Klima-Klage gegen BMW, Daimler und VW

Die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace haben Klagen gegen BMW, Daimler und VW angestrengt, um die Autokonzerne zur Einhaltung von Klimaschutz-Zielen zu zwingen. (Updates am Artikelende)

Die Verfahren würden sich dabei nach den Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace vor allem auf das „wegweisende Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts“ stützen. Das Gericht hatte im April die Klimagesetzgebung als unzureichend kritisiert und den Gesetzgeber zur Nachbesserung verpflichtet.

Nach Informationen des „Spiegel“ ist auch der Öl- und Gaskonzern Wintershall DEA betroffen. Die Anwälte der beiden Umweltorganisationen wollten den Unternehmen einen „Klimaschützenden Unterlassungsanspruch“ zustellen.

Update 20.09.2021: Die Forderung der Deutschen Umwelthilfe, wonach BMW ab 2030 weltweit kein Auto mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen soll, hat der deutsche Autobauer zurückgewiesen.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte bis spätestens Montag eine Unterlassungserklärung von BMW gefordert und mit einer Klage gedroht. BMW teilte in seinem Antwortbrief mit, dass über den Weg zur Erreichung der Klimaziele die demokratisch legitimierten Parlamente entscheiden würden. Ein Rechtsstreit zwischen zwei privaten Parteien könne diesen demokratischen Prozess nicht ersetzen.

Update 21.09.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nun offiziell Klageschriften gegen BMW und Mercedes-Benz bei den Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht. Nachdem die Unternehmen nicht fristgerecht ihre Unterlassung erklärt haben, soll ihnen nun untersagt werden, über 2030 hinaus noch Verbrennungsmotoren zu bauen.

Während hinter den Klagen gegen BMW, Mercedes und Wintershall die DUH steht, soll es laut dem „Handelsblatt“ bei Volkswagen Greenpeace sein. Die zuständige Anwältin Roda Verheyen soll dem Wolfsburger Automobilkonzern allerdings eine deutlich längere Frist bis Ende Oktober eingeräumt haben.

Update 01.11.2021: Auch Volkswagen wehrt sich gegen die Forderung von Umweltverbänden, die einen Verbrennerausstieg bis 2030 fordern. „Volkswagen wird die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben“, heißt es in einem Schreiben von Volkswagen an Greenpeace. Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, reagierte darauf mit den Worten „Volkswagen hat heute die Chance vertan, aus eigenen Stücken eine Strategie vorzulegen, mit der das Unternehmen seinen Beitrag zum Einhalten der 1,5-Grad-Grenze leisten kann. Wir werden deshalb in den kommenden Tagen wie angekündigt Klage einreichen.“

Update 09.11.2021: Greenpeace hat nun offiziell Klage gegen die Volkswagen AG wegen mangelndem Klimaschutz eingereicht. Volkswagen wird darin aufgefordert, den Verkauf von Verbrennern spätestens im Jahr 2030 weltweit zu beenden. Der Konzern hatte eine von Greenpeace geforderte entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgegeben.

Update 14.09.2022: Das Landgericht Stuttgart hat eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht gab an, dass es dem Gesetzgeber obliege zu entscheiden, was getan werden muss, um den Klimaschutz einzuhalten. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden.

Die Deutsche Umwelthilfe kündigte in einer eigenen Mitteilung daraufhin an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu ziehen. Die DUH fordert den klimagerechten Umbau von Mercedes-Benz insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Mercedes-Benz soll dazu unter anderem spätestens bis zum Jahr 2030 den Verkauf von Verbrenner-Neuwagen stoppen. Der Autobauer hatte allerdings im vergangenen Jahr angekündigt, noch vor Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden zu wollen – zumindest „wo immer die Marktbedingungen es zulassen“.

Update 08.02.2023: Das Landgericht München I hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW abgewiesen. Der Verein wollte gerichtlich durchsetzen, dass BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030 einstellt. Die Entscheidung des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und die DUH hat bereits angekündigt, mit ihrer Klimaklage gegen BMW in die nächste Instanz zu gehen.

Update 15.02.2023: Das Landgericht Braunschweig hat eine von Greenpeace unterstützte Zivilklage gegen Volkswagen abgewiesen. Der Konzern wurde darin aufgefordert, den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor spätestens im Jahr 2030 weltweit zu beenden. Das LG wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) seinen sich aus den Grundrechten ergebenden Schutzpflichten gegenüber den Bürgern genüge. „Die Verpflichtungen eines privatwirtschaftlich handelnden Unternehmens reichen nicht weiter als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten“, so das Gericht in einer Mitteilung. Greenpeace kündigt bereits weitere rechtliche Schritte an.

Update 16.10.2023: Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW wegen unzureichendem Klimaschutz wurde auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München abgewiesen. Der Verein wollte gerichtlich durchsetzen, dass BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030 einstellt. Die DUH gibt sich aber nicht geschlagen und kündigt Revision beim Bundesgerichtshof an.

Update 14.11.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein weiteres Mal mit ihrem Versuch gescheitert, deutsche Autokonzerne gerichtlich dazu zu zwingen, den Verkauf von Verbrennern spätestens 2030 zu beenden. Rund einen Monat, nachdem eine entsprechende Klage der DUH gegen BMW auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München abgewiesen (siehe Update vom 16. Oktober 2023) wurde, hat nun das OLG Stuttgart eine Berufung der DUH gegen Mercedes-Benz zurückgewiesen und damit ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt.

„Der Senat hat die Berufung der Kläger als offensichtlich unbegründet erachtet und deswegen gemäß § 522 Absatz 2 ZPO durch Beschluss entschieden, dass den Klägern ein sog. quasinegatorischer Anspruch nach §§ 12, 862, 1004 BGB analog nicht zusteht. Ein solcher Anspruch setze voraus, dass das gerügte, als solches rechtmäßige Verhalten, nämlich das Inverkehrbringen von neue Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor, zumindest zu einem rechtswidrigen Zustand führe. Daran fehle es. Ein rechtswidriger Zustand könne sich allenfalls unter Berücksichtigung einer mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten ergeben“, so das Gericht in einer Mitteilung.

Wie schon im Fall BMW gibt sich die Deutsche Umwelthilfe nicht geschlagen und kündigt an, ihre Klimaklage gegen Mercedes-Benz vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

handelsblatt.com, automobil-industrie.vogel.de (Update I), heise.de, duh.de (beide Update II), heise.de, oekonews.at (beide Update III), greenpeace.de (Update IV), heise.de, duh.de (beide Update V), bayern.de, duh.de (beide Update VI), niedersachsen.de, greenpeace.de (beide Update VII), heise.de, duh.de (beide Update VIII), justiz-bw.de, duh.de (beide Update IX)

5 Kommentare

zu „Klima-Klage gegen BMW, Daimler und VW“
SHausSTA
21.09.2021 um 08:37
Wieder einmal fällt die DUH mit völlig überzogenen Forderungen aus der Rolle. Genauso gut könnte sie die Metzger auffordern, kein Fleisch mehr zu produzieren oder den Bürgern verbieten, ihre Wohnungen im Winter über 18 Grad zu heizen. Der Adressat von Forderungen sollte besser die politische Führung in unserem Land sein, die es nicht schafft, die Ladeinfrastruktur zügig auszubauen und ausreichend erneuerbare Energie bereitzustellen. Und letztlich haben wir alle es selbst in der Hand, ob wir umweltfreundlich mobil sind, was wir essen und konsumieren, wo wir unseren Urlaub verbringen – und wen wir wählen!
Winfried Friedl
22.09.2021 um 07:58
Kann man gegen die DUH eine Unterlassungsklage erwirken solche willkürlichen Unterlassungsklagen einzureichen? Es hat genausowenig der Verbrennungsmotor Schuld an CO2 Emissionen wie Wasserstoff- und Batteriefahrzeuge der Garant für emissionsfreies Fahren sind. Bei allen dreien liegt es am genutzten Energieträger. Mit aus regenerativem Strom erzeugten e-Fuels und Wasserstoff ist die CO2 Emission ebenso gering wie bei Batteriefahrzeugen, auch wenn man für die nutzbare Energie eine Größere Menge Primärenergie aufwenden muß.
Batterieentwickler
22.09.2021 um 10:13
Insbesondere die Forderung nach weltweitem Verbot zeigt, dass die DUH nicht im Sinne des Klimaschutzes handelt, sondern insgeheim andere Ziele verfolgt. Es wird noch sehr lange Regionen auf der Welt geben, bei denen die Elektromobilität bis 2030 nicht mal annähernd umgesetzt werden kann. Lieber fahren die Menschen dort dann einen emissionsgetrimmten deutschen Wagen, als Fahrzeuge solcher Hersteller, die in ihrem Heimatländern kaum Emissionsrestriktionen unterliegen und somit vergleichsweise "Drecksschleudern" sind.
Hans-Peter
15.09.2022 um 09:36
Der Gedanke ist gut! Doch die Realität ist ganz anders! Die "Emissionsgetrimmten Autos" haben Abschalteinrichtungen, die verhindern, dass die Motoren sauberer laufen! Was noch schlimmer ist, ist die Tatsache, dass hier im Osten die Reinigungsanlagen und Katalysatoren ausgebaut werden! Blue Systeme und Computer werden modifiziert damit es die Amtliche Prüfung nicht merkt! Der Chef vom Tüv (CSDD) Lettland hat dazu gemeint, "dafür soll man die Menschen nicht bestrafen!" Also welche Dreckschleudern? Eine Frage sei mir gestattet, welche Länder habe keine Emissionsrestriktionen auf dieser Welt? Die Gesetze sind da, vielleicht klappt es bei der Durchsetzung derer wie im gelobten Deutschland auch nicht immer! Wie sonst können sie sich erklären, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist , dass keine Generelle Autobahn Geschwindigkeitsbegrenzung hat. Wo man doch genau weiss, dass der Kraftstoff Verbrauch bei hohen Geschwindigkeiten Exponentiell steigt! Umweltschutz geht anders!
Hans-Peter
15.09.2022 um 09:19
Am Ziel vorbei geschossen! Geld ausgegeben und Co2 erzeugt für gar nichts! So sehe ich das! Diese Klagen führen zu nichts, nur die Anwälte werden dadurch reicher! Die Umweltverbände und Organisationen würden besser die Autofahrer aufklären. Dadurch würde der Markt auf jeden Fall gelenkt! Es ist schwer eine neue Technik anzunehmen, zudem, dass sie auch nicht billiger sondern teurer ist! Es geht jetzt noch ein paar Jahre bis die ersten größeren Stückzahlen von bezahlbaren Occasion Elektroautos auf den Markt kommen! Danach regelt es sich von selbst! Langfristig sollte der Staat Umweltabgaben auf die Fossilen Treibstoffe von 3 - 4 Euro Liter machen! Denn die Verbrennung dieser ist nun mal einfach giftig! Gift in die Luft zu pusten zum entsorgen sollte einfach bezahlt werden! Davon ausgenommen sollten aber die Transporteure und die Landwirtschaft sein! Das lässt sich aber einfach regeln! Wir haben nur einen Planet zum leben!

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