Bund fördert Ladestationen in Mehrfamilienhäusern mit 500 Mio. Euro
Mit dem neuen Förderprogramm nimmt das BMV nach eigenen Angaben „gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund neun Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern“. Und auf diese Weise will die Bundesregierung mehr Menschen vom Umstieg auf ein Elektroauto überzeugen, wenn sie einfach und günstig an der Wohnimmobilie laden können – wie es an Einfamilienhäusern schon häufig der Fall ist. An Mehrparteienhäusern ist die Installation einer Wallbox aber bekanntlich komplexer, weil es oft um viele Ladepunkte geht, aufwändigere Installationen und ein Lastmanagement, um den vorhandenen Netzanschluss nicht zu überlasten.
„Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet“, sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“
Erkannt hat die Politik diese Herausforderung bereits vor einer ganzen Weile, allerdings wurde das Laden an Mehrfamilienhäusern bisher nicht gezielt gefördert. Dass hier etwas in Planung ist, hat sich seit dem November 2025 abgezeichnet: Im damals vom Kabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ wurde die „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“ direkt als dritte Maßnahme erfasst und als „ein zentraler Bestandteil“ des Masterplans bezeichnet. „Um die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften zu steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern zu beschleunigen, wird das BMV diesen Aufbau finanziell unterstützen und dabei auch Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude berücksichtigen“, kündigte das Ministerium damals in dem Masterplan an.
Jetzt geht es also an die konkrete Umsetzung: Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Die Förderaufrufe werden heute veröffentlicht, Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.
Drei parallele Förderaufrufe gestartet
Das Förderprogramm selbst ist jedoch in drei gleichzeitig laufende Förderaufrufe unterteilt, um den Anforderungen der unterschiedlichen Antragsberechtigten gerecht zu werden – es geht um Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen (WEG und KMU) werden laut dem Ministerium direkt nach Eingang bearbeitet. „Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich“, heißt es aus dem BMV. Die großen Wohnungsbauunternehmen müssen sich jedoch einem „wettbewerblichen Verfahren“ stellen. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich, die Bewilligung erfolgt aber erst nach dem Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Unabhängig von der Größe müssen die Antragsteller jedoch die Bewilligung abwarten, bevor ein Dienstleistungsauftrag zur Installation der geförderten Ladeinfrastruktur vergeben werden kann. Wie lange es aber bis zur Bewilligung dauern wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Bis zu 2.000 Euro Förderung pro Stellplatz
Während bei den großen Immobiliengesellschaften klar ist, dass es um die Elektrifizierung größerer Wohnkomplexe geht, werden auch bei den WEG und KMU nicht einzelne Wallboxen gefördert. Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Damit will das Verkehrsministerium die „Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus“ nehmen.
Ein Stellplatz, der nur „elektrifiziert“ (also vorverkabelt) wird, wird mit maximal 1.300 Euro gefördert. Mit einer Wallbox steigt der Betrag pro Stellplatz auf maximal 1.500 Euro. Und der Bund übernimmt bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt, wenn dieser das bidirektionale Laden unterstützt. Dabei wird nicht festgelegt, ob es sich um AC- oder DC-Ladepunkte handelt (beim bidirektionalen Laden setzen einige Autobauer auf DC-Lösungen), allerdings ist die maximale Leistung je Ladepunkt auf 22 kW gedeckelt.
Inhaltlich betreut wird die Förderung von der Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt. „In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur“, sagt Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW. „Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“
Die Antragstellung erfolgt allerdings nicht mehr über den Projektträger Jülich, sondern den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. „Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält“, so das BMV.
Am 14. April um 9:30 wird es zudem ein Online-Seminar zu der neuen Förderung geben. Weitere Unterstützung gibt es von der Leitstelle: Diese hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümer-gemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten. Und das BMV hat auch das Infoportal laden-im-mehrparteienhaus.de online gestellt. Dort gibt es weitere Informationen und auch den Link zum Antragsportal.
bmv.de (Mitteilung), nationale-leitstelle.de (WEGweiser als PDF), laden-im-mehrparteienhaus.de





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