„Bidi-Gipfel“: Europa soll beim bidirektionalen Laden zusammenrücken
Dass das bidirektionale Laden technisch funktioniert, zeigen immer mehr Piloten zum Vehicle-to-Grid-Laden. Jüngst etwa die von electrive per Livestream übertragene bidirektionale Lade-Demo eines MAN-Lkw. Auch immer mehr Pkw wie der Renault 5, die Ford-Modelle Capri und Explorer, mehrere Volkswagen-Modelle, der Mercedes GLC oder der BMW iX3 sind „Bidi-ready“. Für den iX3 hat BMW kürzlich auch schon ein erstes kommerzielles V2G-Angebot für Deutschland (zusammen mit E.ON) gelauncht. Ford zieht im Sommer nach (mit Octopus Energy), VW im Q4/2026 (mit Tochter Elli). Außerdem wollen Renault und Mercedes den deutschen Bidi-Markt im Laufe des Jahres gemeinsam mit The Mobility House erschließen.
Das Aber: Die Prozesse in Deutschland sind „verzögerungsanfällig“, wie es die Münchner Bidi-Pioniere von The Mobility House jüngst vorsichtig formuliert haben. In der Tat kündigte das Wirtschaftsministerium bereits bei den beiden vorangegangenen Gipfeln im November 2023 und im Oktober 2024 – noch unter Grünen-Minister Robert Habeck – an, die technischem, rechtlichem und organisatorischem Hemmnisse abzubauen und das bidirektionale Laden bis 2025 marktreif zu machen. Das hat schon einmal nicht hingehauen. Der Bund hat zwar inzwischen mehrere Schritte unternommen, etwa erste Steuer-Regelungen rund um bidirektionales Laden auf den Weg gebracht und über die Nationale Leitstelle ihre Roadmap für bidirektionales Laden vorgestellt. Und auch der Bundestag hat Ende 2025 eine wichtige Weichenstellung zur bisherigen Mehrfach-Belastung von Strom beim bidirektionalen Laden getroffen (die Netzentgelte bei der Zwischenspeicherung entfallen künftig), aber der regulatorische Rahmen ist in Gänze noch immer unzureichend auf die Strom-Rückspeisung aus E-Fahrzeugen ausgerichtet.
Das ist denn auch die zentrale Message der Industrie-Partner beim dritten „Bidi“-Gipfel im Haus von Habeck-Nachfolgerin Katharina Reiche (CDU). Zu dem Treffen mit dem offiziellen Titel „Europäischer Gipfel für bidirektionales Laden“ waren laut einer Mitteilung des Ministeriums „Spitzenvertreter der Europäischen Automobil-, Energie- und Digital-Industrie“ eingeladen. Im Gepäck hatten sie Ergebnisberichte und konkrete Empfehlungen zur Markt- und Netzintegration von bidirektionalen E-Autos und Heimspeichern.
Die Gäste „haben zugesagt, entsprechende Angebote auch in Deutschland in 2026 auf den Markt zu bringen“, teilt das Ministerium als eine der Botschaften des Gipfels mit – wohlwissend, dass es eigentlich nicht am Willen der Branche hakt, sondern an den regulatorischen Voraussetzungen, welche die Politik schaffen muss. Das Ministerium schreibt weiter, dass zugleich Einigkeit bestand, „dass die europäischen Rahmenbedingungen für das bidirektionale Laden weiter vereinfacht werden, bestehende Hemmnisse abgebaut und ein europäischer Binnenmarkt für bidirektionales Laden entwickelt werden müssen“. Nicht Berlin ist also am Zug, sondern Brüssel – so die Botschaft der Bundesregierung.
Für die Stromnetzintegration schlagen die Branchenexperten industrieseitig denn auch ein Zielkonzept vor, das ein EU-weit einheitliches dynamisches Netzzustandssignal beeinhaltet, das auf jeder Netzebene und automatisiert die Last- und Ladeflüsse so verteilt, dass Überlastungen vermieden werden, bevor sie entstehen können. Das deutsche Wirtschaftsministerium stimmt ein, indem es erklärt, dass die Bidi-Technologie in einem Europäischen Binnenmarkt mit einheitlicher Systemarchitektur entwickelt werden solle.
Klar ist: Andere europäische Länder sind Deutschland schon voraus – das weiß man auch im Haus von Ministerin Reiche: „Bidirektionale Ladetarife werden bereits in anderen Europäischen Ländern und zunehmend auch in Deutschland angeboten“. Hierzulande erschweren aber bekanntlich unter anderem die fragmentierte Verteilnetzstruktur und die noch verhältnismäßig geringe Verbreitung von Smart Metern den Rollout der neuen Technologie massiv.
In einem der beim Gipfel übergebenen Berichte werden die Hemmnisse in der Bundesrepublik noch umfassender beschrieben: „Die Ursachen für die weiterhin bestehenden Herausforderungen sind insbesondere die offene Umsetzung von MiSpeL und die Integration des Netzentgeltentfalls für nachgewiesenen zwischengespeicherten Netzstrom, Unklarheiten und Inkonsistenzen im Bereich der arbeitsbezogenen Stromnebenkosten, aber auch die steuerliche Behandlung rückgespeister Strommengen sowie unzureichend aufeinander abgestimmte Steuerungsregime in der Niederspannung. In den bestehenden Ausgestaltungen führen diese Rahmenbedingungen zu Kosten- und Bürokratiebelastungen, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den potenziell erzielbaren Erlösen für bidirektionale Anwendungen stehen. Auch eine zeitnahe Umsetzung durch die über 800 Netzbetreiber in Deutschland ist offen.“
Das Kürzel MiSpeL steht dabei für das „Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ der Bundesnetzagentur. In dieser Festlegung ist u.a. eine Pauschaloption vorgesehen, bei der in Haushalten mit eigener PV-Anlage, Stromspeicher und/oder Ladepunkt „die ins Netz eingespeiste Strommenge auf Basis bestimmter Rahmenumstände und im Rahmen bestimmter Größenordnungen schlicht und sehr pauschal die Eigenschaft ‚förderfähig‘ oder ‚saldierungsfähig‘“ zugewiesen bekommen kann. Eine wichtige Weichenstellung fürs Bidi-Laden. Doch noch ist das MiSPel nicht wirksam. Außerdem greift das gerade genannte Zitat den Umstand auf, dass in Deutschland zwar der Beschluss steht, Netzentgelte bei der Zwischenspeicherung entfallen zu lassen. Die Integration dieser Neuerung dauert aktuell aber noch an.
Neben dem angesprochenen Bericht der Unterarbeitsgruppe WG 3a („Rechtlicher und untergesetzlicher Rahmen für Deutschland“) haben auch andere Gruppen innerhalb der „Europäischen Koalition der Willigen zum bidirektionalen Laden“ ihre Berichte abgeben. Abzurufen sind diese über den unten angegebenen Link. Einer der Reporte stammt dabei auch von der Industriekoalition bzw. der Expertenarbeitsgruppen der EU Kommission „Data for Energy“ und „Sustainable Transport Forum“. Darin regen die Autoren die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Datenraums in einem Binnenmarkt für bidirektionales Laden an. Kernpunkt sind hier u.a. EU-weit vereinheitlichte Netzanschlussbedingungen.
Ein weiteres Anliegen ist den Industrie-Vertetern in einem der Berichte, dass die Verbindung von bidirektionalem Laden mit lokaler Eigenerzeugung, Zwischenspeicherung und der Weitergabe von vor Ort erzeugter Energie besonders lukrativ sein sollte. Solche „Energy Sharing“-Modelle könnten etwa beim Arbeitgeberladen oder im Mehrfamilienhausbereich Anwendung finden und hier deutlich kostengünstigerer Strom bereitstellen und im Krisenfall als Ersatz- und Notstromanlagen fungieren, heißt es.
Die Berichte werden laut dem Wirtschaftsministerium jetzt der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt, um die Ausgestaltung des regulatorischen Rahmens in Europa voranzubringen.





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