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Bild: Peter Schwierz

Anträge für neue E-Auto-Förderung ab sofort möglich – hier sind alle Infos zum Start

Das Warten hat ein Ende: Ab sofort sind Anträge für die neue E-Auto-Förderung in Deutschland möglich. Ausgestattet mit einem Budget von 3 Mrd. Euro, will die Bundesregierung damit bis 2029 den Kauf von ca. 800.000 E-Autos, Plug-in-Hybriden und Range Extendern fördern. Wir erläutern die wichtigsten Fakten für Förderanträge und erklären die Antragsstrecke.

Nachdem die im Januar vorgestellte neue E-Auto-Förderung vor wenigen Tagen mit der Zustimmung des Bundesrates die letzte Hürde genommen hatte, ist heute das Antragsportal für die neue Förderung live geschaltet worden. Es befindet sich auf der Seite „Förderzentrale Deutschland“ (foerderzentrale.gov.de). Für die Bearbeitung der Anträge ist wie schon bei der letzten E-Auto-Förderung wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, auch wenn die Koordination des Programms beim Bundesumweltministerium (BMUKN) liegt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider zeigte sich im Vorfeld des Starts zufrieden: „Das Förderportal für die neue Elektroauto-Förderung ist jetzt online. Damit haben wir unseren Zeitplan eingehalten. Ab jetzt können die Zuschüsse fließen.“ Zwischenzeitlich gab es immer wieder Gerüchte, das Antragsportal würde eben nicht rechtzeitig fertig. Doch Schneider hat pünktlich geliefert.

Wir von electrive konnten uns die Antragsstrecke bereits vorab anschauen und an einer Fragerunde mit dem BMUKN dazu teilnehmen. Und es zeigt sich: Wenn Sie unsere Anleitung zur Vorbereitung Ihres Förderantrags befolgt haben und schon alle Zugänge und Unterlagen bereithalten, so sollte der Antrag selbst in 10 bis 15 Minuten machbar sein. Im Grunde war im Vorfeld durch uns nur ein Punkt noch nicht erwähnt, nämlich wie Sie den Erwerb eines förderfähigen Fahrzeugs im System belegen können. Doch dazu gleich mehr.

Um nun das Antragsformular auf dem Portal ausfüllen zu können, benötigen Sie eine BundID auf Basis eines aktivierten Online-Personalausweises oder ein gültiges Elster-Zertifikat, mit dem man sich auch gegenüber dem Finanzamt identifizieren kann. Wie electrive-Leser zuletzt in Kommentaren bemängelt haben, könnte dieser Zwang zur BundID womöglich Menschen mit geringer Digitalaffinität wie etwa Senioren von der Förderung ausschließen. Hierfür hat die BAFA nun aber einen Ausweg in Form einer Vollmacht von einer Person ohne BundID für eine Person mit BundID oder eine Firma mit einem Zugang für „Mein Unternehmenskonto“ für die Kommunikation von Unternehmen mit Behörden geschaffen. Durch den Umweg einer Vollmacht können z.B. Verwandte oder Autohändler mit den entsprechenden Online-Zugängen für eine Person ohne BundID die Förderung beantragen.

Ist der Login erstmal bewerkstelligt und die Auswahl getroffen, ob man den Antrag für sich selbst oder aber in Vollmacht für eine andere Person stellt, so starten dann die erwarteten weiteren Abfragen. So muss gleich zu Beginn der Antragsstrecke die Kontonummer der Person angegeben werden, die die Förderung erhalten soll. Danach muss der „Fördertatbestand“ namens „E-Auto-Förderung“ ausgewählt werden.

Dann geht es um das Auto selbst, für das die Förderung beantragt wird. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag erst nach Zulassung gestellt werden kann, also nicht bereits nach dem Unterzeichnen des Kauf- oder Leasingvertrags. Dabei sind rückwirkend Anträge bis zum 1. Januar 2026 möglich, was laut Schätzung des Umweltministeriums allein rund 50.000 Fahrzeuge privater Halter betreffen dürfte. Und künftig haben Erwerber eines elektrischen Neuwagens bis zu zwölf Monate nach Erstzulassung Zeit, die Förderung zu beantragen.

Antragsstecke e auto foerderung
Blick in die Antragsstrecke
Screenshot: BMUKN

Im System müssen hier Hersteller, Modell, das Erstzulassungsdatum sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie die FIN-Prüfziffer eingegeben werden. Der Kauf- oder Leasingvertrag hilft also nicht weiter. Außerdem muss der Antragsteller oder Bevollmächtigte noch auswählen, ob es sich um ein Kauf- oder Leasingfahrzeug handelt und ob es ein vollelektrisches Fahrzeug oder eines mit Stecker ist. Außerdem muss noch eine Haltedauer von mindestens 36 Monaten sowie der Nicht-Erhalt weiterer Fördermittel bestätigt werden und auch, dass es sich bei dem Wagen wirklich um ein Erstzulassung handelt.

Eine Förderung von Tages- und Händlerzulassungen sowie Gebrauchtwagen ist wie erwartet also nicht möglich. Der Preis des Fahrzeugs und seine Herkunft sind hingegen irrelevant, da weder ein Höchstpreis für die Förderung gilt noch eine „Made in Europe“-Regel. Letztere könnte aber womöglich später ergänzt werden, dann aber mit Bestandsschutz für bereits erfolgreiche Förderanträge.

Wo Geld hingegen absolut relevant ist, ist das Einkommen des Antragstellers. Denn die Bundesregierung will durch das Förderprogramm die Elektromobilität vor allem Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen zugänglich machen und setzt auf eine soziale Staffelung nach Einkommen und Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt. Deshalb müssen im Antragsportal auch die letzten zwei Steuerbescheide hochgeladen werden. Zusätzlich muss man die Angabe des zu versteuernden Einkommens aus beiden Jahren manuell in entsprechende Felder eintragen. Das System bilde dann automatisch den Durchschnitt und errechnet auch gleich noch die mögliche Förderung.

Maximalförderung nur für wenige Haushalte

Wichtig: Die immer wieder von Herstellern und Medien genannte Maximalförderung von 6.000 Euro dürfte nur für wenige Haushalte erzielbar sein. Denn sie wird nur bei einem zu versteuernden Einkommen bis höchstens 45.000 Euro und zwei minderjährigen Kindern im Haushalt gezahlt. Umgekehrt kann die Summe von 3.000 Euro ein Haushalt erreichen, der ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro sowie zwei Kinder hat. Wichtig zu wissen: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt üblicherweise deutlich unter dem Bruttoeinkommen, berücksichtigt aber umgekehrt z.B. auch Immobilien- oder Kapitalerträge. Ein bloßer Blick in die eigene Gehaltsabrechnung reicht also nicht aus, um herauszufinden, ob man förderberechtigt ist – es benötigt zwangsläufig die letzten beiden Steuerbescheide.

Bei der Medienrunde stellte das Umweltministerium zudem klar, dass Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften, die einen Haushalt bilden, nicht nur einen, sondern zwei Förderanträge stellen können. Denn wenn beide Partner sich im Förderzeitraum zwischen 2026 und 2029 jeder ein neues Elektroauto zulegen wollen, dann können beide separat einen Förderantrag stellen. Aber aufgepasst: Wann genau die Förderung endet, ergibt sich aus dem konkreten Abruf der Fördermittel. Bei einer hohen Nachfrage könnte das sogar schon 2028 passieren. Das Umweltministerium will die Anzahl der Anträge aber im Blick behalten und rechtzeitig vor Ausschöpfung des Budgets die Öffentlichkeit informieren.

Selbstständige müssen aufpassen

Eine weitere Besonderheit gilt für Selbstständige: Sie können nur dann die E-Auto-Förderung beantragen, wenn sie das erworbene Fahrzeug nicht in ihr Betriebsvermögen aufnehmen. Denn dieses käme einer gewerblichen Nutzung gleich, was nicht im Sinne des Förderprogramms ist. Selbstständige können ein E-Auto somit nur dann fördern lassen, wenn sie es als Privatperson zulassen.

Kurz zusammengefasst: Der Kauf oder das Leasing eines vollelektrischen Neuwagens werden mit einem Betrag von 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, und zwar abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Dabei darf dieses zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro (mit zwei Kindern unter 18 Jahren, die kindergeldberechtigt sind) liegen. Eine ähnliche Staffel gibt es auch für die Beschaffung eines Plug-in-Hybriden oder Range Extenders. Jedoch sind hier nur zwischen 1.500 und 4.500 Euro Förderung möglich. Viele Hersteller bieten bereits seit Wochen eigene Rabatte für E-Auto-Käufe und besondere Leasing- und Finanzierungsaktionen, die sich mit der staatlichen Förderung kombinieren lassen. Wir zeigen in unserer regelmäßig aktualisierten Übersicht auf, welche Hersteller derzeit Vorteile in welcher Höhe gewähren.

Quelle: Teilnahme an Online-Preview, bundesumweltministerium.de, bafa.de (FAQ)

7 Kommentare

zu „Anträge für neue E-Auto-Förderung ab sofort möglich – hier sind alle Infos zum Start“
Augustin
19.05.2026 um 08:03
Für mich als Rentner kommt die Förderung eher nicht in Betracht. Ich müsste jetzt Steuererklärungen für Jahre nachreichen. Ausgabequittungen usw. habe ich natürlich nicht gesammelt, weil ich bisher keine Steuererklärung abgeben musste. Also müsste ich wohl eine Nachzahlung leisten und würde die nächsten Jahre auch Steuererklärungen abgeben müssen. Das wären bei meinem Steuerberater gut 200 € jedes mal. Also verzichte ich lieber auf die 5.000 €, die es für mich wären und habe dafür auf Dauer meine Ruhe vor dem Finanzamt.
tacjazo
25.05.2026 um 22:30
Die Ruhe haben Sie eher, wenn Sie proaktiv eine Steuererklärung einreichen. Wenn Ihre Rente nach Abzug der KV über den jeweiligen Grundfreibeträgen liegt, sind Sie dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben mit allen Vor- und Nachteilen. Da der Grundfreibetrag für ledige dieses Jahr bei 12.348€ liegt, gehe ich stark davon aus, dass sie sehr wohl eine Erklärung abgeben müssen. Nur weil das Finanzamt Sie bisher nicht dazu aufgefordert hat, heißt das nicht, dass Sie keine abgeben müssen.Außerdem ist das Heranziehen des Steuerbescheides nur recht und billig, da hier alle Einkünfte drin enthalten sind. Die DRV-Rentenbescheinigung sagt nichts über weitere Einkünfte aus, da verstehe ich die Intervention der Minister zu diesem Punkt schon sehr gut.
Obelix
19.05.2026 um 09:22
Steuerbescheide bekommt man doch auch ohne Steuererklärung, denn Steuer müssen sie so oder so zahlen. Die Steuererklärung ist ja nur die Optimierung des Steuerbescheids.Vielleicht lohnt sich doch die Prüfung.
Augustin
20.05.2026 um 09:26
Bin dran und auch in Rücksprache mit meinem Steuerberater. Steuerbescheide bekommt man nicht ohne Steuererklärung.
C.Doppel
19.05.2026 um 12:13
Hieß es nicht dass als Rentner keine Stuerbescheide nötig sind!? Google-KI liefert als Antwort: "Als Nachweis für das Einkommen dient statt des Steuerbescheids eine Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung". Gefunden habe ich dies auch auf huk.de, meinauto.de und bin mir sehr sicher dies Anfang des Jahres auch auf bafa.de gelesen zu haben. Zugegeben finde ich es dort inzwischen nicht mehr so in den FAQs geschrieben
Augustin
20.05.2026 um 09:25
Die Rentenbezugsbescheinigungen habe ich mir extra vor Wochen zuschicken lassen. Leider wurde diese Möglichkeit des Einkommensnachweises beim Wechsel der Zuständigkeiten zwischen den Ministerien gestrichen. Jetzt habe ich vom Steuerberater eine Berechnung bekommen und dem Ministerium eine E-Mail geschrieben. Kommt jetzt darauf an, ob die dort auf den Steuerbescheid bestehen, oder ob Ihnen das als Nachweis reicht.
Volker
19.05.2026 um 15:46
Das wäre gut, denn die Förderung ist doch vorallem auf Rentner zugeschnitten, beabsichtigt oder unbeabsichtigt.

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