ADAC und Verbände fordern weniger Eichaufwand für Ladestationen
Hinter dem Appell stehen neben dem ADAC die Verbände ZVEI, BDEW, BVES, CharIN, e-Mobility Deutschland, S.A.F.E. und Inspire. In den verschiedenen Organisationen sind u.a. zahlreiche Hersteller und Betreiber von Ladestationen sowie auch Stromanbieter organisiert. Das Bündnis verlangt ein schnelles Umschwenken im Mess- und Eichrecht, denn die aktuelle Praxis belaste und verteuere den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Zentraler Kritikpunkt: In Deutschland gibt es mittlerweile rund 200.000 öffentliche Ladepunkte, davon knapp 50.000 Schnellladepunkte. Diese müssen alle acht Jahre nachgeeicht werden. Die bisher amtlich angenommene Zahl von rund 6.000 Eichungen pro Jahr auf Basis der achtjährigen Eichfrist sei jedoch unrealistisch, so. das Bündnis. Denn hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Nacheichungen durch Kabeltausch, Wartungen und vor allem auch dem mittlerweile leider weit verbreiteten Kabeldiebstahl. Damit seien tatsächlich mehr als 45.000 Eichungen jährlich notwendig, was zu zusätzlichen Millionenbelastungen der Anbieter führe sowie auch zu längeren Offline-Zeiten von Ladestationen nach Kabeldiebstählen.
Bereits im Dezember hatte der nun ebenfalls beteiligte Verein Inspire mit Mitgliedern wie Alpitronic, Aral Pulse, EnBW, Fastned, Hubject und Ionity von der Bundespolitik verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Ladekabeln gefordert. Darunter einerseits strafrechtliche Maßnahmen, außerdem aber auch, dass bei der Umsetzung der Novelle der europäischen Measurement Instrument Directive (MID), dass der Ersatz beschädigter Kabel künftig keine neuerliche Eichung der gesamten Ladestation auslösen muss.
Genau jede neue EU-Messgeräterichtlinie – kurz „MID, Annex Va“ genannt – wurde im Februar vom Europäischen Rat verabschiedet. Die EU-Staaten haben nun 24 Monate Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Das Bündnis fordert nun eine zügige Umsetzung in deutsches Recht, „damit EU-weit harmonisierte Regeln gelten und nationale Sonderwege wegfallen“. Dabei solle klargestellt werden, dass Reparatur bestimmter Teile, etwa der Austausch von Kabeln durch befugte Instandsetzungsunternehmen, keine erneute Eichung erforderlich machen, sofern die Messrichtigkeit gewährleistet bleibt.
Zudem solle die Prüfmittelpflicht für Schnellladepunkte praxisgerecht ausgestaltet werden. „Betreiber dürfen nicht allein für teure Prüfmittel im sechsstelligen Bereich in die Pflicht genommen werden“, so die Verbände. Auch föderale Unterschiede will das Bündnis beseitigen: So sollen bundesweit einheitliche Prüfmittelspezifikationen geschaffen und ihre länderübergreifende Einsatzfähigkeit sichergestellt werden, damit Investitionen planbar bleiben.
Und ein weiterer zentraler Punkt: Anstatt dass alle öffentlich zugänglichen Ladestationen nach acht Jahren flächendeckend wieder geeicht werden müssen, soll es stattdessen nur Stichproben geben. Und auch bei Software-Updates soll laut den Verbänden der bürokratische Aufwand reduziert und stattdessen ein. nachgelagertes, stichprobenartiges Prüfungsverfahren mit angemessenen Übergangsfristen angewandt werden.





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