Novellierte Ladesäulenverordnung tritt 2022 in Kraft

Die novellierte Ladesäulenverordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie tritt damit am 1. Januar 2022 in Kraft. Einer der Kernpunkte: Ladesäulen, die erstmals nach dem 1. Juli 2023 in Betrieb gehen, müssen über ein Kreditkarten-Terminal verfügen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die neue Ladesäulenverordnung im Mai beschlossen. Mitte September folgte der Beschluss im Bundesrat ohne Änderung. Die Neufassung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden ab Juli 2023 mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen – sie müssen also über ein Kartenlesegerät und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer verfügen. Zulässig ist aber auch ein zentrales Terminal für mehrere Säulen, etwa in einem Ladepark.

Die Politik erhofft sich davon, dass das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen nutzerfreundlicher wird. „Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher“, sagt der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). „In Zukunft können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Laden ihres E-Autos an öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit den gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der Durchbruch der Elektromobilität gelingt.“

Einige Ladesäulenbetreiber und Energieunternehmen sehen das anders – weshalb in den vergangenen Monaten viel über die Novelle diskutiert wurde. Da die Neufassung keine Nachrüstung bestehender Ladesäulen vorschreibt, wird es ab Mitte 2023 also eine Mischung geben: Jene Ladesäulen, die nach dem 1. Juli 2023 in Betrieb gegangen sind und somit zusätzlich zu den bestehenden Bezahlmöglichkeiten über das Kreditkarten-Terminal verfügen. Und die bestehenden Ladeparks, an denen per Ladekarte, RFID-Tag, App oder webbasiertem System gezahlt werden kann. Um diese Ladesäulen weiter zu nutzen, werden also auch nach Juli 2023 Ladekarten- oder Apps benötigt.

Wie das BMWi in einer aktuellen Mitteilung schreibt, haben die Anbieter mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten LSV „bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, die den neuen Anforderungen entsprechen“.

Neben dem viel diskutierten Kreditkarten-Terminal sieht die neue LSV weitere Änderungen vor: Zum einen wird die Definition eines öffentlichen Ladepunks angepasst, zum anderen sollen neu errichtete, öffentliche Ladepunkte ab dem 1. Juli 2023 mehr aktuelle Informationen liefern. Dafür sieht die novellierte Verordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft zu übermitteln. Zudem sind AC-Ladepunkte mit fest angebrachtem Kabel künftig erlaubt. Eine weitere Änderung betrifft vor allem die Betreiber: Die Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur besteht spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme statt wie bisher mindestens vier Wochen vor Aufbau.
bmwi.de, bundesregierung.de, electrive.net (Bundesgesetzblatt 2021 Nr.77 als PDF)

5 Kommentare

zu „Novellierte Ladesäulenverordnung tritt 2022 in Kraft“
Max
12.11.2021 um 10:52
Ein Bärendienst für die E-Mobilität: Weil Ladepunkte mit 3,7 kW oder weniger Ladeleistung von der Kreditkartenterminal-Pflicht ausgenommen sind, werden öffentliche AC-Säulen in Zukunft vermehrt nur einphasig 16 A ausgeführt sein. Ausreichend für das Laden über Nacht an umgerüsteten Straßenlaternen, aber das Ende für "klassische" AC-Säulen.
Jürgen Baumann
12.11.2021 um 11:49
Fehlte nur noch, dass ein Münzeinwurf gefordert würde. :-(
CITYtank
13.11.2021 um 09:09
Münzsäulen haben wir bereits seit Jahren auf allen Wohnmobilstellplätzen. Lade dort im Notfall mit dem Ladeziegel.
Dieter
13.11.2021 um 14:37
Bei dem Karten / App WirrWar, was da "entstanden" ist, würde ich sagen : Selbst Schuld !!Im Handel ist kontaktloses bezahlen, mit Kredit / Debit Karten, (fast) überall möglich.Teilweise auch ohne PIN.Nur an den Ladesäulen geht das nicht ??Finde den Fehler.
Egon Meier
14.11.2021 um 00:17
es gibt jetzt 2 Szenarien: a) Die aktiven Player bauen jetzt HPC-Ladestationen wie entfesselt (ohne Kartenleser) und besetzen alle denkbaren Plätze. Anschließend klagen sie die Ausschreibung aus dem Deutschlandnetz in Grund und Boden - wenn sie verlieren haben sie zumindest einige Jahre Zeit gewonnen b) Man stellt jetzt den Ausbau ein und wartet auf die Ausschreibung, um danach an den neu zu bauende Standoten mit Staatskohle den Wettbewerb zu Boden zu drücken.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch