bis 2030 auf mindestens 22 Prozent zu steigern und Strom für Elektromobilität dreifach anzurechnen.

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett muss der Gesetzentwurf noch vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Dies soll noch diesen Monat geschehen, was die oben genannten Firmen und Vereine zu Korrekturforderungen motiviert. „Die Verordnung enthält noch einige Punkte die aus unserer Sicht verbessert werden müssten, beispielsweise die Anrechenbarkeit von tatsächlichen Verbrauchs- anstatt Pauschalwerten beim nicht-öffentlichen Laden. Um zusätzliche Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien anzuregen, wäre außerdem eine Anrechenbarkeit von echtem erneuerbaren Strom für die Elektromobilität auf die THG-Quote dringend erforderlich, schreibt GreenTrax in einer uns per E-Mail vorliegenden Mitteilung. Das Startup hat sich auf das Thema spezialisiert und will die Abwicklung etwaiger Zusatzerlöse ermöglichen.

Zwar sehe der Referentenentwurf schon jetzt vor, bei einer physischen Direktverbindung zwischen EE-Erzeugungsanlage und öffentlichem Ladepunkt die vollen Emissionseinsparungen anzurechnen. Um zusätzliche Investitionen in die Erzeugung von Grünstrom und Nutzung für das Laden von Elektrofahrzeugen im Rahmen der THG-Quote anzuregen, sollte dies aber auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, so die Unterzeichner des Briefs. Konkret geht es ihnen beispielsweise darum, dass die Anrechenbarkeit von Direktverbindungen auch auf das nicht-öffentliche Laden von privaten und gewerblichen Elektrofahrzeugen erweitert wird. Und: Die Anrechnung sollte über die reine Direktverbindung hinaus auch für echten Grünstrom im Netzbezug ermöglicht werden. „Hierfür wären entsprechende Qualitätskriterien festzulegen, beispielsweise bestimmte Direktvermarktungsmodelle oder erweiterte Herkunftsnachweise, schlagen die Firmen und Vereine vor.

Nur so sind laut den Unterzeichnern des Briefs die Klimaschutz-Ambitionen der THG-Quote sicherzustellen. Die im offenen Brief aufgezeigten Optionen für eine stärkere Berücksichtigung von echtem Grünstrom bei gleichzeitiger Sicherstellung zusätzlicher Investitionen in EE-Erzeugungsanlagen „gewährleisten einen zweckbestimmten Einsatz der THG-Erlöse für eine effiziente Energiewende im Verkehr.
Quelle: Infos per E-Mail

3 Kommentare

zu „THG-Quote: Forderung nach Anrechenbarkeit grünen Fahrstroms“
EdgarW
14.04.2021 um 16:46
Unterdessen in Großbritannien: "EGEB: UK EV owners to get free charging with excess clean energy"Siehe Artikel bei electrek_co von heute.
eFahrer
15.04.2021 um 07:42
Eine solche Vergütung auf Bürgerebene, Gewerbeebene würde die Installation von Wallboxen und vor allem PV-Anlage ganz ohne Steuergeld dauerhaft beflügeln. Bei den öffentlich-rechtlichen Ladepunkte wäre zudem zu überlegen ob eine Förderung nach abgesetzter kWh, anstelle die Hardware selbst zu fördern, deutlich zielführender für die eMobilität (Standortauswahl, Verfügbarkeit) wäre.
Alex S.
17.04.2021 um 12:33
Also durch diesen Handel werden die hohen Zulassungszahlen der Verbrenner ausgeblendet und die Automobilunternehmen brauchen für diese Drei- oder Vierfachanrechnung keine Strafe für ihre dreckigen Produkte bezahlen. Die Zeche zahlen die Menschen die diese dreckige Luft einatmen. Außerdem zahlt der Planet die Zeche, da die Erdölindustrie weiterhin diesen Planeten durch die Förderung von Öl verschmutzt. Es ist auch immer noch so dass z.B. Verbrenner von VW, auch Plug-in-Hybride, mehr als das 18-fache der zulässigen Emissionswerte ausstoßen. Dies wurde aktuell durch Messungen des EKI bestätigt. Interessant ist auch die Berücksichtigung anderer Auftraggeber von Messungen. Beim ADAC werden z.Bsp. zur Gegenüberstellung der Ökobilanz von E-Autos (BEV´s) und Verbrennern beim E-Auto die Emisssionen der Strom-Kraftwerke mit herangezogen. Bei den Verbrennern wird nicht die zerstörerische Ölförderung, die Lieferkette und die ganze Erdverschmutzung zur Berechnung herangezogen. Beim ADAC wird auf dem Teststand der vom Hersteller angegebenen Verbrauche bestätigt. Die Ganzen Vorbereitungen um eine optimale Umgebung für den Verbrennertest herzustellen werden auch nicht berücksichtigt. Wie lange will man uns noch betrügen. Es wird der Tag kommen an dem die ganzen Kunden dieser Verbrenner und Plug-in-Hybride tief in die Tasche greifen müssen, da die Wahrheit unvermeidlich auf uns zu kommt.

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