Klimaschutzprogramm 2030: Bund will E-Autos und Ladenetz fördern
Die Bundesregierung hat jetzt das „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Neben Subventionen für umweltfreundliche Autos sollen auch E-Busse gefördert werden – und Ladesäulen an jeder Tankstelle errichtet werden.
Das auch als „Klimaschutzpaket“ bekannte „Klimaschutzprogramm 2030“ enthält auf seinen 173 Seiten ein Bündel an Maßnahmen unter anderem für die Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft aber auch den Verkehrssektor. Das Grundziel ist immer noch, den CO2-Ausstoß bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 ganz zu verhindern.
Im „Handlungsfeld PKW“ sieht die Regierung unter anderem vor, die staatliche Kaufprämie für Elektrofahrzeuge zu verlängern, kleine Fahrzeuge mit einem nicht näher bezifferten Betrag stärker zu fördern und auch die verminderte Dienstwagensteuer für BEV oder PHEV bis 2030 zu verlängern – für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Preis von 40.000 Euro soll sie darüber hinaus noch von 0,5 auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Erklärtes Ziel: Da mit den Maßnahmen die Mehrkosten elektrischer Pkw im Vergleich zu Pkw mir reinem Verbrennungsmotor „deutlich reduziert“ werden, sollen bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein.
Im selben Zug soll auch die gewerbliche und private Ladeinfrastruktur gefördert werden. Der „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ soll noch im Jahr 2019 folgen, Ziel sind die in den vergangenen Wochen umfangreich diskutierten eine Million Ladepunkte bis 2030. Bis 2025 sollen entsprechende Programme für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen aufgelegt werden. Aber: „Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladesäulen kann nicht allein über Förderung gestemmt werden.“ Dazu werde die Regierung auch insbesondere mit den Automobilherstellern und der Energiewirtschaft sprechen. „Wo eine bedarfsgerechte Versorgung marktgetrieben nicht erfolgt, werden auch ordnungsrechtliche Maßnahmen erwogen“, heißt es in dem Dokument.
Wichtig: Um den Aufbau der Ladeinfrastruktur angesichts der Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen zu koordinieren, will die Bundesregierung eine entsprechende Leitstelle einrichten. Über diese Leitstelle soll die „bedarfsgerechte Versorgung“ überwacht werden – und wie erwähnt über weitere Maßnahmen beratschlagt werden.
Die wohl griffigste Maßnahme bei der Ladeinfrastruktur: „Die Bundesregierung wird verbindlich durch eine Versorgungsauflage regeln, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden.“ Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund ist bislang eine 24/7-Verfügbarkeit der Ladepunkte – für Unternehmen auf Kundenparkplätzen ist das oft nicht möglich, weshalb im Zweifelsfall keine Ladesäule gebaut wird. Hier will die Regierung einen gesonderten Förderaufruf mit abgesenkten Fördersätzen starten, um auch an dieser Stelle für mehr Ladesäulen zu sorgen.
In dem Klimaschutzprogramm wird auch nochmals die private Infrastruktur erwähnt: „Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht, insbesondere wird dabei das Einstimmigkeitsprinzip durch das Mehrheitsprinzip ersetzt. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.“ Über einen „Handwerkerbonus“ wird die Installation gefördert. Das Tanken von Strom beim Arbeitgeber und die Überlassung notwendiger Infrastruktur für das Tanken beim Arbeitnehmer sollen steuerlich begünstigt werden.
Bei den Nutzfahrzeugen will die Bundesregierung „die Anschaffung von LKW mit alternativen, klimaschonenden Antrieben einschließlich Wasserstofftechnologien unterstützen und den Ausbau einer bedarfsgerechten Tank- und Ladeinfrastruktur fördern“. Als Ziel wird formuliert, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr „elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe“ erfolgen wird. Ladesäulen und H2-Tankstellen für Nutzfahrzeuge sollen auch Teil des „Masterplans“ sein. In 2020 soll auch hier eine Art Kaufprämie folgen.
Zudem will die Regierung einen ab 2023 wirksamen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut „unter Ausnutzung des rechtlichen Spielraums einführen“. Der europäische Rechtsrahmen für einen solchen CO2-Aufschlag und eine solche Differenzierung werde derzeit in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe zur Novelle der Eurovignetten-Richtlinie erarbeitet.
Für Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzelle rechnet die Regierung bis „Mitte der 2020er Jahre“ mit der Marktreife. Sofern regenerativ hergestellte Biomethankraftstoffe statt fossilem Erdgas verwendet werden, kommen auch mit Methangas betriebenen Lkw eine wichtige Rolle im klimafreundlichen Güterverkehr zu.
In dem Rundumschlag für den Verkehrssektor soll auch der ÖPNV klimafreundlicher werden. „Die Modernisierung und klimaschonende Umrüstung von Busflotten werden durch die Verstärkung der Förderung von Bussen mit elektrischen und wasserstoffbasierten Antrieben sowie Bussen, die mit Biogas betrieben werden, weiter vorangetrieben“, schreibt die Regierung. Erklärtes Ziel: Bis 2030 sollen bis zu 50 Prozent der Stadtbusse elektrisch fahren.
Dazu ist aber auch der Regierung klar, dass die Förderprogramme stark ausgeweitet werden müssen. In dem Dokument werden zusätzliche zehn Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV genannt, zum Beispiel die Einführung von 365 Euro Jahrestickets. Zudem soll im Personenbeförderungsgesetz in einer vorgezogenen kleinen Novelle klargestellt werden, dass „Länder und Kommunen Emissionsanforderungen für Busse, Taxen und Mietwagen festlegen können.“
t3n.de, golem.de, energate-messenger.de, bmu.de (Dokument als PDF)
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