BMWK-Aufruf: Projekte für „IKT für Elektromobilität“ gesucht

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Das BMWK nimmt neue Projektvorschläge für das Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“ entgegen. Dabei liegt der Fokus auf „Leuchttürmen“ zum Laden von E-Fahrzeugen, zur Mobilität im Wasserstoff-Ökosystem oder zum hochautomatisiertem Fahren in der Personen- und Warenlogistik.

Grundlage des neuen Aufrufs ist die Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Im Rahmen der Richtlinie können fortlaufend neue Projektvorschläge eingereicht werden, die jährlich bis zum Stichtag 15. September gesammelt und anschließend unter Einbeziehung von Experten begutachtet werden. In diesem Jahr sind also noch knapp zwei Monate Zeit.

Als „besonders interessant“ für den aktuellen Aufruf bezeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projektideen, die Lösungsbeiträge zum gesteuerten Laden von E-Fahrzeugen und E-Flotten mittels intelligenter Messsysteme („Kopplung mit Energiemanagementsystemen von Industrie, Gewerbe, Handel und Wohngebäuden“), zu Vehicle-to-Home, Vehicle-to-Building und Vehicle-to-Grid, zum Laden in der Wohnungswirtschaft („Laden von E-Fahrzeugen ohne eigenen Stellplatz“), zu Wasserstoff-Anwendungen im mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugsegment sowie zu hochautomatisierten und autonomen ÖPNV- und Cargo-Konzepten bieten. Dabei betont das Ministerium, dass diese Liste nicht abschließend sei. Auch Skizzeneinreichungen zu anderen Themen sind also möglich.

Bei den Anträgen sollte laut BMWK darauf geachtet werden, dass drei bis acht Partner in die Projekt eingebunden sind. Das Fördervolumen je Vorhaben beträgt zwischen vier und zehn Millionen Euro. Antragsteller durchlaufen im Zuge des Förderwettbewerbs ein zweistufiges Verfahren. Zunächst reichen sie eine maximal zwölfseitige Skizze online ein. Nach einer ersten Auswahlrunde auf Basis dieser Skizzen erfolgt dann die eigentliche Antragstellung.

Die Geltungsdauer der oben genannten Förderrichtlinie ist übrigens zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet, soll aber bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden. Grundsätzlich unterstützt das Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“ innovative Projekte, die mittels Informations- und Kommunikationstechnologien intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie entwickeln, bereits seit 2009.
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